Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E15202000001 Verwaltungsrecht allgemein82/04 Apotheken Arzneimittel82/05 Lebensmittelrecht
Norm: 31979L0112 Etikettierungs-RL Art1 Abs1;AMG 1983 §1;EURallg;LMG 1975 §2;LMG 1975 §3;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/10/0178 Besprechung in:C. Hauer, Österreichisches Lebensmittelrecht und Europäische Union, 1997, 79 ff (kritisch); ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE3L E15202000001 Verwaltungsrecht allgemein82/04 Apotheken Arzneimittel82/05 Lebensmittelrecht
Norm: 11992E189 EGV Art189;31979L0112 Etikettierungs-RL Art1 Abs1;AMG 1983 §1;EURallg;LMG 1975 §2;LMG 1975 §3;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/10/0178 Besprechung in:C. Hauer, Österreichisches Lebensmittelrecht und Europäische Union, 1997, 79 ff (kritisch)... mehr lesen...
Mit Eingabe an die belangte Behörde vom 25. Jänner 1985 stellten die Beschwerdeführer die Anträge, die sogenannte J-Quelle auf einem näher bezeichneten Grundstück zum Heilvorkommen zu erklären und sodann die Nutzungsbewilligung zu erteilen. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 6. August 1985 wurde die J-Quelle gemäß § 1 des Gesetzes über natürliche Heilvorkommen und Kurorte, LGBl. Nr. 157/1962 (K-HVKOG), als Akratotherme zum Heilvorkommen erklärt. Mit Eingabe vom 16. Jänner 1986 gab... mehr lesen...
Index: L76002 Heilvorkommen Kurort Kärnten81/01 Wasserrechtsgesetz82/05 Lebensmittelrecht
Norm: Heilvorkommen- und KurorteG Krnt 1962 §1;Heilvorkommen- und KurorteG Krnt 1962 §14;Heilvorkommen- und KurorteG Krnt 1962 §7;Heilvorkommen- und KurorteG Krnt 1962 §8 Abs4;LMG 1975;WRG 1959;
Rechtssatz: § 1 Krnt Heilvorkommen- und KurorteG stellt auf die Nutzung der HEILWIRKUNG ortsgebundener natürlicher Heilvorkommen ab.... mehr lesen...
Mit dem am 4. Dezember 1989 bei der belangten Behörde eingelangten Schreiben vom 1. Dezember 1989 meldete die Beschwerdeführerin das Produkt "XY GOLDKORN HAFERKLEIE" als diätetisches Lebensmittel gemäß § 17 des Lebensmittelgesetzes 1975 (LMG 1975) an. Dem Schreiben waren der vorgesehene Verpackungstext, ein Warenmuster sowie ein Gutachten des Vorstandes des Institutes für Ernährung der Veterinärmedizinischen Universität Wien über Haferkleie "an sich" und ein Gutachten eines Diplomernä... mehr lesen...
Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AMG 1983 §1 Abs3 Z1;LMG 1975 §17;LMG 1975 §18;LMG 1975 §2;LMG 1975 §3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/15 91/10/0209 3 Stammrechtssatz Nur dann, wenn ohne überdehnte Interpretation davon gesprochen werden kann, daß eine Ware überwiegend Ernährungszwecken oder Genußzwecken dient, kann von einem Lebensmittel gesprochen werden (Hinweis E... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen mehrerer (als veranwortlicher Beauftragter begangener) Übertretungen des Lebensmittelgesetzes für schuldig befunden; es wurde jeweils eine Ermahnung ausgesprochen. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- ü... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975;VStG §5 Abs2;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994100101.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Eingabe vom 30. März 1992 meldete die beschwerdeführende Partei bei der belangten Behörde gemäß § 17 des Lebensmittelgesetzes 1975 (LMG) das Produkt "GELATINAT-kombiniert 187 g/350 g/500 g" als diätetisches Lebensmittel an. Der der Anmeldung beiliegende Textentwurf für die Kennzeichnung dieses Produktes hatte folgenden Wortlaut: "GELATINAT-kombiniert 187 g/350 g/500 g Diätetische Nahrungsergänzung mit Gelatine-Hydrolysat + Calcium + Magnesium + Eisen. Das lösliche ... mehr lesen...
Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AMG 1983 §1 Abs3 Z1;LMG 1975 §17 Abs1;LMG 1975 §18;LMG 1975 §2;LMG 1975 §3;
Rechtssatz: Bei Produkten, die bestimmungsgemäß zur Verhinderung bzw Behebung ernährungsbedingter Mängel beitragen sollen, kann aus dem Umstand, daß sie auch Ernährungszwecken dienen, die Lebensmitteleigenschaft nicht abgeleitet werden. European Case L... mehr lesen...
Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AMG 1983 §1 Abs3 Z1;LMG 1975 §17 Abs1;LMG 1975 §18;LMG 1975 §2;LMG 1975 §3;
Rechtssatz: Um eine überdehnte Interpretation handelte es sich, wollte man Produkte angesichts ihres deklarierten Zweckes (Vermeidung bzw Behebung ernährungsbedingter Mangelzustände) sowie ihrer für Arzneimittel typischen Einnahmeempfehlung ("täglich 3 Eßlöffel... in beliebig... mehr lesen...
Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AMG 1983 §1 Abs3 Z1;LMG 1975 §18;LMG 1975 §2;LMG 1975 §3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/15 91/10/0209 3 Stammrechtssatz Nur dann, wenn ohne überdehnte Interpretation davon gesprochen werden kann, daß eine Ware überwiegend Ernährungszwecken oder Genußzwecken dient, kann von einem Lebensmittel gesprochen werden (Hinweis E 6.7.1987, 83... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde dem Antrag der Beschwerdeführerin, für das Produkt "Schoenenberger Frischpflanzensaft Huflattich" die gesundheitsbezogene Angabe "wirkt wohltuend auf Hals und Rachen, bei Husten und Heiserkeit" gemäß § 9 Abs. 3 des Lebensmittelgesetzes 1975 (LMG 1975) zuzulassen, nicht Folge. Begründend führte die belangte Behörde nach Darlegung der Rechtslage aus, die eingeholten Gutachten der Amtssachverständigen hätten ergeben, daß das in Rede... mehr lesen...
Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AMG 1983 §1 Abs1 Z1;AMG 1983 §1 Abs1;AMG 1983 §1 Abs3 Z2;LMG 1975 §3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/07/05 92/10/0144 2 Stammrechtssatz Huflattichsaft ist kein Lebensmittel (Hinweis E 21.9.1987, 86/10/0096), sondern er dient nach der allgemeinen Verkehrsauffassung zur Therapie von Katarrhen der Luftwege mit Husten und Heiserkeit sowie v... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. April 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 28. September 1990 als das nach außen hin vertretungsbefugte Organ (geschäftsführender Gesellschafter) der Firma B. GesmbH im Betriebslager in K., S-Straße 3, das Produkt "Schoenenberger Pflanzensaft Huflattich", welches als Arzneispezialität zu qualifizieren sei und als solche der Genehmigung durch den Bundeskanzler bedurft habe, zur Abgabe im I... mehr lesen...
Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AMG 1983 §1 Abs1;AMG 1983 §1 Abs3;LMG 1975 §2;LMG 1975 §3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/10/0204 E 14. Jänner 1985 VwSlg 11637 A/1985 RS 2 Stammrechtssatz Die Rechtsfrage, ob ein Arzneimittel vorliegt, ist - ab dessen Inkrafttreten - unter Zugrundelegung der im § 1 Abs 1 des ArzneimittelG enthaltenen Definition vorzunehmen. Für den vom VwGH VOR... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein82/04 Apotheken Arzneimittel82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AMG 1983 §1 Abs1 Z1;AMG 1983 §1 Abs1;AMG 1983 §1 Abs3 Z2 idF 1988/748;AMGNov 1988;LMG 1975 §3;VwRallg;
Rechtssatz: Huflattichsaft ist kein Lebensmittel (Hinweis E 21.9.1987, 86/10/0096), sondern er dient nach der allgemeinen Verkehrsauffassung zur Therapie von Katarrhen der Luftwege mit Husten und Heiserkeit sowie von l... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein82/04 Apotheken Arzneimittel82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AMG 1983 §1 Abs1;AMG 1983 §1 Abs3 Z2;LMG 1975 §3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/10/0204 E 14. Jänner 1985 VwSlg 11637 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Der Begriff des Verzehrproduktes stellt sich als "Restgröße" dar, die von den zwei Seiten des Begriffes des Lebensmittels und des Begriffes des Arzneimittels her... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. Jänner 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener, und zwar als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma X in W, St-Gasse 9 etabliert, zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 25. April 1990 das Arzneimittel (die Arzneispezialität) "Multi Carotin Sonnenbraun Kapseln", das gemäß § 11 des Arzneimittelgesetzes der Zulassung durch den Bundeskanzler unte... mehr lesen...
Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AMG 1983 §1 Abs1 Z1;AMG 1983 §11 Abs1;AMG 1983 §84 Z5;LMG 1975 §1 Abs1;LMG 1975 §3;
Rechtssatz: Die Zubereitung eines Produktes (hier: "Multi Carotin Sonnenbraun Kapseln"), die Beta-Carotin in einer Dosierung von 4 mg enthält, dient (jedenfalls auch) sowohl zur Verhütung als auch zur Heilung bzw Linderung von Krankheiten, Leiden oder krankhaften Besc... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 1. Juni 1992, SanLP96/439/1990/B, wurde über den Beschwerdeführer wegen Übertretung des Lebensmittelgesetzes 1975 bzw. der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1973 eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Es wurde ihm zur Last gelegt, er sei als Verpacker und als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Fa. X verwaltungsstrafrechtlich dafür verantwortlich, daß von dieser Firma an ein namentlich bezeichnetes Hotel gelief... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AVG §63 Abs3;LMG 1975;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992100394.X01 Im RIS seit 14.12.1992 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer suchte mit Eingabe vom 11. Februar 1985 um Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an. Die belangte Behörde wies diesen Antrag mit Bescheid vom 30. Oktober 1985 wegen des Einbürgerungshindernisses nach § 10 Abs. 1 Z. 8 StbG ab. Dieser Bescheid wurde über Beschwerde mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 15. Oktober 1986, Zl. 85/01/0329, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Auf die Entscheidung... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft50/01 Gewerbeordnung82/02 Gesundheitsrecht allgemein82/05 Lebensmittelrecht
Norm: BazillenausscheiderG;GewO 1973 §366 Abs1 Z2;LMG 1975;StbG 1985 §10 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Durch die Art, die Schwere, und die Häufigkeit von Rechtsbrüchen, die den Schluß zulassen, der Betreffende werde auch in Zukunft wesentliche, zum Schutz von Gefahren für das Leben, die öffentliche Sicherheit, die öff... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 12. April 1991 beantragte der Beschwerdeführer beim Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz (belangte Behörde) gemäß § 9 Abs. 3 des Lebensmittelgesetzes 1975 (LMG 1975) die Zulassung nachstehender gesundheitsbezogener Angaben für das als Lebensmittel bezeichnete Produkt "X Ballaststoff-Früchtewürfel": "Fördern die Verdauung natürlich mild durch Ballaststoffe." "Sind ballaststoffreich." "Für eine ausreichende Ballaststoffversorgung und zur Unterstüt... mehr lesen...
Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AMG 1983 §1 Abs1;AMG 1983 §1 Abs3 Z1;LMG 1975 §1 Abs1;LMG 1975 §18;LMG 1975 §2;LMG 1975 §3;
Rechtssatz: Die Lebensmitteleigenschaft eines Produktes schließt die Einstufung als Arzneimittel oder Verzehrprodukt aus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991100209.X02 Im RIS seit... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein82/04 Apotheken Arzneimittel82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AMG 1983 §1 Abs1 Z5;AMG 1983 §1 Abs1;LMG 1975 §2;LMG 1975 §3;VwRallg;
Rechtssatz: Erfüllt ein Produkt ausschließlich die Zweckbestimmungen des § 1 Abs 1 Z 5 AMG, ist es als Verzehrprodukt zu qualifizieren. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991100209.X06 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein82/04 Apotheken Arzneimittel82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AMG 1983 §1 Abs3 Z1;LMG 1975 §18;LMG 1975 §2;LMG 1975 §3;VwRallg;
Rechtssatz: Nur dann, wenn ohne überdehnte Interpretation davon gesprochen werden kann, daß eine Ware überwiegend Ernährungszwecken oder Genußzwecken dient, kann von einem Lebensmittel gesprochen werden (Hinweis E 6.7.1987, 83/10/0148). ... mehr lesen...
Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AMG 1983 §1 Abs1 Z1;LMG 1975 §2;LMG 1975 §3;
Rechtssatz: Selbst wenn man davon ausgeht, daß das Kauen und Essen eines Ballaststoff-Früchtewürfels, der die Aufrechterhaltung einer problemlos funktionierenden Verdauung zum Ziel hat, einen Genuß darstellt, so mag auf diese Weise zum einen allenfalls das Interesse potentieller Konsumenten geweckt oder au... mehr lesen...
I 1. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wels vom 15. Oktober 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, in einer näher bezeichneten Fleischverkaufsstelle in W einen näher genannten Dienstnehmer beschäftigt zu haben, der nicht über das erforderliche amtsärztliche Zeugnis nach dem Bazillenausscheidergesetz verfügt habe. Er habe dadurch gegen § 3 der ersten Verordnung zum Bazillenausscheidergesetz, BGBl. Nr. 128/1946, in der Fassung der zweiten Verordnung zum Bazillenaussc... mehr lesen...