RS OGH 2002/10/7 14R149/02p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.10.2002
beobachten
merken

Norm

ZPO §41
ZPO §45
RATG §12 Abs3

Rechtssatz

Zumindest im Teilungsprozess vermindert ein (in der nächsten Verhandlung vorgetragenes) Anerkenntnis schon mit dem es enthaltenden Schriftsatz die Bemessungsgrundlage nach dem RATG, und zwar unabhängig von der allenfalls nach §45 ZPO zu lösenden Frage, wer letztlich die Kosten zu tragen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLGW009:2002:RW0000069

Dokumentnummer

JJR_20021007_OLGW009_01400R00149_02P0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten