Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998160336.X01 Im RIS seit 24.10.2001 mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der Beschwerdeführer, der in ein bestehendes Bestandverhältnis als Mieter eingetreten ist, führte (nach Bestreitung seiner Mietrechte durch die Vermieterin) zu 5 C 215/97z beim BG St. Veit/Glan gegen die Vermieterin Klage auf Feststellung des Bestandverhältnisses, wobei er den Streitwert mit S 40.000,-- bewertete. In der Tagsatzung zur mündliche... mehr lesen...
Der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist folgender unstrittige Sachverhalt zu entnehmen: Die Beschwerdeführerin (als Vermieterin) klagte zu 25 C 715/97m des BG Salzburg zwei Mieter auf Bezahlung von S 12.089,21 (Mietzinsrückstand) und Räumung. Am 19. September 1997 wurde ein Vergleich mit auszugsweise folgendem Inhalt geschlossen: "1. Die beklagten Parteien verpflichten sich zur ungeteilten Hand, der klagenden Partei ... S... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin führte zu 2 C 1206/95g des BG Liezen gegen Helga Sterninger ein Kündigungsverfahren, welches am 28. November 1995 mit einem Vergleich beendet wurde, der - auszugsweise - folgenden Inhalt hat: "1.) Die klagende und beklagte Partei stellen einvernehmlich fest, daß das bisherige Rechtsverhältnis zur Benützung der gegenständlichen Wohnung durch die Beklagte und ihren Familienangehörigen einvernehmlich zum 31. Juli 1995 aufgelöst ist. 2.) Die Klägerin vermi... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998160337.X01 Im RIS seit 24.10.2001 mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;MRG §29 Abs1 Z3 litb;MRG §29 Abs1 Z3 litc;
Rechtssatz: Ausführungen zum Vorliegen der bestimmten Dauer eines Mietverhältnisses. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998160209.X01 ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998160308.X01 Im RIS seit 24.10.2001 Zuletzt aktualisiert am 23.04.2009 mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Der Beschwerdeführer führte als Kläger zu 3 C 137/97w des BG Eisenstadt gegen eine Mieterin Klage wegen Mietzins- und Betriebskostenrückständen, Investitionskostenersatz und Räumung. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 27. Februar 1998 schlossen die Prozeßparteien folgenden Vergleich: "1.) Die beklagte Partei verp... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204;
Rechtssatz: Ein Vergleich führt auch dann zur Neubewertung des Streitgegenstandes, wenn er in Ansehung eines gar nicht (mehr) strittigen Anspruches geschlossen bzw wenn darin eine schon vertraglich bestehende Verpflichtung neuerlich übernommen wird (Hinweis Tschugguel/Pötscher, Ge... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Der Beschwerdeführer hatte gegen Erich C. zu 3C 1659/97s des BG Bregenz eine Besitzstörungsklage erhoben und dafür Gerichtsgebühr von einer Bemessungsgrundlage S 7.950,-- (gemäß TP 1 iVm § 16 Z. 1 lit. c GGG) entrichtet. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 4. November 1997 wurde zwischen den Streitparteien folgender V... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/05/22 97/16/0026 1 Stammrechtssatz Kommt es iZm einem Räumungsvergleich auf die im Wege der Schlüsselübergabe allenfalls auch nach einem vereinbarten Räumungstermin erfolgende, tatsächliche Räumung an, dann haben die Vergl... mehr lesen...
Im Zuge eines Ehescheidungsverfahrens schlossen die Streitparteien Anton und Christine B. - letztere die Beschwerdeführerin - am 2. Dezember 1996 vor dem Bezirksgericht Vöcklabruck einen Vergleich, in dessen Punkt 4)c) die vermögensrechtlichen Ansprüche der Streitparteien geregelt wurden. Darin verpflichtete sich Anton B. zur alleinigen Abstattung aller gemeinsamen Verbindlichkeiten, die u.a. ob der Liegenschaft EZ 164 Grundbuch 50302 zu CLNr. 3a, 4a, 8a, 11a, 12b, 13a, 14a und 15a si... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1438;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Auch wechselseitige Leistungen der Streitparteien, zu denen sie sich im Vergleich verpflichtet haben, sind unabhängig von einer allfälligen Kompensation in die Bemessungsgrundlage der Gerichtsgebühr einzubeziehen (Hinweis E 12.11.1997, 96/16/01... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §15 Abs1;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Für die Gebührenbemessung ist nur von Bedeutung, zu welchen Leistungen sich die Streitparteien im Vergleich verpflichtet haben. Es geht hier nicht um die Frage des Wertes der Liegenschaft. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997160395.X... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer führte als Kläger zu 6 Cg 182/94 p des LG Krems a.d. Donau gegen eine Gesellschaft m.b.H., die über seinen Werkauftrag ein Blockhaus errichtet hatte, gestützt auf die Behauptung unterlassener Mängelbehebung Klage auf Bezahlung eines Betrages von S 171.512,-- aus dem Titel von Mängelbehebungskosten und Schadenersatz. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 28. Februar 1995 schlossen die Streitteile einen Vergleich, der auszugsweise folgenden Inha... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer (als Bestandgeber) hatten gegen ihren Bestandnehmer zu 4 C 383/93y des BG Josefstadt eine Klage mit dem Begehren erhoben, der Beklagte sei schuldig, den Betrieb des von ihm im Bestandobjekt geführten Gastgewerbes in der Betriebsart eines Kaffeehauses mit den Berechtigungen nach § 189 Abs. 1 Z. 1, 3 und 4 GewO 1973 und das Offenhalten des Geschäftslokales außerhalb der für ein Lebensmittelgeschäft samt Imbißstube jeweils zulässigen Öffnungszeiten zu unterlas... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 §2 Z1 lita;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Betreffend die Beurteilung der Bemessungsgrundlage betreffend einen Vergleich kommt es immer auf den Wert derjenigen Leistung an, zu der sich eine Vergleichspartei verpflichtet (Hinweis E 7.5.1987, 87/16/0020), nicht aber darauf, was s... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §56 Abs2;JN §58 Abs2;
Rechtssatz: Gegenüber einem gem § 56 Abs 2 JN vom Kläger bewerteten Unterlassungsbegehren stellt eine vergleichsweise vereinbarte Verpflichtung zur Bezahlung eines bestimmten Mietzinses ein aliud dar, welches hinsichtlich seiner Bedeutung als Bemessungsgrundlage für d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1336;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Leistungen wie zB die Vereinbarung eines Benützungsentgeltes "für den Fall einer nicht rechtzeitigen Räumung" bzw für den Fall "der Überschreitung eines Räumungstermins" werden als Leistungen auf ... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift, der ihr angeschlossenen Ausfertigung des am 14. Juli 1995 im Verfahren 2 C N29/95 k des BG Telfs geschlossenen Vergleiches und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Die beiden Beschwerdeführer (als Vermieter und Kläger im obzitierten Verfahren) schlossen am 14. Juli 1997 mit den beiden Mietern (= Beklagten) folgenden Vergleich: "1. Die beklagten Parteien verpflichten sich, das Mietobjekt,... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1; Beachte Besprechung in AnwBl 1997/12, S 955-957;
Rechtssatz: Kommt es iZm einem Räumungsvergleich auf die im Wege der Schlüsselübergabe allenfalls auch nach einem vereinbarten Räumungstermin erfolgende, tatsächliche Räumung an, dann haben die Vergleic... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin hat gegen Elfriede W. ein Kündigungsverfahren eingeleitet. Gegen die erlassene Aufkündigung wurden rechtzeitig Einwendungen erhoben. Bei der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung wurde zwischen den Parteien ein Vergleich abgeschlossen. Darin vereinbarten die Streitparteien den Abschluß eines Mietvertrages über eine näher bezeichnete Wohnung zwischen... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf den hg. Beschluß vom 19. Februar 1996, Zl. 96/16/0211-7, verwiesen. Nunmehr wurde dem Beschwerdeführer am 25. Februar 1997 ein Bescheid zugestellt, der den Mindestanforderungen eines rechtsstaatlichen Standards entspricht. Aus der Beschwerdeschrift und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der beschwerdeführende Betriebsrat hatte zur Zl. 22 Cga N1/95b des Landesgerichtes Leoben als Arbeits- und S... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §16 Z1 litc;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2;GGG 1984 TP1;ZPO §204;
Rechtssatz: Im Falle des Abschlusses eines Vergleiches ist nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes die Pauschalgebühr jedenfalls unter Zugrundelegung des durch den Vergleich erhöhten Streitwertes zu berechnen. Aus dem Aufbau des Gesetzes läßt sich... mehr lesen...
Index: 14/02 Gerichtsorganisation20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §881;ASGG §54 Abs1;EO §1 Z5;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204;
Rechtssatz: Im konkreten Fall wurde gegenüber dem mit der Klage nach § 54 Abs 1 ASGG erhobenen Feststellungsbegehren im Wege eines Vergleichs in Gestal... mehr lesen...
Dem Beschwerdevorbringen ist in Übereinstimmung mit der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides zu entnehmen, daß der Beschwerdeführer als Kläger im Verfahren 2 C 1517/92 des Bezirksgerichtes Saalfelden mit seinem Prozeßgegner in der mündlichen Streitverhandlung vom 15. April 1993 einen Vergleich geschlossen hat, dessen Punkt 3 wie folgt lautet: "Einvernehmlich festgelegt wird der Mietzins ab 1.5.1993 mit S 25.140,--, wobei die Wertsicherungsklausel mit einer 5 %-i... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Für die Gerichtsgebührenpflicht ist der Inhalt des tatsächlich geschlossenen Vergleiches (hier Festsetzung der Höhe des Mietzinses) maßgebend. Es kommt nicht darauf an, was Gegenstand der zum Vergleichsabschluß führenden Besprechungen war (Hinweis E 25.2.1993, 90/16/0166; hier: eine sich aus einem Miet... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Verfahren 24 Cga 30/89 des Kreisgerichtes (jetzt Landesgerichtes) Wels, als Arbeits- und Sozialgericht als Kläger beteiligt und begehrte (nach Klagsausdehnung) vor Schluß der Verhandlung erster Instanz den Zuspruch von S 2,397.354,82 s.A., sowie eine mit S 301.000,-- bewertete Feststellung. Die erstbeklagte Partei hatte gegen das Zahlungsbegehren eine Gegenforderung von S 13,5 Millionen eingewendet. Mit Teilurteil vom 14. Juni 1991, GZ 24 Cga 30/89-... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z3;ZPO §391 Abs3;
Rechtssatz: Wird im Zivilprozeß vom Beklagten eine Aufrechnungseinrede erhoben, so handelt es sich dabei um einen Sachantrag (und zwar eine Prozeßhandlung mit Eventualcharakter), mit dem der Beklagte die Entscheidung des Gerichtes durch Urteil begehrt, daß die Klagsforderung ... mehr lesen...
In seiner beim Kreisgericht Wels als Arbeits- und Sozialgericht eingebrachten Klage begehrte der Beschwerdeführer als Kläger das Urteil, die von der Beklagten ausgesprochene Kündigung seines Arbeitsverhältnisses werde für rechtsunwirksam erklärt. Bei der Streitverhandlung vom 17. Dezember 1991 wurde ein Vergleich geschlossen, mit welchem sich die Beklagte zur Leistung einer freiwilligen Abfertigung von S 20.000,-- netto verpflichtete; im Punkt 2 des Vergleiches wurde festgelegt, daß s... mehr lesen...