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22/01 JurisdiktionsnormNorm
GGG 1984 §14;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1991, 283; AnwBl 1989/11, S 685;Rechtssatz
Die in einem Vergleich übernommene Verpflichtung zur Bezahlung eines täglichen Pönales für den Fall, daß das Bestandobjekt - entgegen der gleichzeitig in diesem Vergleich übernommenen Räumungsverpflichtung - ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht geräumt übergeben wird, stellt eine weitere (die Gerichtsgebührenbemessungsgrundlage erhöhende und nicht etwa bloß auf Grund einer Nebenforderung iSd § 54 Abs 2 JN zu erbringende) Leistung (uzw im Hinblick auf die Übernahme der Verpflichtung zur Bezahlung des täglichen Pönales ohne zeitliche Begrenzung mit einem Wert im Ausmaß des Zehnfachen der Jahresleistung) dar (Hinweis E 7.5.1987, 87/16/0020).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988160196.X02Im RIS seit
24.10.2001Zuletzt aktualisiert am
28.02.2017