Die Erstbeklagte ist die uneheliche Mutter der Margit W; der Zweitbeklagte ist ihr Stiefvater. Margit W ist seit 10. Mai 1976 grundbücherliche Alleineigentümerin der aus dem Grundstück Nr. 1902/9 bestehenden Liegenschaft EZ 1134 II KG K. Auf dieser Liegenschaft wurde am 5. Mai 1977 zugunsten der beiden Beklagten ein Veräußerungs- und Belastungsverbot einverleibt. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 7. Dezember 1977, S 109/77, wurde über das Vermögen der Margit W der Konkurs eröffnet un... mehr lesen...
Norm: WG Art17 AZPO §266 BZPO §503 Abs1 Z4 E4c3
Rechtssatz: Wird das Grundgeschäft von Bedingungen abhängig gemacht, obliegt die Beweislast für die behauptete Nichterfüllung derartiger Bedingungen dem, der diese Einwendung erhoben hat. Entscheidungstexte 5 Ob 772/79 Entscheidungstext OGH 26.02.1980 5 Ob 772/79 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 IIAABGB §1489 IIBZPO §266 B
Rechtssatz: Für den Beginn der Verjährungsfrist ist der Beklagte beweispflichtig. Entscheidungstexte 1 Ob 36/79 Entscheidungstext OGH 14.12.1979 1 Ob 36/79 Veröff: SZ 52/186 = EvBl 1980/100 S 322 = ÖZW 1980,85 (Glosse von Frotz) = ÖBA 1980,258 (Glosse von Schinnerer) = JBl 1980,539 (größtenteils zustimmend Koziol) ... mehr lesen...
Der Kläger macht aus dem Verlust von Spareinlagen bei der A-Bank einen Amtshaftungsanspruch mit der Begründung: geltend, das Bundesministerium für Finanzen habe seine Aufsichtspflicht nach dem Kreditwesengesetz verletzt. Die Beklagte - die Republik Österreich - bestritt dies und wendete Verjährung ein. Hiezu steht außer Streit, daß über das Vermögen der A-Bank am 25. November 1974 der Ausgleich und am 21. März 1975 der Anschlußkonkurs eröffnet wurde sowie daß der Kläger am 17. Mai 1978... mehr lesen...
Norm: ABGB §1447ZPO §266
Rechtssatz: Der sich auf die Unmöglichkeit gemäß § 1447 ABGB Berufende hat die Unmöglichkeit der von ihm verlangten Leistung zu behaupten und zu beweisen (6 Ob 531/78). Die bloße Behauptung, der Dritte stimme nicht zu, reicht nicht aus. Entscheidungstexte 4 Ob 572/79 Entscheidungstext OGH 11.12.1979 4 Ob 572/79 4 Ob 56... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DVIZPO §482 B5
Rechtssatz: Die Berücksichtigung der im Berufungsverfahren erfolgten Außerstreitstellung kann mit Revision nicht bekämpft werden. Entscheidungstexte 6 Ob 610/79 Entscheidungstext OGH 05.12.1979 6 Ob 610/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0040062 Dokument... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIa2ABGB §1319StVO §93 Abs2ZPO §266 B
Rechtssatz: Gleich ob als Haftungsgrundlage neben § 93 Abs 2 StVO nur die allgemeinen schadenersatzrechtlichen Vorschriften der §§ 1295 ff ABGB oder auch eine analoge Anwendung des § 1319 ABGB in Betracht kommen, bedarf es zur Haftung eines Verschuldens des Besitzers des Gebäudes; eine Beweislastverschiebung tritt allerdings nur in letzterem Fall ein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §32ZPO §266 BZPO §503 Z4 E4c3
Rechtssatz: Trifft das Gericht - und wäre es selbst unter Überschreitung des Parteienvorbringens - eine eindeutige positive oder negative Feststellung, dann sind alle Beweislastfragen gegenstandslos. Entscheidungstexte 6 Ob 617/79 Entscheidungstext OGH 17.10.1979 6 Ob 617/79 1 Ob 645/86 En... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IVAngG §27 BZPO §266 C
Rechtssatz: Durch die mit einem Erkundungsbeweisantrag verbundene Behauptung des Dienstgebers, es sei "in höchstem Masse wahrscheinlich", daß der Dienstnehmer in weiteren Fällen vertragswidrig kassiert habe, wird vorerst nur ein Verdacht geäußert, dessen Stichhaltigkeit offenbar erst durch die beantragten Beweismittel geprüft werden soll. Auf solche neu vorgebrachten Entlassungsgründe ist nicht einzugehe... mehr lesen...
Norm: ABGB §523 CcZPO §45ZPO §266 B
Rechtssatz: Die Anmaßung der Dienstbarkeit ist eine vom Kläger zu beweisende Klagsvoraussetzung der actio negatoria. Ist diese nicht gegeben, ist die Klage abzuweisen. Eine Kostenersatzpflicht nach § 45 käme nur bei Stattgeben des Klagebegehrens infolge sofortiger Anerkennung des Klagsanspruches in Frage. Erbringt der Kläger den Nachweis der Anmassung der Dienstbarkeit nicht, ist eine Sachentscheidung zu tref... mehr lesen...
Der Kläger ist Eigentümer der Grundstücke 1566 Acker und 106/2 Scheune, beide KG E, während die Mutter des Beklagten Eigentümerin des angrenzenden Grundstücks 1567/1 ist. Seit über 30 Jahren benützen der Kläger und sein Rechtsvorgänger das letztgenannte Grundstück, um zu ihren Grundstücken zu gelangen, wobei dieses Fahrtrecht ursprünglich mit einem Pferdefuhrwerk ausgeübt worden ist, seit Jahren aber mit einem Traktor ausgeübt wird. Dieser Weg dient zum Transport landwirtschaftlicher ... mehr lesen...
Die Republik Österreich betreibt unter der Firma "Österreichische Staatsdruckerei - Wiener Zeitung" ein Druck- und Verlagsunternehmen, dessen Verwaltung durch das Bundesministeriengesetz 1973 (§ 2 Abs. 1 Z. 1 lit. a Anlage Teil 2 lit. A Z. 2) dem Bundeskanzleramt als Bundesministerium im Sinne des Art. 77 B-VG zugewiesen ist. Das Bundeskanzleramt betraut mit der Leitung dieses Unternehmens einen Generaldirektor. Zur Herstellung von Reisepässen für die Republik Österreich wurden 1968... mehr lesen...
Norm: HGB §54 Abs3ZPO §266 B
Rechtssatz: Den die Vollmacht seines Vertreters beschränkenden Vollmachtgeber trifft die Behauptungspflicht und Beweispflicht, daß der Geschäftspartner darüber die erforderliche Kenntnis hatte. Entscheidungstexte 5 Ob 766/78 Entscheidungstext OGH 15.05.1979 5 Ob 766/78 Veröff: JBl 1980,92 = SZ 52/82 7 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002ABGB §1017ZPO §266 B
Rechtssatz: Der Vertreter muß beweisen, daß dem Geschäftspartner gegenüber deutlich zum Ausdruck gebracht wurde, daß er für einen anderen agiert. Entscheidungstexte 3 Ob 503/79 Entscheidungstext OGH 25.04.1979 3 Ob 503/79 Veröff: HS 10197 2 Ob 612/79 Entscheidungstext OGH 26.02.1980 2 Ob 612/79 V... mehr lesen...
Norm: ABGB §1167ABGB §1296ABGB §1298ABGB §1299 A1ZPO §266 B
Rechtssatz: Gelingt dem Besteller der Beweis, daß der Schaden durch den Werkunternehmer verursacht wurde, obliegt diesem der Beweis, daß er auch unter Zugrundelegung seiner zu vertretenden besonderen Fachkenntnisse nicht mit dem Eintritt eines Schadens auf Grund dieser Ursache rechnen mußte. Entscheidungstexte 5 Ob 521/79 Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3aABGB §1296ZPO §266 B
Rechtssatz: Für die Schadensursache ist der Geschädigte beweispflichtig. Entscheidungstexte 5 Ob 521/79 Entscheidungstext OGH 24.04.1979 5 Ob 521/79 2 Ob 503/82 Entscheidungstext OGH 13.09.1983 2 Ob 503/82 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DIIIZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Qualifiziert das Gericht eine Außerstreitstellung als Schlußfolgerung rechtlicher Natur und hält sie diese für unbeachtlich, so liegt darin kein Verstoß gegen § 266 Abs 1 ZPO, weil das Gericht keine Tatsachen festgestellt und seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, die der Außerstreitstellung der Parteien widersprechen. Entscheidungstexte 3 Ob ... mehr lesen...
Der Beklagte führte im Herbst 1973 als mit Zustimmung der klagenden Partei vertraglich verpflichteter Subunternehmer des Bauunternehmers Josef Z für die klagende Partei, die Republik Österreich (Post- und Telegraphenverwaltung), die Verlegung des Kabels 5055 im Raum E durch. Auf eine Strecke von etwa 5 km hatte die Verlegung des neuen Kabels als sogenannte Zulegung zu dem bereits im Jahre 1969 verlegten Netzgruppenkabel 5019 im selben Graben zu erfolgen. Die Freilegung eines in 80 cm ... mehr lesen...
Norm: EVHGB Art8 Nr11 Abs3ZPO §266 B
Rechtssatz: Beweispflichtig für das Vorliegen der Haftungsbefreiung nach Art 8 Nr 11 Abs 3 4.EVHGB ist der Vertreter. Entscheidungstexte 5 Ob 745/78 Entscheidungstext OGH 30.01.1979 5 Ob 745/78 1 Ob 560/83 Entscheidungstext OGH 09.03.1983 1 Ob 560/83 Veröff: SZ 56/39 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1375 BZPO §266 DIZPO §266 DIIZPO §267
Rechtssatz: Eine privatrechtliche Anerkennung der Forderungshöhe, bedingt durch die gerichtliche Feststellung des Zustandekommens des Anspruchs dem Grunde nach, ist vom Gericht zu beachten und hindert die selbständige Prüfung der Forderungshöhe. Entscheidungstexte 2 Ob 194/78 Entscheidungstext OGH 16.01.1979 2 Ob 194/78 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 BZPO §272 CZPO §503 Z4 E4c3
Rechtssatz: Die Beweislastverteilung kommt erst und nur dann zum Tragen, wenn ein Beweis für die strittige, entscheidungswesentliche Tatsache nicht erbracht werden kann. Entscheidungstexte 4 Ob 69/78 Entscheidungstext OGH 05.09.1978 4 Ob 69/78 5 Ob 765/78 Entscheidungstext OGH 09.01.1979 5 Ob 7... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §25 Abs1 Z3 FZPO §266 DVI
Rechtssatz: Weitergeltung von im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz erfolgten Außerstreitstellungen, sofern diese Berufungsverfahren nicht widerrufen worden sind. Entscheidungstexte 4 Ob 4/78 Entscheidungstext OGH 18.04.1978 4 Ob 4/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Der Kläger war seit 19. April 1971 Angestellter der Beklagten und in dieser Eigenschaft im Werk T als Konstrukteur tätig. Mit Schreiben vom 3. Feber 1976 dem Kläger zugestellt am 10. Feber 1976 - sprach die Beklagte die vorzeitige Entlassung des Klägers aus. Mit der Behauptung, daß diese Entlassung durch keinen wichtigen Grund im Sinne des § 27 AngG gerechtfertigt sei, nimmt der Kläger die Beklagte auf Zahlung von Kündigungsentschädigung und Abfertigung in der Höhe von insgesamt 86 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F2KKbG §6 Abs6ZPO §266 B
Rechtssatz: Das Verfahren nach den KKbG ist vom Untersuchungsgrundsatz beherrscht. Der Untersuchungsgrundsatz schließt die subjektive Behauptungslast, nicht auch die materiell-rechtliche Beweislastregelung aus. Es wird aber die subjektive Beweislast durch die amtswegige Wahrheitsfindungspflicht des Gerichtes ergänzt. Die Beweislastregeln einer Eigentumsklage können nur sinngemäß Anwendung finden... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DVI
Rechtssatz: Tatsachengeständnisse können auch noch im Berufungsverfahren abgegeben werden, weil sie zufolge des gegnerischen Sachvorbringens jene Tatumstände sind, die in den Prozeßakten und im Urteil ihre Berücksichtigung gefunden haben und daher keine Neuerungen darstellen. Entscheidungstexte 5 Ob 678/77 Entscheidungstext OGH 06.12.1977 5 Ob 678/77 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1293ABGB §1295 Ia3aZPO §266ZPO §503 E4c/3ZPO §503 E4c/21
Rechtssatz: Die besondere Beweislastverteilung für die Frage der Kausalität gilt über das Schadenersatzrecht hinaus (hier: Herbeiführung des Versicherungsfalles). Entscheidungstexte 7 Ob 59/77 Entscheidungstext OGH 03.11.1977 7 Ob 59/77 Veröff: JBl 1978,600 = SZ 50/136 ... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Feststellung der Leistungspflicht der Beklagten aus 1 der Kasko-Vollversicherung zweier LKW, die noch fast neu am 28. Dezember 1974 beim Brand eines zur Abstellung der Fahrzeuge verwendeten Schuppens in der Schottergrube des Klägers zerstört wurden. Die Beklagte wendete Leistungsfreiheit wegen grober Fahrlässigkeit ein, weil die Fahrzeuge in einer zur Garagierung ungeeigneten Holzbaracke verwahrt worden seien und der Brand auf Schweißarbeiten zurückzuführen sei,... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §32ZPO §266ZPO §272ZPO §503 Z4
Rechtssatz: Die Regelungen über die Beweislast kommen nur dann zur Anwendung, wenn die Beweisergebnisse nach der Überzeugung des Gerichtes nicht ausreichen, um einen entscheidungswesentlichen Tatumstand als erwiesen oder als nicht erwiesen anzunehmen, sodass die freie Beweiswürdigung zu keinem Ergebnis führt. Entscheidungstexte 4 Ob 544/77 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §24 Abs1WEG 2002 §38 Abs1 Z1ZPO §266 BZPO §503 Z4 E4c3
Rechtssatz: Wer sich auf eine der in § 24 Abs 1 WEG 1975 aufgezählten Vertragstypen stützt, den trifft die Beweislast, dass der Vereinbarung im Anlassfall keine Beschränkungseignung zukommt. Entscheidungstexte 7 Ob 594/77 Entscheidungstext OGH 30.06.1977 7 Ob 594/77 Veröff: MietSlg 29519/21 = JBl 1978,652 ... mehr lesen...
Der Beklagte stellte am 21. Dezember 1973 beim Versicherungsmaklerbüro J im Wege des V-Versicherungsdienstes an die Klägerin den Antrag auf Haftpflichtversicherung eines PKW. Er bezeichnete darin seine Anschrift mit dem Beisatz "per Adresse Büro J ...." Als Versicherungsbeginn ist der 21. Dezember 1973, 0.00 Uhr angeführt. Die Klägerin erklärte schon im Antragsformular, daß sie im Rahmen des Antrags vom Versicherungsbeginn an, jedoch nicht vor Aushändigung des Antrages an den zuständi... mehr lesen...