RS OGH 1979/10/17 6Ob617/79, 1Ob645/86, 4Ob1057/92, 10ObS247/92, 1Ob598/95, 10ObS133/98a, 9Ob175/98w

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Veröffentlicht am 17.10.1979
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Norm

AußStrG 2005 §32
ZPO §266 B
ZPO §503 Z4 E4c3

Rechtssatz

Trifft das Gericht - und wäre es selbst unter Überschreitung des Parteienvorbringens - eine eindeutige positive oder negative Feststellung, dann sind alle Beweislastfragen gegenstandslos.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0039904

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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