Erzeugt eine Firma, in welcher der Beschuldigte handelsrechtlicher Geschäftsführer ist, Lebensmittel (hier "Putenspezialitäten"), und werden diese einer Firma verkauft, wobei letztere die Falschbezeichnung "Diese Putenspezialität ist besonders kalorienarm" vor dem Detailverkauf an der Ware anbringt, so kann dem Beschuldigte der Tatvorwurf der falschen Bezeichnung nicht gemacht werden (Einstellung des Verfahrens).