Norm
AußStrG 2005 §32Rechtssatz
Trifft das Gericht - und wäre es selbst unter Überschreitung des Parteienvorbringens - eine eindeutige positive oder negative Feststellung, dann sind alle Beweislastfragen gegenstandslos.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0039904Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.06.2021