Norm: ZPO §168 IZPO §190 Abs1 AFBG §19 Abs1
Rechtssatz: "Anhängige Verfahren" im Sinn des § 190 Abs 1 ZPO sind alle gerichtsanhängigen Verfahren - Klagseinbringung genügt bereits; Streitanhängigkeit wird nicht gefordert -, daher auch solche, die derzeit ruhen, sofern nur ihre Fortsetzung nicht ausgeschlossen ist. Entscheidungstexte 8 ObS 1019/95 Entscheidungstext OGH 21.12.1995 8 ObS 1... mehr lesen...
Norm: ZPO §168ZPO §477 Abs1 B2h
Rechtssatz: Durch das Ruhen des Verfahrens wird die gleiche Folge wie durch dessen Unterbrechung ausgelöst, sodass ein ungeachtet des Ruhens des Verfahrens und ohne Bewilligung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vom Erstgericht fortgesetztes Verfahren grundsätzlich nichtig ist. Eine während des Ruhens des Verfahrens ergangene Entscheidung ist daher als nichtig zu beheben. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ZPO §168ZPO §170
Rechtssatz: Zur Feststellung des Eintrittes des Ruhens des Verfahrens bedarf es keines Beschlusses, geboten ist nur ein diesen Umstand wiedergebender Aktenvermerk. Erachtet sich eine der Parteien durch die Folgen des Ruhens des Verfahrens für beschwert, so hat sie einen Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Streitverhandlung zu stellen, über den vom Gericht meritorisch zu entscheiden ist. Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Nach der am 19.12.1990 erfolgten Scheidung der Ehe der Streitteile beantragte die Klägerin rechtzeitig die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse und stellte in der Folge das Klagebegehren, der Beklagte sei schuldig, ein Verzeichnis seines Vermögens per 19.2.1990 anzulegen, und einen Eid dahin zu leisten, daß seine Angaben richtig und vollständig seien. Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens mangels Rechtsschutzbedürfnisse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Helmut N*** war seit 1959 als Beamter der Lohnsteuerstelle des Finanzamtes Schwaz zugeteilt und hatte die Aufgabe, eingebrachte Ansuchen um Eintragung von Lohnsteuerfreibeträgen auf Rechtzeitigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Ludwig E*** befaßte sich mit der Vermittlung von Lebensversicherungsverträgen und übernahm es für seine Kunden, beim Finanzamt Schwaz Anträge auf Berücksichtigung erhöhter Sonderausgaben und sonstiger steuerlicher Absetzbeträge zu stellen.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin beantragte mit der am 25. August 1982 erhobenen Klage die Scheidung der Ehe aus dem Alleinverschulden des Beklagten und brachte im wesentlichen vor, daß sie der Beklagte am 20. Juli 1982 grundlos mißhandelt habe, wobei er sie geohrfeigt, zu Boden gestoßen und ihr einige Tritte versetzt habe. Weiters sei er am 21. Juli 1982 gewaltsam in ihre Wohnung eingedrungen und habe ihr mit dem Umbringen gedroht und sie wieder mißhandelt, weshalb sie in die I.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die Feststellung, daß sein Dienstverhältnis mit der beklagten Partei über den 17.Oktober 1986 hinaus in ungekündigtem Zustand aufrecht bestehe. Ferner begehrt er die Zahlung eines Betrages von 66.623,75 S brutto sA. Mit Schreiben vom 16. Oktober 1986, welches dem Kläger am 17.Oktober 1986 zugekommen sei, sei er von der beklagten Partei entlassen worden. Die Entlassung sei nicht berechtigt. Außerdem sei die Entlassung nicht wirksam, weil kein... mehr lesen...
Norm: ZPO §168 IZPO §169
Rechtssatz: Die Vereinbarung "ewigen Ruhens" ist nicht prozessbeendend; das Verfahren ist nach Ablauf der Mindestfrist von drei Monaten auf Antrag einer Partei fortzusetzen. Im fortgesetzten Verfahren ist sodann vom Gericht die materiellrechtliche Seite der Ruhensvereinbarung bei der Sachentscheidung über das Klagebegehren zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 9 ObA ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Feststellung, daß sein Dienstverhältnis mit der Beklagten über den 17. Oktober 1986 hinaus in ungekündigtem Zustand aufrecht bestehe. Ferner begehrte er einen Betrag von 66.623,75 S brutto sA. Die Beklagte beantragte die Abweisung der Klage. In der Tagsatzung vom 12. März 1987 vereinbarten die Parteien "ewiges Ruhen" des Verfahrens. Der Kläger beantragte am 16. Juni 1987 die Fortsetzung des Verfahrens und brachte vor, daß die Vereinbarung "ewige... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei hatte zu 4 Cg 47/86 des Kreisgerichtes Steyr ursprünglich die Unterlassung der Anbietung und des Verkaufs von Grabanlagen mit Inschrift und Montage begehrt und diesen Klagsanspruch mit 320.000 S bewertet. Später schränkte sie das Klagebegehren dahin ein, daß der Kläger es nur unterlassen müsse, beim Verkauf von Grabanlagen die Inschrift und Montage im eigenen Namen anzubieten, und bewertete das eingeschränkte Begehren mit 160.000 S. Die Streitteile ... mehr lesen...
Norm: ZPO §168 I
Rechtssatz: Die Vereinbarung immerwährenden Ruhens des Verfahrens enthält den Verzicht auf Rechtsschutzgewährung im Sinne der klageweise geltend gemachten Anspruchsableitung. Entscheidungstexte 6 Ob 592/87 Entscheidungstext OGH 24.03.1988 6 Ob 592/87 Veröff: JBl 1988,655; hiezu Schumacher, JBl 1988,641 European ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten sind Eigentümer einer Liegenschaft, zu deren Gutsbestand ein Weggrundstück gehört, an welchem der Klägerin als Eigentümerin eines Nachbargrundes eine grundbücherlich einverleibte Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens zusteht. Die Beklagten betreiben auf der an das Weggrundstück angrenzenden Fläche ein gastgewerbliches Unternehmen. Im April 1984 hatte die Klägerin gegen die Beklagten eine Servitutsklage angebracht. Nach ihrem damaligen Klagsvorbringen sei s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 4 Cg 265/84 des Kreisgerichtes Wels begehrte die jetzt beklagte Partei von den jetzigen Klägern unter anderem die Unterlassung der Veranstaltung und/oder Vermittlung von Gesellschaftsfahrten, sowie der Vermittlung und/oder Besorgung von Unterkunft oder Verpflegung für Reisende, solange sie nicht über die dazu erforderliche Gewerbeberechtigung (Konzession) und die vorgeschriebene persönliche und sachliche Kenntnis und Mindestausstattung verfügen. In diesem R... mehr lesen...
Norm: ZPO §168 I
Rechtssatz: Die Vereinbarung "ewigen Ruhens" des Verfahrens ist (nach Ablauf der gesetzlichen Mindestdauer des Ruhens) prozessual unbeachtlich. Darüber hinaus kann eine solche Parteienübereinkunft eine materiellrechtliche Vereinbarung enthalten (und damit eine doppelfunktionelle Prozeßhandlung sein), wenn die Parteien zugleich auch das zwischen ihnen streitige Rechtsverhältnis bereinigen wollten. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 DfZPO §168 IZPO §170
Rechtssatz: Ruhen des Verfahrens tritt bei einheitlicher Streitpartei nur dann ein, wenn die Vereinbarung von allen Streitgenossen mit dem Gegner getroffen wird oder wenn alle Streitgenossen und der Gegner säumig sind. Entscheidungstexte 1 Ob 727/85 Entscheidungstext OGH 19.02.1986 1 Ob 727/85 7 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt gegenüber vierzehn Beklagten als Mitgliedern der Jagdgesellschaft Eschenau I die Feststellung, daß er Mitgesellschafter dieser Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Ausübung der Jagd im Genossenschaftsjagdgebiet Eschenau in der Jagdperiode 1984 bis 1992 und sein Ausschluß aus dieser Gesellschaft unwirksam sei. Der Achtbeklagte, ein Bruder des Klägers, erstattete keine Klagebeantwortung. Der Kläger erklärte daraufhin im vorbereitenden Schriftsatz ON 4,... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Rechtsstreit wegen Bestreitung der ehelichen Vaterschaft ist auf Seite der beiden beklagten Kinder der Vater jenes schon vor der Klagseinbringung verstorbenen Mannes als Nebenintervenient beigetreten, der von der Mutter als natürlicher Vater der Kinder angegeben worden war. Nachdem das der Klage stattgebende Urteil des Erstgerichts dem Kurator der Kinder zugestellt und von diesem nicht angefochten worden war, wurde der verstorbene Sohn des Nebeninterveni... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89 Abs2ZPO §168 I
Rechtssatz: In einem gemäß § 168 ZPO unterbrochenen Verfahren kann nach der Rechtsprechung auch während des Ruhens des Verfahrens eine Klage und daher auch ein Rekurs zurückgezogen werden. Die Zurückziehung des Rekurses führt dazu, daß das Gericht, das aus Anlaß dieses Rekurses die Unterbrechung des Verfahrens gemäß Art 89 B-VG verfügt und den Antrag auf Aufhebung der genannten Verordnungsstelle beim VfGH gestell... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei und die erstbeklagte Partei, deren persönlich haftender Gesellschafter der Zweitbeklagte ist, schlossen am 11. Jänner 1980 einen sogenannten 'Franchisevertrag', mit dem die klagende Partei (Franchisegeberin) der erstbeklagten Partei (Franchisenehmerin) das Recht einräumte, das gesamte ihr mitgeteilte Erfahrungswissen zur Errichtung und zum Betrieb eines Baumarktes in Salzburg und im angrenzenden westlichen Oberösterreich zu verwerten und den Baumarkt ... mehr lesen...
Norm: ZPO §168 ff I
Rechtssatz: Die Vorschriften über das Ruhen des Verfahrens sind zwingendes Recht und abgesehen von der Vereinbarung der über die Mindestdauer hinausreichenden Dauer des Ruhens, der Parteiendisposition entzogen. Entscheidungstexte 8 Ob 521/84 Entscheidungstext OGH 23.05.1984 8 Ob 521/84 Veröff: RZ 1985/38 S 110 6 ... mehr lesen...
Mit der am 30. 12. 1981 beim Erstgericht eingebrachten Mahnklage begehrte die Klägerin vom Beklagten die Bezahlung von 6671.59 S sA. Gegen den darüber ergangenen Zahlungsbefehl des Erstgerichtes erhob der Beklagte rechtzeitig Widerspruch, in dem er ein Sachvorbringen erstattete und Urkunden vorlegte. Zu der für 7. 4. 1982 anberaumten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung erschien nur ein Vertreter der Klägerin. Die Ladung des Beklagten war nicht ausgewiesen. Bei dieser Tagsatzun... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte mit fünf gesondert eingebrachten Klagen die Verurteilung jeder beklagten Partei zur Zahlung eines Betrages von je 2990.08 S samt Anhang mit der Begründung: , die Beklagten seien zu je 128/4088 Anteilen Miteigentümer der "Wohnungseigentumsgemeinschaft" B, die Klägerin habe für die Einräumung der Berechtigung einer von ihr beabsichtigten Kanalzuleitung der genannten Wohnungseigentumsgemeinschaft einen Betrag von 93.000 S bezahlt, in der Folge habe sich dieser Plan al... mehr lesen...
Norm: ZPO §163ZPO §168 IZPO §442
Rechtssatz: Infolge Unterlassung des Antrages auf Versäumungsurteil gemäß § 442 in Verbindung mit § 396 ZPO tritt ex lege Ruhen mit der Wirkung gemäß § 163 ZPO ein, dass das Erstgericht kein Urteil fällen darf. Ein dennoch gefälltes Urteil kann mit einer diesen Fehler als Beschwerdegrund geltend machenden Berufung während der Fortdauer des Ruhens bekämpft werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §168 IZPO §396 AZPO §402ZPO §442
Rechtssatz: Unterläßt der Kläger den Antrag auf Versäumungsurteil gemäß § 442 in Verbindung mit § 396 ZPO, so tritt Ruhen des Verfahrens ein, sofern ein derartiger Antrag nicht zufolge § 402 ZPO zurückzuweisen wäre. Entscheidungstexte 3 Ob 78/75 Entscheidungstext OGH 22.04.1975 3 Ob 78/75 Veröff: EvBl 1976/26 S 48 = SZ 48/46 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §168 I
Rechtssatz: Die Unterbrechungswirkung erfaßt nur nicht bereits begonnene Notfristen. Entscheidungstexte 3 Ob 78/75 Entscheidungstext OGH 22.04.1975 3 Ob 78/75 Veröff: EvBl 1976/26 S 48 = SZ 48/46 7 Ob 646/95 Entscheidungstext OGH 21.02.1996 7 Ob 646/95 Vgl auch ... mehr lesen...
Norm: ZPO §168 IZPO §233
Rechtssatz: Die Vereinbarung ewigen Ruhens steht einem Fortsetzungsantrag nach § 169 ZPO nach Ablauf der dreimonatigen Mindestfrist nicht Wege. Im fortgesetzten Verfahren ist dann bei einem Vorbringen, daß ewiges Ruhen vereinbart worden sei, der materiellrechtliche Inhalt der Vereinbarung und allenfalls ihre Wirksamkeit zu prüfen. Die bestehende Streitanhängigkeit wird auch durch die Vereinbarung des ewigen Ruhens nicht... mehr lesen...
Die klagende Partei verlangte für eine von der beklagten Partei gekaufte, am 24. Februar 1966 ausgelieferte W-Winkelstufenform samt zwei Rüttelblöcken mit der am 24. Oktober 1966 überreichten Klage den seit 14. März 1966 zur Zahlung fälligen Kaufpreis von 26.015 S sA gegen welchen Anspruch die beklagte Partei vor allem einwendete, daß die gelieferten Maschinen erhebliche Mängel aufgewiesen hätten. Nach der Aufhebung eines dem Klagebegehren stattgebenden Ersturteils durch das Berufungs... mehr lesen...