Norm
WEG 1975 §24 Abs1Rechtssatz
Wer sich auf eine der in § 24 Abs 1 WEG 1975 aufgezählten Vertragstypen stützt, den trifft die Beweislast, dass der Vereinbarung im Anlassfall keine Beschränkungseignung zukommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0040166Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.08.2018