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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 §14;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1991, 315;Rechtssatz
Verpflichtet sich der Beklagte in einem gerichtlichen Vergleich, sämtliche im konkreten Fall streitverfangenen Bücher an den Kläger herauszugeben, wobei diese Verpflichtung vom ursprünglichen Klagebegehren, das auf Bezahlung des Werklohnes für eben diese Bücher gerichtet war, nicht umfaßt war, so ist es nicht rechtswidrig, wenn die Abgabenbehörde diesen Punkt in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Gerichtsgebühren mit einbezieht. Hingegen sind im konkreten Fall die im selben Vergleichspunkt bedungenen Gegenleistungen des Klägers wegen Vorliegens eines synallagmatischen Verhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung nicht gesondert in die Berechnung der Bemessungsgrundlage einzubeziehen (Hinweis E 11.2.1988, 86/16/0186).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989160150.X03Im RIS seit
24.10.2001