Wird ein Lebensmittel (hier Truthahn - Schnitzelfleisch) mit der Bezeichnung "Fit" als verbotene gesundheitsbezogene Angabe in Verkehr gebracht, so ist es als falsch bezeichnet anzusehen und begründet eine verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung (Einstellung des Verfahrens mangels Täterschaft des Beschuldigten).