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82/04 Apotheken ArzneimittelNorm
AMG 1983 §1 Abs3 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/06/15 91/10/0209 3Stammrechtssatz
Nur dann, wenn ohne überdehnte Interpretation davon gesprochen werden kann, daß eine Ware überwiegend Ernährungszwecken oder Genußzwecken dient, kann von einem Lebensmittel gesprochen werden (Hinweis E 6.7.1987, 83/10/0148).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1990100110.X06Im RIS seit
07.05.2001