RS UVS Kärnten 1993/05/18 KUVS-880/2/93

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Veröffentlicht am 18.05.1993
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Rechtssatz

Für die verbotene gesundheitsbezogene Angabe "fit" auf Lebensmitteln ist dann der Produzent verwaltungsstrafrechtlich nicht verantwortlich, wenn diese Bezeichnung durch die Firma, welche als Detailist das Lebensmittel in Verkehr bringt, angebracht wurde (Einstellung des Verfahrens).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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