Index
22/01 JurisdiktionsnormNorm
GGG 1984 §14;Rechtssatz
Bei einem Räumungsvergleich kommt dem Zeitpunkt des tatsächlichen Auszuges des Beklagten für die allein wesentliche Frage der Bewertung der durch Vergleich vereinbarten Leistung rechtliche Bedeutung nicht zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990160083.X02Im RIS seit
24.10.2001Zuletzt aktualisiert am
14.09.2009