RS OGH 2009/3/4 22R38/09h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.03.2009
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Norm

ZPO §45

Rechtssatz

Auch bei Feststellungsansprüchen bedarf es einer vorprozessualen Aufforderung, ansonsten bei sofortiger Anerkennung § 45 ZPO zur Anwendung kommt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00519:2009:RWE0000025

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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