Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0507 E 13. April 2000 RS 1 Stammrechtssatz Schließen die Parteien im Zuge eines zivilgerichtlichen Verfahrens einen Vergleich, so richt... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin begehrte mit der Klage vom 19. November 2003 beim Handelsgericht Wien das Urteil beantragte, die beklagte Partei sei schuldig, der Beschwerdeführerin eine Rechnung im Sinne des § 11 UStG über einen Rechnungsbetrag von S 2.360,000.000 (EUR 171,507.888,64) mit gesondert auszuweisender Umsatzsteuer in Höhe von S 393,333.333,33 (EUR 28,584.648,11) auszustellen. Als "Streitwert" gab sie in der Klage EUR 30.000,-- an. Von dieser Bemessungsgrundlage entrichtete sie die... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z1;RAT §7;
Rechtssatz: Wenn § 18 Abs. 1 GGG normiert, die Bemessungsgrundlage bleibe für das ganze Verfahren gleich, bedeutet dies, dass die im Zeitpunkt des Entstehens des Gebührenanspruches maßgebliche Bemessungsgrundlage für die Bemessung der Gerichtsgebühr heranzuziehen ist und Änderungen des St... mehr lesen...
Mit der zu 3 Cg 136/95i protokollierten Klage beim Landesgericht Leoben begehrte die Beschwerdeführerin als Klägerin die Herausgabe der unten näher bezeichneten Maschinen. Weiters begehrte sie die Feststellung, dass die dort beklagte Partei der Klägerin alle Schäden im Zusammenhang mit der verweigerten Herausgabe dieser Anlage bis zur endgültigen Herausgabe zu ersetzen habe. Sie gab den Streitwert bezüglich der Herausgabe mit S 500.000,-- und bezüglich der Feststellung mit S 100.000,-... mehr lesen...
Für die beim Bezirksgericht Purkersdorf am 31. März 1999 zu 1 C 39/99w eingebrachte Scheidungsklage entrichtete der Beschwerdeführer als Kläger die Pauschalgebühr von S 2.000,--. Anlässlich der Verhandlung vom 23. Juli 1999 wurde ein 10 Punkte umfassender Vergleich geschlossen; mit Urteil vom selben Tag wurde die Ehe gemäß § 55 EheG geschieden. Nachdem der Kostenbeamte mit Zahlungsaufforderung vom 7. Oktober 1999 eine Ergänzungsgebühr von S 98.186,-- angefordert hatte, erhob der ... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §21;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Nach § 18 Abs. 1 GGG bleibt die Bemessungsgrundlage für das ganze Verfahren gleich. Davon treten nach Abs. 2 Z. 2 legcit die Ausnahmen ein, dass, wenn der Wert des Streitgegenstandes infolge einer Erweiterung des Klagebegehrens geändert wi... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §56 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/16/0151 E 18. Dezember 1997 RS 2(hier nur der erste Satz; Herausgabe- und Feststellungsbegehren) Stammrechtssatz Gegenüber einem gem § 56 Abs 2 JN vom Kläger bewerteten Unterlassungsbegehren stellt eine vergleichsweise vereinbarte Verpflichtung... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Die Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin hatte als Werkunternehmer (Generalunternehmer) gegen den Werkbesteller (eine KG und ihren Komplementär) zu 16 Cg 8/99x des HG Wien Klage auf Bezahlung restlichen Werklohns (als Entgelt für die Errichtung einer Ausstellungshalle samt Nebengebäuden und Außenanlagen) in der Höhe von ATS 14,327... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1336;ABGB §859;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Dann, wenn in einem Vergleich synallagmatische Verpflichtungen begründet werden, ist die Gegenleistung in die Gebührenbemessungsgrundlage nicht einzubeziehen. [Hier: Es waren die von der Beschwerdeführerin als Werkunternehmer (General... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift, der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides und der gemäß § 35 Abs. 2 VwGG eingeholten Äußerung der belangten Behörde ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin hatte zu C 452/00p des BG Eisenkappel eine Mietzins- und Räumungsklage erhoben, wobei am 23. November 2000 ein Vergleich mit folgendem Inhalt geschlossen wurde: "1.) Die beklagte Partei verpflichtet sich, der klagenden Partei zu Handen der Klagsvertreter... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger hg. Judikatur richtet sich in Anwendung des § 58 Abs. 1 JN die zu bezahlende Ergänzungsgebühr im Falle von gerichtlichen Räumungsvergleichen dann, wenn eine zeitlich nicht exakt begrenzte Verpflichtung zur Zahlung eines Betrages übernommen ... mehr lesen...
Die Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin war Klägerin in der Bestandsache des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien, AZ 20 C 419/91b. In ihrer am 22. April 1991 bei Gericht eingereichten Klage begehrte sie einerseits die Räumung eines bestimmten Objektes durch die Beklagte und andererseits die Feststellung, dass die Beklagte der Klägerin für bestimmte Schäden haften würde. Sie gab den Streitwert für Räumung mit S 6.000,--, für die Feststellung mit S 400.000,-- an, weshalb sie ausgehe... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 §2 Z1 litb;
Rechtssatz: Nach § 18 Abs. 1 GGG bleibt die Bemessungsgrundlage für das ganze Verfahren gleich. Davon tritt nach Abs. 2 Z. 2 legcit die Ausnahme ein, dass, wenn Gegenstand des Vergleiches eine Leistung ist, deren Wert das Klagebegehren übersteigt, die Pauschalgebühr unter Zugrundelegung des höh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte mit Schriftsatz vom 21. März 2001 beim Bezirksgericht Josefstadt Klage wegen Zuhaltung eines Mietvertrages (Streitwert S 271.116,--) ein. Im Rubrum des Schriftsatzes war für den Gebühreneinzug eine näher bezeichnete PSK-Nummer angeführt. Mit Zahlungsauftrag vom 2. April 2001 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von S 7.579,-- sowie den Gebührenmehrbetrag von S 3.789,50 und die Einhebungsgebühr von S 100,--, in... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs3;GGG 1984 TP1 Anm1;
Rechtssatz: Auf Grund einer Klagseinschränkung ändert sich gemäß § 18 GGG die Bemessungsgrundlage für die Pauschalgebühr nicht und die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Pauschalgebühr gemäß Anmerkung 3 der TP 1 GGG ist nicht gegeben, weil die Klage nicht zurückgezogen wird. Erfolgt keine Rückz... mehr lesen...
Wie der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen Bescheid zu entnehmen ist, brachte der Beschwerdeführer am 5. November 1999 gegen Anton und Hildegard S. beim Bezirksgericht Mödling zu 8C1003/99d Klage auf Zahlung von S 152.600,--, Feststellung und Unterlassung ein. In der mündlichen Streitverhandlung vom 4. Mai 2000 schlossen der Beschwerdeführer und die beklagten Parteien folgenden, auszugsweise wiedergegebenen Vergleich: "Vergleich: A: Der Kläger verpflichtet sich, die... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0507 E 13. April 2000 RS 1 Stammrechtssatz Schließen die Parteien im Zuge eines zivilgerichtlichen Verfahrens einen Vergleich, so richt... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/16/0150 E 2. Juli 1998 RS 1 Stammrechtssatz Ein Vergleich führt auch dann zur Neubewertung des Streitgegenstandes, wenn er in Ansehung eines gar nicht (mehr) strittigen Anspruches geschlossen bzw wenn darin eine schon vertraglich bestehende Verp... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 21. Jänner 1998 brachten die beiden Beschwerdeführerinnen gegen die M GmbH beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien Klage auf Zahlung eines Betrages von S 764.166,04 samt 8 % Zinsen ein. Aus der Klagsschrift ging hervor, dass die Beschwerdeführerinnen ein Mietobjekt an die beklagte Partei um den monatlichen Mietzins von S 161.714,68 vermietet hatten. Die beklagte Partei sei an die Klägerinnen wegen einer Mietzinsreduktion herangetreten. Die Klägerinnen brächten d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0507 E 13. April 2000 RS 1 Stammrechtssatz Schließen die Parteien im Zuge eines zivilgerichtlichen Verfahrens einen Vergleich, so richt... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer führte zu 3 C 1534/99s des BG Feldkirch Klage gegen einen Prozessgegner auf Zahlung von S 52.800,-- s.A., wofür er Pauschalgebühr gemäß TP 1 GGG entrichtete. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 1. Februar 2000 wurde ein Vergleich mit - auszugsweise - folgendem Inhalt geschlossen: "1. Der Beklagte verpf... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §914;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Frage, ob die getroffene Vereinbarung auch eine Grundlage für eine Zahlungspflicht für den Fall verzögerter Räumung darstellt, ist im Vergleich explizit n... mehr lesen...
Mit Klage vom 5. Juli 1993 forderten die klagenden Parteien (dies waren die Erst- und Zweitbeschwerdeführerin sowie die Rechtsvorgängerin der Drittbeschwerdeführerin) von den beklagten Parteien, der K KG und der K GmbH, die Bezahlung von S 5,778.818,00 und entrichteten dafür an Pauschalgebühren S 75.466,00. Punkt 5.) dieser Klage lautet auszugsweise: "Zusammenfassend schulden uns die beklagten Parteien zur ungeteilten Hand folgende Beträge: Rechnung vom 17.01.1991 ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer brachte am 18. April 2000 beim Bezirksgericht Landeck eine Mietzins- und Räumungsklage gegen die R. GmbH ein. In der am 24. Mai 2000 vor dem Bezirksgericht Landeck durchgeführten Streitverhandlung wurde zwischen den Streitparteien ein Vergleich abgeschlossen, worin sich die beklagte Partei unter anderem zur Leistung eines Pauschalbetrages von S 50.000,-- v... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem mit der Beschwerde vorgelegten Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Zwischen der Beschwerdeführerin als Klägerin sowie A, B und C als Beklagten war vor dem Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz ein Verfahren wegen Räumung und Zahlung eines Betrages von S 123.183,42 (rückständiger Mietzins) anhängig. Das Verfahren endete am 14. September 1998 durch Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches. Dieser lautet auszugsweise: "1.) Die beklagten Pa... mehr lesen...
In ihrer beim Bezirksgericht Kirchberg am Wagram zur GZ. C 167/95p erhobenen Klage war von der Beschwerdeführerin vorgebracht worden, bezüglich einer Reihe von Grundstücken, die ihr und dem Beklagten (ihrem früheren Ehegatten) je zur Hälfte gehörten, sei mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Hollabrunn der Beklagte als Verwalter der gemeinsamen Liegenschaften enthoben worden. Auf Grund des Verhaltens des Beklagten, der eine Verpachtung dieser Liegenschaften hintertrieben hab... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 1. April 1998 erhob die Beschwerdeführerin vor dem Landesgericht Klagenfurt Klage gegen drei Personen, die zur ungeteilten Hand in Anspruch genommen wurden. Gegen den Erstbeklagten machte sie Forderungen aus Kreditverträgen in Höhe von S 7,400.000,-- (zuzüglich Zinsen und Spesen), gegen die Zweit- und den Drittbeklagten auf Grund von Höchstbetragshypotheken im Betrag von S 1,360.000,-- bzw. S 1,630.000,-- geltend, welche diese zur Sicherung der Forderung der Beschw... mehr lesen...
Index: 00022/01 Jurisdiktionsnorm27/01 Rechtsanwälte27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §15 Abs2;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2;GGG 1984 §19a;GGG 1984 TP1;JN §55 Abs2;RAT §15;StruktAnpG 1996;
Rechtssatz: Auf Grund der Bestimmung des § 14 GGG ist der sich gem § 55 Abs 2 JN nach der Höhe des einfachen Anspruches richtende Streitwert gleichzeitig Bemessungsgrundlage für d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0507 E 13. April 2000 RS 1 Stammrechtssatz Schließen die Parteien im Zuge eines zivilgerichtlichen Verfahrens einen Vergleich, so richtet sich die Bemessungsgrundlage nac... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1 Z5;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Inhalt des Vergleiches ergibt sich zweifelsfrei, dass für die Zukunft ein Exekutionstitel geschaffen werden sollte und die weitere Zahlung des Mietzinses Gegenleistung für den Verzicht des Vermieters auf eine Exekutionsführung u... mehr lesen...