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82/04 Apotheken ArzneimittelNorm
AMG 1983 §1 Abs3 Z1;Rechtssatz
Bei Produkten, die bestimmungsgemäß zur Verhinderung bzw Behebung ernährungsbedingter Mängel beitragen sollen, kann aus dem Umstand, daß sie auch Ernährungszwecken dienen, die Lebensmitteleigenschaft nicht abgeleitet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992100164.X05Im RIS seit
20.11.2000