RS Vwgh 1990/5/17 89/16/0226

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Veröffentlicht am 17.05.1990
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27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §18 Abs1;
GGG 1984 §18 Abs2 Z2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1991, 316; AnwBl 1991/2, S 100;

Rechtssatz

Die Formulierung des § 18 Abs 2 Z 2 GGG unterstreicht die vom Gesetzgeber gewollte Verknüpfung von Klägerrolle und Zahlungspflicht auch im Fall eines Vergleiches, wobei diese Regelung erkennbar den Normalfall im Auge hat, in welchem der Beklagte zugleich jener ist, der die im Vergleich zugesagten Leistungen übernimmt (Hinweis E 11.2.1988, 86/16/0157).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160226.X01

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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