Norm: ZPO §266 DIIIZPO §395
Rechtssatz: Zugestandene Tatsachen sind dem Urteil ungeprüft zugrunde zu legen. Gegenteilige Feststellungen verstoßen gegen das Gesetz und kann dieser Verstoß mit Berufung geltend gemacht werden, soferne das Tatsachengeständnis Gegenstände betraf, hinsichtlich welcher ein Geständnis abgelegt werden kann. Tatsachen, von denen das Gegenteil allgemein bekannt ist, oder von denen das Gegenteil dem Gericht im Zuge seiner ... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DVZPO §272ZPO §395
Rechtssatz: Das Tatsachengeständnis nach § 266 ZPO kann im Gegensatz zum prozessualen Anerkenntnis widerrufen werden. Der Widerruf ist vom Gericht nach freier Beweiswürdigung zu beurteilen (so schon SZ 25/250). Entscheidungstexte 5 Ob 55/69 Entscheidungstext OGH 30.04.1969 5 Ob 55/69 7 Ob 529/88 Entschei... mehr lesen...
Der Kläger begehrt vom Beklagten den Ersatz des Schadens aus einem Verkehrsunfall, den nach seinen Behauptungen der Beklagte verschuldete. Der Beklagte bestritt nach Grund und Höhe. Mit dem Hinweis darauf, daß der Kläger Ausländer sei und im Inland hinreichendes Vermögen nicht besitze, stellte er den Antrag, dem Kläger eine Sicherheitsleistung von 12.000 S für die Prozeßkosten aufzuerlegen. Bei der ersten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung erklärten die Vertreter beider Par... mehr lesen...
Norm: ZPO §57ZPO §266 B
Rechtssatz: Begehrt der Beklagte den Erlag einer Sicherheitsleistung für Prozeßkosten, so trifft ihn die Beweislast für die fehlende inländische Staatszugehörigkeit des Klägers und diesen die Beweislast für die Ausnahme zB für das Bestehen eines die Befreiung begründenden Umstandes. Entscheidungstexte 2 Ob 362/68 Entscheidungstext OGH 16.12.1968 2 Ob 362/68 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2ZPO §266 B
Rechtssatz: Hat der Beklagte behauptet, der Kläger sei Ausländer, und erklären beide Parteienvertreter, nicht zu wissen, welche Staatsangehörigkeit der Kläger besitze, so trifft die Beweislast für das Bestehen eines die Befreiung von der Sicherheitsleistung begründenden Umstandes den Kläger. Entscheidungstexte 2 Ob 362/68 Entscheidungstext OGH 16.12.196... mehr lesen...
Norm: PatG §120 Abs1ZPO §266 DIIIZPO §269
Rechtssatz: Die Nichtigkeitsabteilung ist nur dann nicht gehalten, die Wahrheit einer zugestandenen Tatsache anzunehmen, wenn die Unrichtigkeit dieses Tatsachengeständnisses nach allgemein feststehenden Schlüssen und Erfahrungen unzweifelhaft oder sonst offenkundig ist. Veröff: PBl 1969,52 = ÖBl 1969,35 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OPM0002:1968:RS0105... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IZPO §266 DIII
Rechtssatz: Eine Außerstreitstellung ist nach §§ 266, 267 ZPO als Tatsachengeständnis zu beurteilen. Zur Auslegung eines solchen kann nicht § 914 ABGB herangezogen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 94/68 Entscheidungstext OGH 12.06.1968 5 Ob 94/68 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 AII3ZPO §272ZPO §276ZPO §503 Z2 C2c
Rechtssatz: Eine Verweisung auf einen Vorakt kann niemals ein Parteienvorbringen oder Prozeßbehauptungen im vorliegenden Rechtsstreit ersetzen und das Gericht der Pflicht entheben, selbst den entscheidungswesentlichen Sachverhalt durch unmittelbare Beweisaufnahmen zu ermitteln. Entscheidungstexte 6 Ob 147/68 Entscheidungstext OGH 22.... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 B
Rechtssatz: Der Kläger hat jene Tatbestände zu behaupten und zu beweisen, aus denen nach dem materiellen Recht sein Anspruch entstanden ist. Entscheidungstexte 8 Ob 334/67 Entscheidungstext OGH 19.12.1967 8 Ob 334/67 2 Ob 28/84 Entscheidungstext OGH 08.05.1984 2 Ob 28/84 9 ObS ... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIAZPO §266 DIV
Rechtssatz: Die generelle Bestreitung des Klagebegehrens enthebt den Beklagen nicht, den darin enthaltenen Klagsbehauptungen betreffend seine Haltereigenschaft ausdrücklich zu widersprechen. Entscheidungstexte 2 Ob 211/67 Entscheidungstext OGH 06.07.1967 2 Ob 211/67 Veröff: ZVR 1968/102 S 203 2 Ob 216/74... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIAZPO §266 DIZPO §267
Rechtssatz: Zugeständnis der Haltereigenschaft ist zulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 211/67 Entscheidungstext OGH 06.07.1967 2 Ob 211/67 Veröff: ZVR 1968/102 S 203 2 Ob 25/83 Entscheidungstext OGH 22.02.1983 2 Ob 25/83 2 Ob 89/11v Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DIIIZPO §267
Rechtssatz: Liegt kein ausdrückliches Geständnis vor, dann gehören die diesbezüglichen Feststellungen des Berufungsgerichtes dem Gebiet der Beweiswürdigung an. Die Frage, ob ein Tatsachengeständnis abgegeben wurde, kann daher in diesem Fall nicht vor den OGH gebracht werden. Ein Verstoß gegen die Bestimmung des § 266 ZPO kann im Revisionsverfahren nicht mehr gerügt werden, weil die Aufnahme von Beweisen über von eine... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DVI
Rechtssatz: Ein in einer Revision oder Revisionsbeantwortung erfolgtes Geständnis ist ohne prozessuale Wirkung. Entscheidungstexte 6 Ob 116/66 Entscheidungstext OGH 21.04.1966 6 Ob 116/66 Veröff: EvBl 1966/382 S 491 4 Ob 527/72 Entscheidungstext OGH 29.02.1972 4 Ob 527/72 Ähnlich; Beisatz: Rekurs gegen... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 AII2ZPO §292
Rechtssatz: Auch die schriftliche Auskunft einer Behörde ist eine Urkunde und daher geeignetes Beweismittel. Entscheidungstexte 8 Ob 93/65 Entscheidungstext OGH 25.05.1965 8 Ob 93/65 8 Ob 163/72 Entscheidungstext OGH 29.08.1972 8 Ob 163/72 European ... mehr lesen...
Die Firma Philipp K. brachte am 8. Februar 1957 gegen den mit Beschluß des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 7. Dezember 1954 beschränkt entmundigten Gerald P. beim Arbeitsgericht Klagenfurt eine Klage auf Zahlung von 177.670.10 S s. A. ein, weil sich der Genannte in der Zeit vom 18. Dezember 1950 bis zum 8. Februar 1954 als Lohnbuchhalter dieser Firma insgesamt 321.746.10 S, von denen der eingeklagte Betrag noch ausstehe, zugeeignet habe. Bei der Verhandlungstagsatzung am 25. Februar 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §154aABGB §233 AEntmO §4ZPO §34ZPO §266 DVIIZPO §472
Rechtssatz: Die Unterlassung der Erhebung eines Rechtsmittels und die Außerstreitstellung von Tatsachen in einem Rechtsstreit durch den Beistand der beschränkt entmündigten Partei oder durch den Machthaber des Beistandes bedarf, da es sich nicht um Dispositivhandlungen handelt, nicht der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §182ZPO §266
Rechtssatz: Zur Frage der Bedeutung des Ergebnisses der informativen Befragung im Anwaltsprozeß. Entscheidungstexte 1 Ob 115/64 Entscheidungstext OGH 08.10.1964 1 Ob 115/64 6 Ob 601/76 Entscheidungstext OGH 07.10.1976 6 Ob 601/76 European Case Law Identifi... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte zur Sicherung des Anspruches der klagenden und gefährdeten Partei (in Hinkunft kurz klagende Partei genannt) auf Übertragung von Namensaktien (Interimsscheinen) der D.- Aktiengesellschaft im Nominale von 3.816.600 S die beantragte einstweilige Verfügung, mit der u. a. der Drittschuldnerin verboten wurde, eine rechtswirksame Übertragung der Namensaktien vorzunehmen. Das Rekursgericht wies den Rekurs der Drittschuldnerin zurück. Der Oberste Gerichtshof gab... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DIII
Rechtssatz: Das Tatsachengeständnis hat nur für den Prozeß, in dem es abgegeben wurde, nicht aber für einen anderen Rechtsstreit Bedeutung. Entscheidungstexte 4 Ob 319/63 Entscheidungstext OGH 07.04.1964 4 Ob 319/63 Veröff: ÖBl 1965,18 6 Ob 191/72 Entscheidungstext OGH 21.09.1972 6 Ob 191/72 Auch ... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DVIZPO §503 Z4 E4c14
Rechtssatz: Die Frage, ob die den Erklärungen der Beklagten hinzugefügten Einschränkungen und Zusätze, auf welche die Beklagten in ihren Revisionsschriften verweisen, diesen Erklärungen deren Wert und Bedeutung von Zugeständnissen nehmen, ist keine Rechtsbeweisfrage, sondern eine Tatbeweisfrage. Entscheidungstexte 8 Ob 370/62 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DIIIZPO §269
Rechtssatz: Der Richter ist berechtigt, im Falle der Offenkundigkeit des Gegenteiles oder bei entsprechender sonstiger zwingender Sachlage von zugestandenen Tatsachen abzuweichen. Entscheidungstexte 7 Ob 299/62 Entscheidungstext OGH 17.10.1962 7 Ob 299/62 4 Ob 72/67 Entscheidungstext OGH 31.10.1967 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DV
Rechtssatz: Von einem Geständnis kann keine Rede sein, wenn die Partei, die eine tatsächliche Voraussetzung zunächst zugesteht, dann eine andere Behauptung aufstellt - für den Fall, daß die zugestandene Tatsache nicht zutreffe. Zumindest liegt ein Widerruf des Geständnisses vor. Entscheidungstexte 8 Ob 69/52 Entscheidungstext OGH 06.03.1962 8 Ob 69/52 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DIII
Rechtssatz: Die Außerstreitstellung im Vorprozeß (Räumungsprozeß), der Rechtsvorgänger des Beklagten sei Hauptmieter gewesen, hat keine Rechtskraftwirkung oder Tatbestandswirkung für den nachfolgenden Prozeß auf Feststellung der Mietrechte. Entscheidungstexte 5 Ob 273/61 Entscheidungstext OGH 20.09.1961 5 Ob 273/61 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DVZPO §530 Abs1 Z7 G1ZPO §538
Rechtssatz: Sinn und Zweck der Wiederaufnahmsklage nach § 530 Abs 1 Z 7 ZPO ist es, eine unrichtige Tatsachengrundlage des mit der Wiederaufnahmsklage angefochtenen Urteils zu beseitigen, nicht aber, Fehler der Partei bei Führung des Vorprozesses zu korrigieren. Eine Wiederaufnahmsklage, die auf einen Wiederaufnahmsgrund gestützt wird, dessen Verwertung den vorherigen Widerruf eines vom Wiederaufnahm... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DV
Rechtssatz: Das gerichtliche Tatsachengeständnis ist eine Prozeßhandlung; es kann daher nur bis zum Schluß der Verhandlung widerrufen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 319/60 Entscheidungstext OGH 21.12.1960 5 Ob 319/60 Veröff: EvBl 1961/123 S 187 = JBl 1961,429 4 Ob 10/61 Entscheidungstext OGH 28.02.1961 4 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DIIIZPO §267ZPO §269
Rechtssatz: Stellt der Beklagte das Eigentumsrecht des Räumungsklägers außer Streit, hat der Prozeßrichter, obwohl ihm als gleichzeitigem Exekutionsrichter bekannt ist, daß der Räumungskläger als Ersteher noch nicht grundbücherlich einverleibt ist, von der Aktivlegitimation des Klägers auszugehen. Entscheidungstexte 6 Ob 22/60 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aZPO §266 AII4ZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Die Beurteilung der Wirkung einer Reklame auf die breite Masse ist eine Rechtsfrage (abweichend von 1 Ob 142/58 = ÖBl 1958,61). Entscheidungstexte 4 Ob 308/60 Entscheidungstext OGH 15.03.1960 4 Ob 308/60 Veröff: JBl 1960,560 4 Ob 317/63 Entscheidungstext OGH 30.04.1963 4 Ob 31... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DVIIZPO §530 Z7
Rechtssatz: Zur Frage, inwieweit das in einem anderen Rechtsstreit erfolgte gerichtliche Zugeständnis von Tatsachen durch die Gegenpartei als Wiederaufnahmsgrund geeignet ist. Entscheidungstexte 1 Ob 380/59 Entscheidungstext OGH 03.02.1960 1 Ob 380/59 Veröff: EvBl 1960/143 S 270 European Case Law Iden... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DIZPO §502 Z2
Rechtssatz: Sogenannte Rechtsgeständnisse, nämlich ausdrückliche oder stillschweigende Wissenserklärungen des Beklagten, das Geforderte zu schulden, sind nur Beweismittel, Indizien für die Richtigkeit der Behauptungen des Klägers über die rechtsbegründenden Tatsachen. Die freie Würdigung dieser Beweismittel, dieser Indizien, durch die Untergerichte gehört zur Beweiswürdigung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DVIZPO §488ZPO §498
Rechtssatz: Die Parteien können auch noch in zweiter Instanz Tatsachen außer Streit stellen. Entscheidungstexte 1 Ob 397/58 Entscheidungstext OGH 05.11.1958 1 Ob 397/58 Veröff: EvBl 1959/78 S 133 2 Ob 376/69 Entscheidungstext OGH 18.12.1969 2 Ob 376/69 Beisatz: Berufungsverhandlung (T1) ... mehr lesen...