RS Vwgh 1994/5/30 92/10/0164

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Veröffentlicht am 30.05.1994
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Index

82/04 Apotheken Arzneimittel
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

AMG 1983 §1 Abs3 Z1;
LMG 1975 §18;
LMG 1975 §2;
LMG 1975 §3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/06/15 91/10/0209 3

Stammrechtssatz

Nur dann, wenn ohne überdehnte Interpretation davon gesprochen werden kann, daß eine Ware überwiegend Ernährungszwecken oder Genußzwecken dient, kann von einem Lebensmittel gesprochen werden (Hinweis E 6.7.1987, 83/10/0148).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992100164.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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