Norm: PatG 1970 §117 MSchG §35 Abs5 ZPO §45 MSchG § 35 heute MSchG § 35 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2013 MSchG § 35 gültig von 01.07.2012 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 MSchG § 35 gültig vo... mehr lesen...
Norm: AHG §8 Abs2ABGB §907 Abs2 zweiter SatzZPO §45
Rechtssatz: In Bezug auf die Frage der Fälligkeit einer Schadenersatzforderung kommen die Bestimmungen des ABGB zur Anwendung. Die dreimonatige Äußerungsfrist des § 8 Abs 2 AHG trifft keine Aussage über die Fälligkeit und lässt sich daraus auch nicht der Beginn des Zinsenlaufs ableiten; sie regelt lediglich die Kostenersatzfrage bei Klagserhebung vor Ablauf der dreimonatigen Äußerungsfrist im ... mehr lesen...
Norm: ZPO §45
Rechtssatz: 1. Anerkennt die Beklagte den Klagsanspruch (etwa auf Feststellung des Fortbestandes eines Dienstverhältnisses) unverzüglich nach Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung einer Verwaltungsbehörde über das (rückwirkende) Bestehen der Behinderteneigenschaft der Klägerin, hat sie Anspruch auf Kostenersatz nach § 45 ZPO. 2. Eine Vollmachtsbekanntgabe ist keine Streiteinlassung im Sinne der Bestimmung des § 45 ZPO. ... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung 1. Bei Unterlassungs-, Feststellungs- und Rechtsgestaltungsklagen ist - bezogen auf § 45 ZPO - darauf Bedacht zu nehmen, ob sich der mit einer Klage erzielbare Erfolg auf außergerichtlichem Weg überhaupt herbeiführen ließe (M. Bydlinski, Prozesskostenersatz 280 f; 8 Ob 85/03p). Nach nunmehr ständiger und gefestigter Rechtsprechung des Höchstgerichts fehlt einem Feststellungsbegehren das rechtliche Interesse, wen... mehr lesen...
Norm: ZPO §45
Rechtssatz: Auch bei Feststellungsansprüchen bedarf es einer vorprozessualen Aufforderung, ansonsten bei sofortiger Anerkennung § 45 ZPO zur Anwendung kommt. Entscheidungstexte 22 R 38/09h Entscheidungstext LG Wels 04.03.2009 22 R 38/09h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00519:2009:RWE000002... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ *****, GB ***** Altmannsdorf, Bezirksgericht Meidling. Die Kläger begehrten die Teilung der Liegenschaft durch Zivilteilung, im Wesentlichen mit dem Vorbringen, sie hätten den Beklagten aufgefordert, in die freiwillige Feilbietung der Liegenschaft zu einem Ausrufungspreis von EUR 153.990,-- einzuwilligen. Dies habe der Beklagte abgelehnt, weil er auf einem höheren Ausrufungspreis bestanden habe. Damit sei eine Einigu... mehr lesen...
Norm: ZPO §45
Rechtssatz: Der Beklagte hat die Klage auf Zivilteilung einer im gemeinsamen Eigentum mit den Klägern stehenden Liegenschaft nicht [iS des § 45 ZPO] veranlasst, wenn er den Zivilteilungsanspruch nicht bestritten hat und die Freiwillige Feilbietung wegen Uneinigkeit über das geringste Gebot gescheitert ist, wenn auch andere, dem Teilungsurteil gleichwertige Exekutionstitel ohne alleinige Kostentragungspflicht eines Miteigentümers (... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Rechtsstreites sind Schadenersatzansprüche des Klägers aus einem Verkehrsunfall am 21.09.2005, an dem der Kläger als Radfahrer und der Beklagte als PKW-Lenker beteiligt waren. Noch vor Klagseinbringung überwies die Haftpflichtversicherung des Beklagten im Zuge der zwischen ihr und dem Klagsvertreter geführten Vergleichsverhandlungen EUR 2.145,-- an den Klagsvertreter, der diesen Betrag jedoch mit dem Hinweis, es handle sich um eine unzulässige Teilzahlung,... mehr lesen...
Norm: ABGB §1415ZPO §45
Rechtssatz: Überweist der Gläubiger eine nach der Entscheidung 3 Ob 58/06 k zulässige Teilzahlung des Schuldners im vorprozessualen Stadium zurück, hat dies Kostenfolgen. Anerkennt der Beklagte im folgenden Verfahren den zurücküberwiesenen Betrag bei erster Gelegenheit und leistet dementsprechend neuerlich Zahlung, ist davon auszugehen, dass der Kläger mit dem von Anfang an unstrittigen Betrag bereits in der ersten, die ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Feststellung von Konkursforderungen aus einem Arbeitsverhältnis zur Gemeinschuldnerin. Der Kläger habe seine Forderung am 19.2.2004 unter Anschluss einer Brutto-/Nettorechnung des Insolvenzschutzverbandes angemeldet. Die Beklagte als Masseverwalterin habe die Forderung in der Prüfungstagsatzung vom 26.3.2004 zur Gänze und ohne nähere
Begründung: bestritten. Die Klagsführung sei wegen der Bestreitung im Konkursverfahren unumgänglich gewesen, die Bek... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Urteil wies der Erstrichter das auf Kosten eingeschränkte Klagebegehren ab und verpflichtete den Kläger zum Kostenersatz an die Beklagten in Höhe von € 636,03 gemäß § 45 ZPO. Ebenso abgewiesen wurde der Antrag der Beklagten, gemäß § 408 ZPO den Kläger zur Zahlung eines Entschädigungsbetrages wegen mutwilliger Prozessführung in Höhe von € 5.000,-- zu verpflichten. Rechtlich vertrat das Erstgericht die Auffassung, die Klagsführung des Klägers für den... mehr lesen...
Begründung: Mit dem nur im Kostenpunkt angefochtenen Anerkenntnisurteil stellte das Bezirksgericht Tulln fest, dass im Konkurs des Richard J ***** zu 5 S 10/04g vor dem Bezirksgericht Tulln eine weitere Konkursforderung der Klägerin in Höhe von € 25.370,66 zu Recht bestehe, und erkannte die Klägerin schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen deren mit € 122,88 bestimmten Verfahrenskosten zu ersetzen. Die Kostenentscheidung gründete die Erstrichterin auf § 45 ZPO. Die Forderungs... mehr lesen...
Norm: ZPO §45KO §103KO §110
Rechtssatz: Zur Anwendbarkeit des § 45 ZPO zugunsten des Masseverwalters im Prüfungsprozess, wenn die Prüfungsklage mangels ausreichend schlüssiger Forderungsanmeldung an sich abzuweisen gewesen wäre, der Masseverwalter sich aber dessen ungeachtet - nach Vorlage von Urkunden - zur Anerkennung des Klagsanspruchs bereitgefunden hat. Aktivzitate: AnwBl 1995/4973 EvBl 1949/389 WR 796 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §45ZPO §43ZPO §408JN §54
Rechtssatz: 1. Zur Anwendbarkeit des § 45 ZPO im Fall der reinen Stundung eines eingeklagten Betrages, wenn nur Ablauf der Stundungsfrist sofort anerkannt wird, 2. Der Entschädigungsbetrag wegen mutwilliger Prozessführung nach § 408 ZPO ist ein selbständiger Anspruch mit selbständigem Rechtsgrund, erfüllt nicht unter die im § 54 JN genannten Nebenforderungen. Er ist ziffernmäßig bestimmt geltend zu machen, das... mehr lesen...
Norm: ZPO §45
Rechtssatz: Kein Totalverlust des Kostenanspruches des Klägers bei bloß verspäteter Klagseinschränkung. Entscheidungstexte 3 R 10/04 Entscheidungstext OLG Wien 04.06.2004 3 R 10/04 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0009:2004:RW0000630 Im RIS seit 08.11.2011 ... mehr lesen...
Dem nur im Kostenpunkt angefochtenen Urteil ging das Verfahren über eine Teilungsklage voraus, in dem die Beklagten das Begehren in der Klagebeantwortung anerkannten und das Verfahren nur zur Kostenentscheidung fortgesetzt wurde. Unangefochten wendete das Erstgericht § 45 ZPO an und verpflichtete die Klägerin zum Kostenersatz von € 600,82. Dem nur im Kostenpunkt angefochtenen Urteil ging das Verfahren über eine Teilungsklage voraus, in dem die Beklagten das Begehren in der Klagebeant... mehr lesen...
Norm: ZPO §41ZPO §45RATG §12 Abs3
Rechtssatz: Zumindest im Teilungsprozess vermindert ein (in der nächsten Verhandlung vorgetragenes) Anerkenntnis schon mit dem es enthaltenden Schriftsatz die Bemessungsgrundlage nach dem RATG, und zwar unabhängig von der allenfalls nach §45 ZPO zu lösenden Frage, wer letztlich die Kosten zu tragen hat. Entscheidungstexte 14 R 149/02p Entscheidungste... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 14.9.1999 beim Erstgericht überreichten Klage begehrte der Kläger von der beklagten Partei gestützt auf einen medizinischen Behandlungsfehler im Landeskrankenhaus F***** aus dem Titel des Schadenersatzes Schmerzengeld von ATS 50.000,-- sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Partei für künftige Schäden. Das Feststellungsinteresse wurde mit ATS 30.000,-- bewertet. Die beklagte Partei bestritt zunächst das Klagebegehren sowohl dem Grunde als auch der Hö... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs2ZPO §45RATG §12 Abs3
Rechtssatz: Eine außerhalb des Prozesses erfolgte Zahlung des Beklagten stellt im Gegensatz zum Teilanerkenntnis keine direkt auf den Verfahrensgegenstand wirkende Prozesshandlung dar, sondern betrifft die (Teil-)Erfüllung des materiell-rechtlichen Anspruchs des Klägers. Darüber ist Beweis aufzunehmen. Ohne eine entsprechende Einschränkung des Klagebegehrens wird durch eine solche Erfüllungshandlung am St... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben im Erbweg je zur Hälfte Miteigentum an der streitgegenständlichen Liegenschaft erlangt; der Nachlass wurde ihnen mit Beschluss vom 14.1.2000 eingeantwortet. Mit Schreiben vom 16.3.2000, bei der Beklagten am 17.3.2000 eingelangt, forderte die Klägerin die Beklagte auf, binnen 14 Tagen bekanntzugeben, ob sie mit der Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft durch gerichtliche Feilbietung der Liegenschaft einverstanden ist, wobei sie als Alternative anbot... mehr lesen...
Norm: ZPO §41ZPO §45ZPO §830
Rechtssatz: Ergibt sich aus dem (vorprozessualen) Verhalten des Beklagten, dass die beabsichtigte Rechtsverwirklichung mit größter Wahrscheinlichkeit auch ohne Inanspruchnahme eines gerichtlichen Verfahrens möglich sein wird, so hat der Kläger die Kosten eines dennoch eingeleiteten Prozesses zu tragen. Zur Dauer der Überlegungsfrist, die der Kläger dem Beklagten demnach vor Klagseinbringung zu gewähren hat (hier Tei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin und Medieninhaberin der "Tiroler Tageszeitung". Die Erstbeklagte ist Verlegerin der "Neuen Kronen Zeitung"; die Zweitbeklagte ihre persönlich haftende Gesellschafterin. Die Drittbeklagte ist Medieninhaberin der "Neuen Kronen Zeitung"; die Viertbeklagte ihre persönlich haftende Gesellschafterin. Auf der Titelseite der "Neuen Kronen Zeitung" vom Sonntag, dem 7. 11. 1999, war ein Gutschein für den Gratisbezug eines "Bingo-Teilnahmescheins" ... mehr lesen...
Norm: ZPO §45UWG §14 A1
Rechtssatz: Vereinbaren die Parteien, dass Wettbewerbsverstöße nicht sofort eingeklagt, sondern zuerst abgemahnt werden sollen, so führt die Unterlassung der Abmahnung nicht zum Verlust des Klagerechts. Vor Abmahnung des Verletzers liegt jedoch keine Veranlassung der Klage vor; der Kläger wird daher kostenersatzpflichtig, wenn er den Beklagten nicht abgemahnt hat und dieser den Anspruch sofort bei der ersten Tagsatzung a... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz ON 16 berichtete der Masseverwalter, dass das zuständige Finanzamt zur Hereinbringung aushaftender Abgaben Forderungen der Gemeinschuldnerin gegenüber deren Auftraggebern gepfändet und Zahlungen der Drittschuldner im Gesamtbetrag von rund 4,9 Mio S erwirkt habe. Diese Zahlungen seien gemäß § 31 Abs 1 Z 2 erster Fall KO anfechtbar, weil dem Finanzamt die Zahlungsunfähigkeit bekannt gewesen sei oder zumindest habe bekannt sein müssen. Nachdem der Masse... mehr lesen...
Norm: ZPO §45KO §27KO §43
Rechtssatz: Zur Vermeidung der Kostenfolgen des § 45 ZPO ist es geboten, vor einer Klagsführung den Anfechtungsgegner zur Leistung und zum Gegenstandlosmachen des Rechtsgestaltungsanspruchs zu veranlassen. Entscheidungstexte 8 Ob 140/99t Entscheidungstext OGH 11.11.1999 8 Ob 140/99t Veröff: SZ 72/177 Euro... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind je Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 177 Grundbuch P***** mit dem Haus ***** P*****. Sie haben dem Beklagten das gesamte Erdgeschoß dieses Hauses (ehemaliger Kinosaal samt Kassenraum, Toiletteanlagen, ehemaliges Putzereigebäude und Keller) zu geschäftlichen Zwecken vermietet. Als Mietzins wurde im Vertrag vom 3.2.1994 monatlich S 15.558,60 zuzüglich "derzeit" 10 % USt und ein Betriebskostenakonto von S 625,-- zuzüglich 20 % USt, somit S 750,--, vereinb... mehr lesen...
Norm: §44 ZPO, §45 ZPO, §33 MRG
Rechtssatz: Ist dem im Prozess Obsiegenden anzulasten, dass er durch ein bestimmtes außergerichtliches Vorgehen (hier etwa eine Reaktion auf die Ersuchen des Beklagten um Aufschlüsselung der Zusammensetzung des geforderten Bestandzinses, der sich aus dem Mietvertrag so nicht ableiten ließ) die gesamte Prozessführung hätte vermeiden können, kann dem an sich Obsiegenden gemäß § 44 ZPO der Ersatz der gesamten Prozes... mehr lesen...
Norm: ZPO §45UWG §14 A2
Rechtssatz: Anerkennt der Beklagte den Unterlassungsanspruch, dann gesteht er das Vorliegen auch der Wiederholungsgefahr als materiellrechtlicher Anspruchsvoraussetzung zu, sodaß eine Klageabweisung ausgeschlossen wäre. Aus denselben Gründen kann das Anerkenntnis eines Unterlassungsanspruchs auch nicht mit dem Antrag verbunden werden, dem Beklagten nach § 45 ZPO Kosten zuzusprechen. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der Beklagten die Zahlung von S 768.748,65 s. A. als restlichen Pflichtteil. Die Beklagte anerkannte in ihrer Klagebeantwortung das Klagebegehren im vollen Umfang, beantragte jedoch gemäß § 45 ZPO Kostenzuspruch, weil sie zur Klage keinen Anlaß gegeben habe. Die Beklagte anerkannte in ihrer Klagebeantwortung das Klagebegehren im vollen Umfang, beantragte jedoch gemäß Paragraph 45, ZPO Kostenzuspruch, weil sie zur Klage keinen Anlaß gegeben habe. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §45
Rechtssatz: Bei Leistungsklagen genügt zur Anwendung des § 45 ZPO nicht die bloße Anerkennung, es bedarf der Erfüllung. Entscheidungstexte 12 R 232/98w Entscheidungstext OLG Wien 28.12.1998 12 R 232/98w European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0009:1998:RW0000701 Im RIS seit 11.11.... mehr lesen...