Norm
AußStrG §2 Abs2 Z5 F2Rechtssatz
Das Verfahren nach den KKbG ist vom Untersuchungsgrundsatz beherrscht. Der Untersuchungsgrundsatz schließt die subjektive Behauptungslast, nicht auch die materiell-rechtliche Beweislastregelung aus. Es wird aber die subjektive Beweislast durch die amtswegige Wahrheitsfindungspflicht des Gerichtes ergänzt. Die Beweislastregeln einer Eigentumsklage können nur sinngemäß Anwendung finden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0006328Dokumentnummer
JJR_19780214_OGH0002_0050OB00513_7800000_001