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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AMG 1983 §1 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/10/0204 E 14. Jänner 1985 VwSlg 11637 A/1985 RS 1Stammrechtssatz
Der Begriff des Verzehrproduktes stellt sich als "Restgröße" dar, die von den zwei Seiten des Begriffes des Lebensmittels und des Begriffes des Arzneimittels her bestimmt wird. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Verzehrprodukt vorliegt, ist daher zunächst zu prüfen, ob das Produkt als Lebensmittel einzustufen ist; fällt diese Antwort negativ aus, ist zu prüfen, ob ein Arzneimittel vorliegt. Wird auch dies verneint, dann liegt ein Verzehrprodukt vor.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 RestgrößeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992100144.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
10.08.2009