Norm: ZPO §168 IZPO §233
Rechtssatz: Bei Beurteilung des Vorliegens von Streitanhängigkeit kann unter Umständen die Vereinbarung ewigen Ruhens einer Klagsrücknahme ohne Anspruchsverzicht gleichgestellt werden. Entscheidungstexte 8 Ob 22/70 Entscheidungstext OGH 10.02.1970 8 Ob 22/70 Veröff: EvBl 1970/232 S 404 2 Ob 280/74 Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CVZPO §168
Rechtssatz: Wenn der Berechtigte Ruhen des Verfahrens eintreten läßt, um seine mit dem Einwand des Mangels der passiven Klagslegitimation bekämpfte Forderung bei einem Dritten hereinzubringen, kann daraus allein noch kein schlüssiger Verzicht auf die Klageforderung abgeleitet werden. Entscheidungstexte 4 Ob 574/68 Entscheidungstext OGH 11.02.1969 4 Ob 5... mehr lesen...
Der am 8. November 1958 geborene Kläger hat am 13. Juli 1961 einen Verkehrsunfall erlitten. Beide Teile haben vorgebracht, daß durch Feststellungserkenntnis des Erstgerichtes vom 18. Juli 1962 die volle Verpflichtung des Beklagten zum Ersatze eines jeden Schadens des Klägers aus diesem Verkehrsunfall ausgesprochen und daß im Vorprozesse 2 Cg .../61 des Erstgerichtes dem Kläger zur Abgeltung der bis 16. Mai 1962 erlittenen Schmerzen der Betrag von 30.000 S zuerkannt worden sei. Mit der... mehr lesen...
Norm: ZPO §168 I
Rechtssatz: Keine Vereinbarung des Ruhens des Verfahrens bloß in Ansehung eines Teilanspruches. Entscheidungstexte 2 Ob 376/67 Entscheidungstext OGH 14.12.1967 2 Ob 376/67 Veröff: SZ 40/167 6 Ob 250/15f Entscheidungstext OGH 23.02.2016 6 Ob 250/15f Vgl aber; Beisatz: Ein Ruhen bloß in Ansehung eines Teilbegehrens... mehr lesen...
Norm: EheG §57ZPO §168 I
Rechtssatz: Aus der Tatsache, daß das Verfahren längere Zeit geruht hat, kann nicht etwa Ablauf der Frist des § 57 EheG abgeleitet werden. Entscheidungstexte 8 Ob 270/67 Entscheidungstext OGH 10.10.1967 8 Ob 270/67 Veröff: EFSlg 8629 5 Ob 213/75 Entscheidungstext OGH 28.10.1975 5 Ob 213/75 Beisatz: Umso weni... mehr lesen...
Der Kläger erhob gegen das sein Begehren abweisende Urteil des Arbeitsgerichtes Lienz Berufung. Zu der für den 31. Oktober 1966 anberaumten mündlichen Berufungsverhandlung des Landesgerichtes Innsbruck erschien auf der Seite des Klägers niemand. Nach dem Vorbringen des Berichterstatters, den Ausführungen des Beklagtenvertreters und der Fassung des Beweisbeschlusses entfernte sich der Beklagtenvertreter ohne weiter zu verhandeln, damit, wie dem Protokoll zu entnehmen ist, Ruhen des Ver... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §23ArbGerG §25 Abs1 Z3 FZPO §168 IZPO §170ZPO §491
Rechtssatz: Ruhen des arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahrens, wenn beide Parteien zur Verhandlung nicht erscheinen. § 491 ZPO ist hier nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 4 Ob 19/67 Entscheidungstext OGH 14.03.1967 4 Ob 19/67 Veröff: EvBl 1967/352 S 493 = SozM IVA,295 = ZAS 1968,171 (mit Anmerkung von Hage... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CIZPO §168 I
Rechtssatz: Auch eine längere prozessuale Untätigkeit der klagenden Partei kann nur dann als Verzicht auf den Klagsanspruch gewertet werden, wenn nach den im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuchen ein diesbezüglich stillschweigend erklärter Wille zweifellos angenommen werden muß. Entscheidungstexte 8 Ob 357/66 Entscheidungstext OGH 17.01.... mehr lesen...
Norm: ZPO §168 IZPO §233 Abs1
Rechtssatz: Wird die Klage während des Ruhens des Verfahrens ohne Anspruchsverzicht zurückgenommen, so ist die Einbringung einer neuen Klage erst nach Ablauf der dreimonatigen Ruhensfrist zulässig. Entscheidungstexte 8 Ob 367/66 Entscheidungstext OGH 10.01.1967 8 Ob 367/66 Veröff: MietSlg 19524 Europea... mehr lesen...
Die klagende Partei kundigte der beklagten Partei das im Hause in Wien 10, H.-Gasse 10, gemietete Geschäftslokale für den 31. Dezember 1964 auf. Nach rechtskräftig erhobenen Einwendungen durch den Masseverwalter in dem damals über das Vermögen der beklagten Partei eröffneten - inzwischen eingestellten - Konkursverfahren trat dem Rechtsstreit u. a. die Rekurswerberin als Nebenintervenientin auf seiten der beklagten Partei bei. Diese Nebenintervention wurde mit Beschluß des Erstgerichte... mehr lesen...
Norm: ZPO §163ZPO §168 I
Rechtssatz: Rechtsmittelfristen können während des Ruhens des Verfahrens beginnen und ablaufen; es muss demnach trotz des Ruhens das Urteil zugestellt und über eingebrachte Rechtsmittel entschieden werden. Entscheidungstexte 8 Ob 56/66 Entscheidungstext OGH 15.03.1966 8 Ob 56/66 Veröff: SZ 29/49 = RZ 1966,123 = JBl 1966,569 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §168 IZPO §193
Rechtssatz: Nach Schluß der mündlichen Verhandlung können die Parteien Ruhen des Verfahrens nicht mehr gültig vereinbaren. Entscheidungstexte 8 Ob 56/66 Entscheidungstext OGH 15.03.1966 8 Ob 56/66 Veröff: RZ 1966,123 = JBl 1966,569 = SZ 39/49 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Norm: ZPO §20 IZPO §168 II
Rechtssatz: Der streitgenössische Nebenintervenient (Untermieter) ist nicht zur Bekämpfung des Beschlusses berechtigt, der vom Gericht als Folge des von den Parteien vereinbarten Ruhens des Verfahrens gefaßt wurde. Entscheidungstexte 8 Ob 56/66 Entscheidungstext OGH 15.03.1966 8 Ob 56/66 Veröff: RZ 1966,123 = JBl 1966,569 = MietSlg 18659 = SZ 39/... mehr lesen...
Das Erstgericht gab dem auf Zahlung des eingeschränkten Betrages von 14.000 S gerichteten Klagebegehren Folge. Es ging im wesentlichen von nachstehendem Sachverhalt aus: Der Kläger habe in der Klage für gelieferte Landmaschinen den Betrag von 19.043 S 80 g s. A. begehrt. Am 15. November 1961 sei es zu einer Vereinbarung gekommen, wonach der Beklagte sich verpflichtete, den geltend gemachten Betrag in Monatsraten von je 1000 S zu bezahlen. Lediglich hinsichtlich der Kosten sei eine Ein... mehr lesen...
Norm: ZPO §168 I
Rechtssatz: Die außergerichtliche, dem Gericht nicht angezeigte Vereinbarung ewigen Ruhens ist prozessual wirkungslos, der gleichzeitig geschlossene Ratenvergleich verhindert nicht die Verfahrensfortsetzung wegen der fälligen Raten. Entscheidungstexte 8 Ob 176/63 Entscheidungstext OGH 02.07.1963 8 Ob 176/63 Veröff: SZ 36/96 ... mehr lesen...
Der Kläger, ein Wiener Architekt, belangte im vorliegenden, seit 4. April 1960 anhängigen Prozeß den königlich ungarischen Leibgardefonds, vertreten durch den Stellvertretenden Präsidenten des Ministerrates der Ungarischen Volksrepublik auf Zahlung von 360.000 S s. A. auf Grund einer Provisionsvereinbarung bzw. deren angeblicher Umgehung anläßlich des Ankaufes der Liegenschaft EZ. 322, Grundbuch X., durch die Republik Österreich von der beklagten Partei. Der Kläger erwirkte auch bei P... mehr lesen...
Norm: ZPO §168 IZPO §233
Rechtssatz: Wurde außergerichtlich ein Vergleich oder Anerkenntnisvertrag zwecks Beendigung eines Rechtsstreites geschlossen und im Rechtsstreit dauerndes Ruhen des Verfahrens vereinbart, steht Streitanhängigkeit der Geltendmachung der Rechte aus dem Vergleich oder Anerkenntnisvertrag mit neuer Klage nicht entgegen. Entscheidungstexte 2 Ob 459/58 Entscheidungst... mehr lesen...
Der Kläger hat mit der am 27. September 1952 eingebrachten Klage die eheliche Geburt des am 1. Juli 1949 geborenen mj. Helmut E. und des am 21. April 1952 geborenen mj. Werner E. bestritten. In Ansehung des mj. Helmut E. wurde die Bestreitungsklage vom Erstgericht rechtskräftig abgewiesen. Hinsichtlich des mj. Werner E. stellte das Erstgericht nach Aufnahme von Beweisen fest, daß er nicht das eheliche Kind des Klägers sei. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Der ... mehr lesen...
Norm: ABGB §156 CbABGB §164b Satz2ABGB §1497 IVG Satz1ZPO §168 I
Rechtssatz: Auch durch länger dauerndes Ruhen des Verfahrens kann das bereits fristgerecht ausgeübte Bestreitungsrecht nicht mehr verloren gehen. Entscheidungstexte 5 Ob 358/58 Entscheidungstext OGH 29.10.1958 5 Ob 358/58 Veröff: JBl 1960,299 5 Ob 434/58 Entschei... mehr lesen...
Norm: ZPO §168 ff IZPO §233 Abs1
Rechtssatz: Ruhen des Verfahrens lässt die Streitanhängigkeit unberührt. Entscheidungstexte 5 Ob 192/58 Entscheidungstext OGH 03.09.1958 5 Ob 192/58 Veröff: JBl 1959,162 6 Ob 147/59 Entscheidungstext OGH 18.06.1959 6 Ob 147/59 1 Ob 250/62 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ZPO §168 IZPO §169ZPO §170
Rechtssatz: Das Ruhen des Verfahrens nimmt mit dem von einer Partei gestellten Antrag auf Anberaumung einer Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung sein Ende (§ 169 ZPO). Es können daher die Wirkungen des Ruhens des Verfahrens nur gemäß den Bestimmungen der §§ 168, 170 ZPO nicht aber durch die einseitige Zurücknahme eines von einer Partei gestellten Antrages auf Fortsetzung des Verfahrens herbeigeführt werden. ... mehr lesen...
Der Kläger und die zweit- bis fünftbeklagten Parteien sind persönlich haftende Gesellschafter der erstbeklagten Partei, einer offenen Handelsgesellschaft in Liquidation in S. Die zweit- bis fünftbeklagten Parteien haben ihren Sitz außerhalb des Gerichtssprengels des Landesgerichtes Salzburg. Der Kläger begehrt den Beklagten gegenüber die urteilsmäßige Feststellung, daß er und die zweit- bis fünftbeklagten Parteien mit einem bestimmten Hundertsatz am Gesellschaftsvermögen und am Rein... mehr lesen...
Norm: HGB §109HGB §121HGB §155ZPO §14 BaZPO §168 IIZPO §395
Rechtssatz: Bei Feststellung des einem Gesellschafter zukommenden Gewinnanteiles und Kapitalanteiles bilden die Gesellschafter sowohl auf der Klägerseite als auch auf der Beklagtenseite eine einheitliche Streitpartei nach § 14 ZPO; sie kann immer nur mit Wirksamkeit gegen alle anderen Gesellschafter festgestellt werden. Das hat zur Folge, daß ein von einem beklagten Gesellschafter abge... mehr lesen...
Norm: 1.StVDG §61.StVDG §7ZPO §168 I
Rechtssatz: Zum Begriff des "Ruhens" nach den §§ 6, 7 des 1.StVDG - Anwendbarkeit auf Ansprüche gegen Reichsautobahn. Entscheidungstexte 3 Ob 633/56 Entscheidungstext OGH 09.01.1957 3 Ob 633/56 Veröff: JBl 1957,510 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0036789 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §168 I
Rechtssatz: Wirkung der außergerichtlichen Vereinbarung des immerwährenden Ruhens und ihrer Anzeige an das Gericht. Entscheidungstexte 3 Ob 524/38 Entscheidungstext OGH 30.08.1938 3 Ob 524/38 Beisatz: Immerwährendes Ruhen ist als außergerichtlicher Verzicht auf den Klageanspruch zu werten. (T3) Veröff: DREvBl 1938/471 = SZ 20/185 ... mehr lesen...
In einem Mietrechtsprozeß stellte die beklagte Partei einen Zwischenantrag auf Feststellung. Das Erstgericht wies den Antrag ab. Das Rekursgericht hob den Beschluß des Erstgerichtes auf und trug diesem eine neuerliche Entscheidung auf. Nachher vereinbarten die Parteien beim Erstgericht das Ruhen des Verfahrens. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs der klagenden Partei nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Gegen die Rekursentsche... mehr lesen...
Norm: ZPO §168 I
Rechtssatz: Das mittlerweile in erster Instanz eingetretene Ruhen des Verfahrens hindert die Erledigung bereits eingebrachter Rechtsmittel nicht. Entscheidungstexte 1 Ob 479/55 Entscheidungstext OGH 24.08.1955 1 Ob 479/55 Veröff: SZ 28/185 = EvBl 1955/416 S 678 8 Ob 56/66 Entscheidungstext OGH 15.03.1966... mehr lesen...
Das Erstgericht stellte mit seinem Beschluß vom 26. März 1954 fest, daß Ruhen des Verfahrens eingetreten sei, weil die Vollmacht des für die Beklagten bei der Tagsatzung am 10. März 1954 einschreitenden Rechtsanwaltes Dr. Walter R. nicht innerhalb der festgesetzten Frist von 14 Tagen beigebracht wurde und der Kläger keinen Antrag auf Fällung eines Versäumungsurteiles im Falle der nicht rechtzeitigen Beibringung der Vollmacht stellte. Infolge Rekurses der klagenden Partei hob das Rek... mehr lesen...
Norm: ZPO §38ZPO §168 IZPO §396 A
Rechtssatz: Trotz Unterlassung des Antrages auf Erlassung eines Versäumungsurteiles im Falle nicht rechtzeitiger Nachbringung der Vollmacht tritt Ruhen des Verfahrens nicht ein, wenn der Richter den Kläger nicht aufgefordert hat, für den Fall der Nichtbeibringung der Vollmacht der Beklagten durch den nach § 38 ZPO zugelassenen Beklagtenvertreter einen Antrag nach § 396 ZPO zu stellen, weil Nichtverhandeln nur d... mehr lesen...
Der Beklagte hatte gegen das die Aufkündigung des von ihm gemieteten Siedlungshauses für rechtswirksam erkennende Urteil des Erstgerichtes die Berufung erhoben, ohne einen Antrag auf Anordnung einer mündlichen Berufungsverhandlung zu stellen. Auch die Klägerin hatte in ihrer Berufungsmitteilung einen solchen Antrag nicht gestellt. Die beiden Parteien brachten noch, bevor das Berufungsgericht entschieden hatte, einen Schriftsatz beim Berufungsgericht ein, in welchem sie erklärten, info... mehr lesen...