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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §914;Rechtssatz
Die Frage, ob die getroffene Vereinbarung auch eine Grundlage für eine Zahlungspflicht für den Fall verzögerter Räumung darstellt, ist im Vergleich explizit nicht geregelt und daher im Wege der sogenannten ergänzenden Vertragsauslegung (Hinweis Rummel in Rummel, ABGB I3 Rz 9 zu § 914 ABGB), insbesondere unter Heranziehung des hypothetischen Parteiwillens, der Übung des redlichen Verkehrs, nach Treu und Glauben sowie nach der Verkehrsanschauung zu beantworten (Rummel aaO Rz 11ff).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001160345.X01Im RIS seit
03.12.2001