Versendet der Beschuldigte als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Erzeugerfirma verpackte Lebensmittel und wurden auf die Lebensmittelverpackung durch die Verteilerfirma Etiketten aufgebracht, welche keine Angabe betreffend der Lagerbedingungen und den Zeitpunkt der Verpackung in unverschlüsselter Form nach Tag, Monat und Jahr aufgewiesen haben, sohin Lebensmittel deshalb falsch bezeichnet waren, hat der Beschuldigte ein verwaltungsstrafrechtliches Verhalten nicht zu verantworten (Einstellung des Verfahrens).