RS OGH 1979/7/4 3Ob654/78, 8Ob526/81 (8Ob543/81)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.07.1979
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Norm

ABGB §523 Cc
ZPO §45
ZPO §266 B

Rechtssatz

Die Anmaßung der Dienstbarkeit ist eine vom Kläger zu beweisende Klagsvoraussetzung der actio negatoria. Ist diese nicht gegeben, ist die Klage abzuweisen. Eine Kostenersatzpflicht nach § 45 käme nur bei Stattgeben des Klagebegehrens infolge sofortiger Anerkennung des Klagsanspruches in Frage. Erbringt der Kläger den Nachweis der Anmassung der Dienstbarkeit nicht, ist eine Sachentscheidung zu treffen, nicht aber die an sich zulässige Klage zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 654/78
    Entscheidungstext OGH 04.07.1979 3 Ob 654/78
  • 8 Ob 526/81
    Entscheidungstext OGH 19.11.1981 8 Ob 526/81
    Vgl

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0012171

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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