Norm: ZPO §45
Rechtssatz: Eine analoge Anwendung des § 45 ZPO auf die Kosten des Klägers ist nicht zulässig Entscheidungstexte 11 R 412/98d Entscheidungstext LG Linz 11.11.1998 11 R 412/98d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00458:1998:RLI0000021 Dokumentnummer JJR_19981111_LG00458_01100R004... mehr lesen...
Norm: WEG §2 Abs2 Z2ZPO §41ZPO §43ZPO §45
Rechtssatz: "Kostenentscheidung bei Stellung eines Eventualbegehrens infolge eines Antrages nach § 2 Abs 2 Z 2 WEG" Entscheidungstexte 16 R 155/97z Entscheidungstext OLG Wien 17.02.1998 16 R 155/97z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0009:1998:RW0000245 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind je zu 1/4 grundbücherliche Miteigentümer der Liegenschaft EZ 126 Grundbuch 14328 *****, bestehend aus dem Grundstück Nr. 352 landwirtschaftlich genutzt im Ausmaß von 804 m**2 samt darauf erbautem Haus. Der Einheitswert dieses Hauses beträgt laut Bescheid des Finanzamtes ***** vom 2.3.1994 S 460.000,--. Mit der vorliegenden Klage begehrten die Kläger die Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft durch gerichtliche Feilbietung und brachten vor, d... mehr lesen...
Norm: ZPO §45
Rechtssatz: § 45 ZPO ist nicht analog auf Kosten des Klägers anzuwenden. Entscheidungstexte 3 R 258/96y Entscheidungstext OLG Linz 13.01.1997 3 R 258/96y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0459:1997:RL0000017 Dokumentnummer JJR_19970113_OLG0459_00300R00258_96Y0000_001 mehr lesen...
Norm: ZPO §45ZPO §46 Abs2ABGB §843
Rechtssatz: Einheitliche Streitgenossenschaft der beklagten Miteigentümer im Teilungsprozeß schließt § 45 ZPO hinsichtlich einzelner Beklagter nicht aus. Fehlende Veranlassung zur Klage setzt auch Bereitschaft dieser Beklagten voraus, sich auf Seite des Klägers am Verfahren zu beteiligen. Dazu muß der KLäger vorprozeßual durch entsprechende Information Gelegenheit geben. Diesbezüglich Behauptungspflicht des Kl... mehr lesen...
Norm: ZPO §41ZPO §45RAT §12 Abs4
Rechtssatz: Anerkennt der Beklagte zur Gänze und bleibt lediglich die Frage des Kostenersatzes nach § 45 ZPO Verfahrensgegenstand, so gilt ab dem Anerkenntnis die Bemessungsgrundlage nach § 12 Abs 4 RAT. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 10 Ra 185/03d. Diese ist nunmehr unter RW0000608 abrufbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §103 Abs1ZPO §45
Rechtssatz: § 103 Abs. 1 KO normiert keine Verpflichtung eines Gläubigers, Urkunden bereits mit der Anmeldung vorzulegen. Die Anerkennung durch den Masseverwalter erst nach Vorlage von Urkunden gebietet daher nicht die Anwendung des § 45 ZPO. Entscheidungstexte 3 R 216/96y Entscheidungstext OLG Wien 18.11.1996 3 R 216/96y ... mehr lesen...
Norm: ZPO §45
Rechtssatz: Eine analoge Anwendung des § 45 ZPO auf die Kosten des Klägers ist nicht zulässig; die Ausführungen M. Bydlinskis bieten keinen Anlaß, von dieser Ansicht abzugehen. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 3 R 49/03b. Diese ist nunmehr unter RW0000581 abrufbar. Entscheidungstexte 4 R 256/95 Entsch... mehr lesen...
Begründung: Am 8. (im Ersturteil unrichtig 7.) 4. 1991 wurde vom zuständigen Finanzamt aufgrund eines von diesem erlassenen Sicherstellungsauftrags zur Sicherung des Anspruchs an Umsatzsteuer in der Höhe von 1,331.192 S am Flughafen Wien-Schwechat ein Flugzeug durch Verzeichnung und Beschreibung im Pfändungsprotokoll gepfändet. Die klagende Partei, eine Aktiengesellschaft mit dem Sitz in der Schweiz, erhob in einer am 23.4.1991 beim Erstgericht eingebrachten Klage gegen diese ... mehr lesen...
Norm: AbgEO §14 Abs1ZPO §45
Rechtssatz: Die Erhebung des Widerspruchs beim Finanzamt ist keine Voraussetzung für die Klage. Umsoweniger ist sie für eine Klagsänderung von Bedeutung. Allerdings hat die beklagte abgabenberechrigte Körperschaft dann nicht durch ihr Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, wenn nicht vor der Einbringung der Klage bei der zuständigen Abgabenbehörde Widerspruch erhoben wurde. Nur um Kostenfolgen zu verm... mehr lesen...
Norm: ZPO §45
Rechtssatz: Die auf die erste Tagsatzung im Zivilprozeß abgestellte Sonderbestimmung des § 45 ZPO für die Entscheidung über die Kosten der Privatbeteiligung hat im Strafverfahren nicht Anwendung zu finden. Entscheidungstexte 8 Ob 61/81 Entscheidungstext OGH 09.04.1981 8 Ob 61/81 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §523 CcZPO §45ZPO §266 B
Rechtssatz: Die Anmaßung der Dienstbarkeit ist eine vom Kläger zu beweisende Klagsvoraussetzung der actio negatoria. Ist diese nicht gegeben, ist die Klage abzuweisen. Eine Kostenersatzpflicht nach § 45 käme nur bei Stattgeben des Klagebegehrens infolge sofortiger Anerkennung des Klagsanspruches in Frage. Erbringt der Kläger den Nachweis der Anmassung der Dienstbarkeit nicht, ist eine Sachentscheidung zu tref... mehr lesen...
Norm: ZPO §45
Rechtssatz: Hat die Beklagte dem Kläger den ihm gebührende Betrag schon vor Erhebung der Klage angeboten, so hat sie durch ihr Verhalten zur Erhebung der Klage nicht Veranlassung gegeben (Entscheidung 10.8.1898 GlUNF 279). Um gegenüber der eingebrachten, einen höheren Betrag begehrenden Klage Kostenfolgen zu vermeiden, hätte sie aber überdies den Anspruch sofort bei der ersten Tagsatzung anerkennen müssen und nicht bestreiten und ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 VIIIZPO §45
Rechtssatz: Vermeidung von Kostenfolgen durch Zustimmung zur begehrten Ausfolgung eines nach § 1425 ABGB hinterlegten Betrages. Entscheidungstexte 7 Ob 48/74 Entscheidungstext OGH 04.04.1974 7 Ob 48/74 Veröff: Arb 9226 = SozM IIIE,471 1 Ob 522/76 Entscheidungstext OGH 07.04.1976 1 Ob 522/76 ... mehr lesen...
Josef und Theresia St waren zu sechs Achteln, die beiden Kläger zu je einem Achtel Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1106 KG D. Zu C 63/68 des BG O brachten Josef und Theresia St am 15. 3. 1968 gegen die Kläger, ohne sich zuvor mit ihnen ins Einvernehmen gesetzt zu haben, eine Zivilteilungsklage ein und gaben für die Kläger Adressen in den Vereinigten Staaten bzw Argentinien an. Als sich Zustellungen als vergeblich erwiesen, beantragten Josef und Theresia St zu P 129 und 130/68 des BG... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B5ZPO §45
Rechtssatz: Um nicht nach § 45 ZPO kostenersatzpflichtig zu werden, muß der Kläger im Prozeß auf Aufhebung einer Eigentumsgemeinschaft behaupten und gegebenenfalls beweisen, versucht zu haben, den anderen Teilhaber zur Aufhebung der Gemeinschaft außergerichtlich zu bestimmen bzw aufzufordern. Entscheidungstexte 1 Ob 233/71 Entscheidungstext OGH 16.09.1971 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §45
Rechtssatz: Der Beklagte, der das Klagebegehren bei der ersten Tagsatzung zum Teil anerkannt und in diesem Umfang zur Klage keine Veranlassung gegeben hat, hat im Rahmen dieses Anerkenntnisses Anspruch auf Kostenersatz, auch wenn kein Teilanerkenntnisurteil ergeht und der Klage schließlich zur Gänze stattgegeben wird. Für das weitere Verfahren hat der Beklagte Kostenersatz zu leisten, wobei als Bemessungsgrundlage der Wert des nac... mehr lesen...
Norm: ZPO §45ZPO §406 Ca
Rechtssatz: Auch die Verurteilung zu künftigen Alimentationsleistungen setzt Schuldnerverzug voraus (ZBl 1931/147 und 335; Ablehnung der Entscheidung des LG für ZRS Wien, EvBl 1950/388). Entscheidungstexte 5 Ob 276/61 Entscheidungstext OGH 06.09.1961 5 Ob 276/61 Veröff: EvBl 1961/530 S 663 = EFSlg 3276 6 Ob 2... mehr lesen...
Das Erstgericht wies das Klagebegehren, den Beklagten schuldig zu erkennen, die in Villach, I.straße 73, gelegene Dienstwohnung, bestehend aus Vorzimmer, zwei Zimmern und Küche samt Nebenräumen, der klagenden Partei binnen 14 Tagen geräumt zu übergeben, kostenpflichtig ab, da zur Zeit der Einbringung und Zustellung der Klage im Grundbuch nicht die klagende Partei, sondern das Land Kärnten als Eigentümer der Liegenschaft eingetragen war, zu der die zu räumende Dienstwohnung gehört. Wen... mehr lesen...