RS Vwgh 1993/7/5 92/10/0144

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Veröffentlicht am 05.07.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
82/04 Apotheken Arzneimittel
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

AMG 1983 §1 Abs1;
AMG 1983 §1 Abs3 Z2;
LMG 1975 §3;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/10/0204 E 14. Jänner 1985 VwSlg 11637 A/1985 RS 1

Stammrechtssatz

Der Begriff des Verzehrproduktes stellt sich als "Restgröße" dar, die von den zwei Seiten des Begriffes des Lebensmittels und des Begriffes des Arzneimittels her bestimmt wird. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Verzehrprodukt vorliegt, ist daher zunächst zu prüfen, ob das Produkt als Lebensmittel einzustufen ist; fällt diese Antwort negativ aus, ist zu prüfen, ob ein Arzneimittel vorliegt. Wird auch dies verneint, dann liegt ein Verzehrprodukt vor.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Restgröße

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992100144.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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