Norm: ZPO §168
Rechtssatz: Auch wenn ein Nebenintervenient am Verfahren beteiligt ist, genügt für das Ruhen des Verfahrens eine Vereinbarung zwischen Kläger und Beklagtem. Entscheidungstexte 6 Ob 216/19m Entscheidungstext OGH 23.01.2020 6 Ob 216/19m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133047 ... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger brachte in seiner beim Bezirksgericht Floridsdorf eingebrachten Aufkündigung vor, er und die weiters als kündigende Parteien Genannten seien Miteigentümer einer Liegenschaft samt Wohnhaus. Aufgrund eines Benutzungsübereinkommens stehe ihm das alleinige Nutzungsrecht an den Wohnungen top Nr 3 und 4 zu. Als Nutzungsberechtigter sei er als Vertreter bzw Verwalter der übrigen Miteigentümer anzusehen. Er sei deshalb allein berechtigt, die verfahrensgegenständli... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Jan E*****, Pensionist, *****, vertreten durch den Sachwalter Dr. Walter Mardetschläger, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §168 IAußStrG 2005 §28GBG §75 Abs2GBG §95 Abs1WEG 2002 §27 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 28 AußStrG über das Ruhen sind im Grundbuchsverfahren nicht anzuwenden. Im Verfahren über die Anmerkung der Klage nach § 27 Abs 2 WEG 2002 ist somit ein Ruhen ausgeschlossen. Entscheidungstexte 5 Ob 200/08k Entscheidungstext OGH 21.10.2008 5 Ob 200/08k ... mehr lesen...
Begründung: An den 14/118-Anteilen an der Liegenschaft EZ ***** GB *****, mit denen Wohnungseigentum an W2 verbunden ist, ist das Eigentumsrecht des am 26. 2. 2005 verstorbenen Johann E***** eingetragen. Mit der am 12. 6. 2008 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die klagende Eigentümergemeinschaft von den Beklagten rückständige Betriebskostenvorschreibungen für den Zeitraum Jänner 2008 bis Juni 2008. Verbunden mit dieser Klage beantragte die Klägerin unter Hinweis auf da... mehr lesen...
Begründung: Zugunsten der klagenden Partei sind auf zwei Liegenschaften des Beklagten Simultanhypotheken einverleibt. Mit ihrer am 30. November 2004 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Zahlung von 223.116,15 EUR sA, auch bei Exekution in die Liegenschaften des Beklagten. Die Klage wurde bei den Pfandrechten im Lastenblatt angemerkt. Am 8. Mai 2006 schlossen die Parteien in einem anderen Verfahren (AZ 4 C 1003/05k des BG Steyr) einen rechtswirksamen Vergleic... mehr lesen...
Norm: ZPO §168
Rechtssatz: Die bloße fernmündliche Mitteilung einer Partei an das Prozessgericht über eine außergerichtliche Einigung samt daran angeknüpfter Vereinbarung "ewigen Ruhens" ist noch keine prozessual wirksame Ruhensvereinbarung im Sinn des § 168 ZPO. Entscheidungstexte 6 R 321/06g Entscheidungstext LG RIED 20.02.2007 6 R 321/06g ... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden, seit 25. 11. 1998 gerichtsanhängigen Verfahren machte die Frau zunächst Ehegattenunterhalt geltend; diesen Anspruch stützte sie auf § 94 ABGB. Am 13. 1. 1999 schlossen die Parteien einen Teilvergleich, mit dem sich der Mann zur Leistung eines monatlichen Unterhalts von 400 S an die Frau verpflichtete. Die Parteien hielten fest, dass mit diesem Vergleich „die Unterhaltsforderungen ab 1. 1. 1999 bereinigt und verglichen" seien. Am 3. 5. 1999 bezifferte di... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Rechtsmittels ist die Frage nach dem Bestehen des Prozesshindernisses der von den Vorinstanzen bejahten Streitanhängigkeit (§§ 232, 233 ZPO). Gegenstand des Rechtsmittels ist die Frage nach dem Bestehen des Prozesshindernisses der von den Vorinstanzen bejahten Streitanhängigkeit (Paragraphen 232,, 233 ZPO). Am 4. Juni 1973 brachte Anton C***** (im Folgenden auch nur Voreigentümer) gegen die vormalige - am 21. März 1988 verstorbene (ihr Nachlass wurde zur... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten haben gemeinsam als Mieter von der Klägerin als Vermieterin das im Büro- und Geschäftsgebäude S*****, befindliche Geschäftslokal top Nr 17 im Gesamtausmaß von 108 m² sowie die Garage N (Tiefgarage), bestehend aus zwei Abstellplätzen mit den Nummern 374 und 375 sowie den Tiefgaragenstellplatz top Nr G 313, jeweils EZ *****, Grundbuch ***** F***** gemietet. Das monatliche Mietentgelt betrug zuletzt EUR 1.810. Mit ihrer Mietzins- und Räumungsklage vom 27. 7... mehr lesen...
Norm: ZPO §168 Satz2ZPO §18
Rechtssatz: Ein während des Ruhens des Verfahrens eingebrachter Beitrittsschriftsatz ist zurückzuweisen. Entscheidungstexte 3 R 62/05t Entscheidungstext OLG Wien 18.04.2005 3 R 62/05t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0009:2005:RW0000663 Im RIS seit 09.11.2011 ... mehr lesen...
Begründung: In ihrem Schriftsatz vom 19.5.2003 (beim Erstgericht eingelangt am 21.5.2003) verkündete die Beklagte der Einschreiterin den Streit und forderte sie auf, ihr im anhängigen Rechtsstreit "Vertretung zu leisten" (AS61f in ON 6). Nach der Aktenlage wurde dieser Schriftsatz der streitverkündeten Partei (Einschreiterin) nicht zugestellt. Nachdem das Erstgericht eine für den 25.3.2004 anberaumte Verhandlungstagsatzung am 18.3.2004 wieder abberaumt hatte (AS 117 in ON 21) teilte... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte am 28. 1. 1999 vor dem Amt für Jugend und Familie Wien 21, die Vaterschaft zu der am 21. 11. 1998 geborenen Jessica S***** anerkannt. Er bekämpft dieses Anerkenntnis mit seiner am 4. 10. 2001 beim Bezirksgericht Hollabrunn zu Protokoll gegebenen Klage als rechtsunwirksam. Er habe der Mutter des Kindes zwar in der gesetzlichen Vermutungsfrist beigewohnt, sei jedoch arglistig zur Anerkennung der Vaterschaft veranlasst worden. Die Mutter des Kindes habe i... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach dem Einlangen der Revision der beklagten Partei vereinbarten die Streitteile zufolge außergerichtlicher Einigung (ewiges) Ruhen des Verfahrens. Über die Revision ist daher derzeit nicht zu entscheiden. Gemäß § 483 Abs 3 ZPO kann das Ruhen des Verfahrens auch noch im Berufungsverfahren vereinbart werden. Diese Bestimmung ist gemäß § 513 ZPO auch auf das Revisionsverfahren anzuwenden. Gemäß § 168 ZPO hat das Ruhen des Ve... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund der am 9. 9. 1999 beim Erstgericht eingelangten Klage führte dieses am 20. 10. 1999 eine erste Tagsatzung durch, in der der anwaltlich vertretenen Beklagten aufgetragen wurde, bis zum 10. 11. 1999 mittels Schriftsatzes eine Sachverhaltsdarstellung und einen Beweismittelantrag "vorzunehmen". Ein derartiger Schriftsatz langte nicht ein. In der weiteren Tagsatzung vom 29. 11. 1999 erhielt die nunmehr von einem anderen Rechtsanwalt vertretene Beklagte neuerlich den... mehr lesen...
Begründung: Nach dem Einlangen der Revision vereinbarten die Streitteile (ewiges) Ruhen des Verfahrens. Rechtliche Beurteilung Über die Revision ist daher derzeit nicht zu entscheiden. Gemäß § 2 ASGG § 483 Abs 3 ZPO kann das Ruhen des Verfahrens auch noch im Berufungsverfahren vereinbart werden. Diese Bestimmung ist gemäß § 513 ZPO auch auf das Revisionsverfahren anzuwenden. Gemäß § 168 ZPO hat das Ruhen des Verfahrens die Rechtswirkungen einer Verfahrensunt... mehr lesen...
Begründung: Die drei Klägerinnen sowie die Zweitbeklagte sind zu je 1/6tel, der Erstbeklagte zu 2/6tel Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** L*****. Mit der am 17. 8. 2001 eingebrachten Klage begehren die Klägerinnen die Aufhebung dieser Eigentumsgemeinschaft durch gerichtliche Feilbietung, da eine (bereits außergerichtlich angestrebte) Naturalteilung untunlich sei. In der ersten Tagsatzung am 21. 9. 2001 anerkannte die anwaltlich vertretene Zweitbeklagte das Klagebegehren in der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt mit seiner am 9. 11. 1992 eingebrachten Klage die Feststellung, dass sein Dienstverhältnis zur beklagten Partei über den 8. Mai 1992 hinaus unbefristet aufrecht sei. Er begründet sein Begehren damit, dass es am 19. 3. 1992 an seiner Dienststelle in St. Pölten zu einem Vorfall gekommen sei, bei welchem ihm ein Arbeitskollege seinen Haarersatz vom
Kopf: gestreift habe. Der Kläger habe zwar in der Folge einen Sonder- und Gebührenurlaub konsumi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach dem Einlangen der Revision vereinbarten die Streitteile Ruhen des Verfahrens. Über die Revision ist daher derzeit nicht zu entscheiden. Gemäß § 483 Abs 3 ZPO kann das Ruhen des Verfahrens auch noch im Berufungsverfahren vereinbart werden. Diese Bestimmung ist gemäß § 513 ZPO auch auf das Revisionsverfahren anzuwenden. Gemäß § 168 ZPO hat das Ruhen des Verfahrens die Rechtswirkungen einer Unterbrechung des Verfa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Titelverfahren erwirkte die nunmehr beklagte Partei gegen die klagende Partei ein Urteil auf Zahlung von S 71.925,50 sA aufgrund der Rechnungen vom 2. 4., 8. 4., 30. 7. und 22. 8. 1991. Zu der über Berufung der nunmehr klagenden Partei anberaumten Berufungsverhandlung am 1. 2. 1994 erschien nur der Vertreter der Berufungswerberin, entfernte sich jedoch ohne Antragstellung. Erst im Februar 1995 beantragte die nunmehr beklagte Partei die Fortsetzung des Ber... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Rech... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach den den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen des Erstgerichts hat die Beklagte ihre gesamten Forderungen aus der Vereinbarung Beil ./4 ("Investitionsablöse Nibelungengasse") an den Kläger abgetreten. Der Kläger hat diese hier streitverfangenen Forderungen an die Beklagte zum Inkasso rückzediert (AS 365 f = Urteil S 36 f). Nach nunmehr gesicherter Rechtsprechung kommt dem Inkassozessionar neben der prozess... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 9. 9. 1982 erwarben die Beklagten von der klagenden Partei eine Wohnung, wobei sie den Kaufpreis teils bar bezahlten, teils sich aber zu monatlichen Leistungen (Darlehensrückzahlung, Begleichung der Betriebs- und Verwaltungskosten) verpflichteten. Die klagende Partei begehrte von den Beklagten die Zahlung von S 104.404,46 sA und die Räumung der Wohnung. Die Beklagten seien ihren Zahlungsverpflichtungen nur zum Teil nachgekommen. Aufgrund eines ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit der vorliegenden Klage ursprünglich S 239.953,76 an restlichem Werklohn für Baumeisterarbeiten am Haus der Beklagten. Die Beklagte beantragte die Klagsabweisung und wendete mangelnde Fälligkeit zufolge diverser Mängel ein. Nach Erstattung eines bautechnischen Sachverständigengutachtens im Prozeß schlossen die beiden Parteien nachstehenden Generalvergleich: "Die Fa. A.E***** GesmbH & Co KG sowie Frau Dr.Zora K***** vereinbaren in Er... mehr lesen...
Norm: ZPO §168EheG §49 FEheG §55cEheG §55d
Rechtssatz: Brachte der Ehemann zuerst eine Scheidungsklage nach § 49 EheG ein, wobei im Verfahren Ruhen vereinbart wurde, und in der Folge eine auf § 55 EheG gestützte Klage, worauf die Ehe mit Ausspruch des Verschuldens des Ehemannes an der Zerrüttung der rechtskräftig geschieden wurde, kann die beklagte Ehefrau das erste Verfahren fortsetzen, weil sie Anspruch auf Erledigung des anhängig gemachten P... mehr lesen...
Norm: ZPO §168 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 168 ZPO I Allgemeines II Nebenintervention European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102765 Dokumentnummer JJR_19960923_OGH0002_000ZPO00168_9600000_001 mehr lesen...