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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 §18 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1991, 316; AnwBl 1991/2, S 100;Rechtssatz
Die Formulierung des § 18 Abs 2 Z 2 GGG unterstreicht die vom Gesetzgeber gewollte Verknüpfung von Klägerrolle und Zahlungspflicht auch im Fall eines Vergleiches, wobei diese Regelung erkennbar den Normalfall im Auge hat, in welchem der Beklagte zugleich jener ist, der die im Vergleich zugesagten Leistungen übernimmt (Hinweis E 11.2.1988, 86/16/0157).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989160226.X01Im RIS seit
24.10.2001