Norm
ZPO §168 IRechtssatz
Wirkung der außergerichtlichen Vereinbarung des immerwährenden Ruhens und ihrer Anzeige an das Gericht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0036676Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009