Rechtssatz: Dem Beschuldigten werden in zwei Fällen Verwaltungsübertretungen nach § 20 LMG 1975 angelastet. Bei § 20 handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt, ein abstraktes Gefährdungsdelikt und ein Unterlassungsdelikt. Der Umstand, dass die dem Beschuldigten angelastete Tat ein Ungehorsamsdelikt darstellt, berührt lediglich die Beweislast hinsichtlich des Verschuldens, nicht jedoch hinsichtlich des objektiven Tatbestandes. Zur Konkretisierung des Tatvorwurfes ist daher die individualisie... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung nach § 3 Lebensmittelhygieneverordnung handelt es sich um die Begehung einer Tat durch Unterlassung. Wird einem Beschuldigten die Unterlassung gebotener Vorsorgehandlungen angelastet (im konkreten Fall die für die Lebensmittelsicherheit kritischen Punkte im Prozessablauf festzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass angemessene Sicherheitsmaßnahmen festgelegt, durchgeführt, eingehalten und überprüft werden), so ist für die Bestimmung der örtlich z... mehr lesen...
Rechtssatz: Die verwaltungsstrafrechtliche Haftung für Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes trifft den zur Vertretung nach außen berufenen handelsrechtlichen Geschäftsführer (VwGH 28.3.1980, 2465/79 u.a.). Die strafrechtliche Verantwortlichkeit kann jedoch einem verantwortlichen Beauftragten übertragen werden. Einem Verpflichteten, der nicht selbst in der Lage ist, für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften zu sorgen, fällt nur dann kein Verschulden zur Last, wenn er glaubhaft macht, ... mehr lesen...
Begründung: I. Der Berufung liegt folgendes Verfahren in der ersten Instanz zugrunde: 1. Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: "Sie sind als verantwortlicher Beauftragter gemäß § 9 Abs 2 VStG der W Nahrungsmittelwerk Gesellschaft mbH dafür verantwortlich, daß diese Gesellschaft mit Sitz in Wien, A-gasse, als Erzeuger und Verpacker am 04.01.1995 verpackte Lebensmittel, und zwar "Milde Herings Filets" durch Auslieferung von Wien, A-gasse, an die B-AG - Zentrale N, in Verkeh... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Österreichische Lebensmittelbuch ist keine Rechts-, sondern eine bloße Verwaltungsverordnung, die einerseits den UVS nicht bindet und andererseits die Entscheidung der belangten Behörde zwar inhaltlich zu determinieren, nicht aber deren
Begründung: zu ersetzen vermag. Eine Bestimmung des Österreichischen Lebensmittelbuches kann weiters auch nicht als verletzte Rechtsvorschrift iSd § 44a Z. 2 VStG fungieren. Stattgabe. mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwGH v. 9.3.1970, Zl. 526/89; v. 16.12.1991, Zl. 91/19/0289; v. 18.3.1993, Zl. 93/09/0042,0043; v. 3.4.1993, Zl. 89/10/0085; v. 14.4.1993, Zl. 93/18/0092; VwSen-240009 v. 14.11.1991; VwSen-240055 v. 1.2.1993; VwSen-240071 v. 25.5.1993. Rechtssatz: Wird dem verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlichen eines in Filialen gegliederten Betriebes zur Last gelegt, nach lebensmittelrechtlichen Vorschriften gebotene Vorsorgehandlungen unterlassen zu haben, so gilt als Tatort... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die verbotene gesundheitsbezogene Angabe "fit" auf Lebensmitteln ist dann der Produzent verwaltungsstrafrechtlich nicht verantwortlich, wenn diese Bezeichnung durch die Firma, welche als Detailist das Lebensmittel in Verkehr bringt, angebracht wurde (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Rechtssatz: Dient die Etikettierung der Ware auch der computermäßigen Kontrolle der Produktion, so besteht im hohen Maße die Wahrscheinlichkeit, daß diese Ware etikettiert den Produktionsbetrieb, also entsprechend bezeichnet verließ (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Rechtssatz: Werden in einer Lebensmitteldetailverkaufsfirma Lebensmittel vorgefunden, die deshalb falsch bezeichnet waren, weil sie eine Kontaminierung mit pathogenen Keimen aufgewiesen haben und sie somit im Sinne des Österreichischen Lebensmittelbuches als gesundheitsschädlich zu beurteilen sind, ist der Verantwortliche der Produzentenfirma dann verwaltungsstrafrechtlich nicht verantwortlich, wenn ihm seine Darlegung, wonach die Kontaminierung in seiner Einflußsphäre wegen der durchgefüh... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird ein Lebensmittel (hier Truthahn - Schnitzelfleisch) mit der Bezeichnung "Fit" als verbotene gesundheitsbezogene Angabe in Verkehr gebracht, so ist es als falsch bezeichnet anzusehen und begründet eine verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung (Einstellung des Verfahrens mangels Täterschaft des Beschuldigten). mehr lesen...
Rechtssatz: Erzeugt eine Firma, in welcher der Beschuldigte handelsrechtlicher Geschäftsführer ist, Lebensmittel (hier "Putenspezialitäten"), und werden diese einer Firma verkauft, wobei letztere die Falschbezeichnung "Diese Putenspezialität ist besonders kalorienarm" vor dem Detailverkauf an der Ware anbringt, so kann dem Beschuldigte der Tatvorwurf der falschen Bezeichnung nicht gemacht werden (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Rechtssatz: Werden in einer Lebensmitteldetailverkaufsfirma Lebensmittel vorgefunden, die deshalb falsch bezeichnet waren, weil sie Geruchs- und Geschmacksabweichungen und somit Anzeichen eines beginnenden Verderbes aufgewiesen haben, so ist der Beschuldigte nur dann verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, wenn ihm die Darstellung, wonach der Zustand der gezogenen Proben ausschließlich auf eine nichtsachgerechte Lagerung außerhalb seiner Einflußsphäre zurückzuführen sei, widerlegt werden... mehr lesen...
Rechtssatz: Versendet der Beschuldigte als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Erzeugerfirma verpackte Lebensmittel und wurden auf die Lebensmittelverpackung durch die Verteilerfirma Etiketten aufgebracht, welche keine Angabe betreffend der Lagerbedingungen und den Zeitpunkt der Verpackung in unverschlüsselter Form nach Tag, Monat und Jahr aufgewiesen haben, sohin Lebensmittel deshalb falsch bezeichnet waren, hat der Beschuldigte ein verwaltungsstrafrechtliches Verhalten nicht zu verant... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat der Beschuldigte als Produzent eines Lebensmittels auf die Angabe betreffend die Haltbarkeitsdauer keine Möglichkeit der Einflußnahme und werden bei der Firma des Detailverkaufs Lebensmittel vorgefunden, die deshalb falsch bezeichnet waren, weil sie nach Ablauf des Lagerversuches Anzeichen von Verdorbenheit aufgewiesen haben, was durch die überhöhten Keimzahlen objektiviert erscheint, ist er im verwaltungsstrafrechtlichen Sinne nicht verantwortlich (Einstellung des Verfahre... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwSen-240014 vom 20.11.1991; VwSen-240007 vom 8.11.1991 Rechtssatz: Kein Inverkehrbringen von irreführend und daher falsch bezeichneten Kosmetika: Die Wendung "kreislaufanregend" i. V.m. einem Badekonzentrat wird von einem objektiven Durchschnittsbetrachter nicht als ein heilmittelartiger, sondern bloß als ein regenerierender Effekt verstanden. Keine Substitution des fehlenden erstbehördlichen Ermittlungsverfahren durch UVS. Stattgabe. Gemäß § 74 Abs. 1 LMG b... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwSen-240007 vom 8.11.1991 Rechtssatz: Kein Inverkehrbringen von irreführend und daher falsch bezeichneten Kosmetika: Der Angabe "Regenerierend" kommt im allgemeinen Sprachgebrauch nicht die Bedeutung einer Erneuerung, sondern vornehmlich die einer Wiederauffrischung zu. Beweislast der Behörde. Stattgabe. Gemäß § 74 Abs. 1 LMG begeht derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 50.000 S zu bestrafen, der falsch bezeichnete kosmetische Mi... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwSen-240007 vom 8.11.1991 Rechtssatz: Kein Inverkehrbringen von irreführend und daher falsch bezeichneten Kosmetika: Die Angabe "Normalisiert den Stoffwechsel der Kopfhaut" konnte von der belangten Behörde nicht widerlegt werden. Keine Substitution des fehlenden Ermittlungsverfahrens oder der
Begründung: der erstbehördlichen Entscheidung durch den UVS. Stattgabe. Gemäß § 74 Abs. 1 LMG begeht derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu ... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwSen-240017 vom 8.11.1991; VwSen-240014 vom 20.11.1991 Rechtssatz: Keine irreführenden und daher erlaubte Angaben bei Kosmetikum (Haarwäsche): Bezeichnungen, die sich auf eine entzündungshemmende, pilzabtötende und regenerierende Wirkung beziehen, sind aus lebensmittelpolizeilicher Sicht unbedenklich. Stattgabe. Gemäß § 74 Abs. 1 LMG begeht derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 50.000 S zu bestrafen, der falsch bezeichnete kosmet... mehr lesen...
Rechtssatz: Keine irreführenden und daher erlaubte Angaben bei Kosmetikum (Haarwäsche): Bezeichnung, die sich auf eine entzündungshemmende Wirkung bezieht, begreift auch einen reizlindernden Effekt in sich und ist daher - weil zutreffend - unbedenklich. Stattgabe. Gemäß § 74 Abs. 1 LMG begeht derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 50.000 S zu bestrafen, der falsch bezeichnete kosmetische Mittel in Verkehr bringt; gemäß § 26 Abs. 2 i. V.m. den §§ 1 Abs. 2, ... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwSen-240008 vom 11.11.1991 Rechtssatz: Keine irreführenden und daher erlaubte Angaben bei Kosmetikum (Haarmaske): Bezeichnungen, die sich lediglich auf das Aussehen des Haares beziehen, sind aus lebensmittelpolizeilicher Sicht unbedenklich. Stattgabe. Gemäß § 74 Abs. 1 LMG begeht derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 50.000 S zu bestrafen, der falsch bezeichnete kosmetische Mittel in Verkehr bringt; gemäß § 26 Abs. 2 i. V.m. den ... mehr lesen...
Rechtssatz: Irreführende und daher verbotene gesundheitsbezogene Angabe bei Kosmetikum (Kinderbad): Bezeichnungen, die sich auf eine entspannende Wirkung beziehen, sind irreführend, weil durch hauttonisierende Stoffe gerade der gegenteilige Effekt erreicht wird. Abweisung. Gemäß § 74 Abs. 1 LMG begeht derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 50.000 S zu bestrafen, der falsch bezeichnete kosmetische Mittel in Verkehr bringt; gemäß § 26 Abs. 2 i. V.m. den §§ 1... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwSen-240007 vom 8.11.1991 Rechtssatz: Irreführende und daher verbotene gesundheitsbezogene Angabe bei Kosmetikum (Nachtcreme): Bezeichnung, daß das Kosmetikum durchblutungsfördernde Stoffe enthält, obwohl dies nach den eigenen Angaben des Herstellers i.V.m. der Kosmetikverordnung BGBl. Nr. 534/1990 nicht zutrifft. Abweisung. Gemäß § 74 Abs. 1 LMG begeht derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 50.000 S zu bestrafen, der falsch bezei... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwSen-240007 vom 8.11.1991; VwSen-240008 vom 11.11.1991; VwSen-240012 vom 19.11.1991 Rechtssatz: Keine irreführenden und daher erlaubte Angaben bei Kosmetikum (Hautöl): Bezeichnungen, die sich nur auf das Aussehen der Haut beziehen, sind aus lebensmittelpolizeilicher Sicht unbedenklich. Stattgabe. Gemäß § 74 Abs. 1 LMG begeht derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 50.000 S zu bestrafen, der falsch bezeichnete kosmetische Mittel in ... mehr lesen...