Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19.Jänner 1960 geborene, zuletzt beschäftigungslose Robert Herbert J*** des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes) sowie des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und 2 StGB (2) schuldig erkannt. Darnach hat er am 11.März 1989 in Obernberg am Inn (zu 1) Alois W*** dadurch, daß er ihm ein Messer mit einer Klingenlänge von etwa 15 bis 20 cm in den Bauch s... mehr lesen...
Gründe: Die beiden Bäckergesellen (S. 12, 18) Jürgen G*** und Ewald H*** wurden des Vergehens nach § 127 StGB. schuldig erkannt, weil sie am 5.Mai 1989 aus einem Gepäcksabteil des Städteschnellzugs Wulfenia zwei Reisetaschen samt Inhalt im Gesamtwert von 19.595 S gestohlen haben. Rechtliche Beurteilung Der Angeklagte H*** macht Urteilsnichtigkeit aus § 281 Abs 1 Z. 5 und 5 a StPO. geltend. In den Reisetaschen befanden sich insgesamt vier Paar Schuhe und nic... mehr lesen...
Gründe: Der am 21.April 1951 geborene Handelsarbeiter Alfred S*** bekämpft seinen Schuldspruch wegen des Verbrechens des schweren Einbruchsdiebstahls als Anstifter nach §§ 12, zweiter Fall, 127, 128 Abs 1 Z. 4, 129 Z. 1 StGB. und des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z. 1, Abs 2 StGB. mit Nichtigkeitsbeschwerde (§ 281 Abs 1 Z. 5 a, inhaltlich auch 9 lit a StPO.). Er habe einerseits die (rechtskräftig mitverurteilten) unmittelbaren Täter nicht zum Diebstahl eines Personenkraf... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 21-jährige Peter W*** (zu I/ und II/) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und § 15 StGB schuldig erkannt. Zu Punkt I/1 des Schuldspruchs liegt ihm zur Last, am 3. März 1989 in Klagenfurt der Barbara S*** einen goldenen Damenring mit Rubinen, Smaragden, Diamantsplittern und Perlen im Wert von ca. 10.000 S mit dem Vorsatz weggenommen zu haben, sich durch dessen Zueignung... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde Robert Karl M*** des Verbrechens des versuchten Diebstahls mit Waffen nach §§ 15, 127, 129 Z 4 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 25.Dezember 1988 in Wien dadurch, daß er auf einem Lagerplatz und in Unternehmensräumlichkeiten der Firma "B***" nach verwertbaren Waren suchte, wobei er (vgl US 5, 7) eine Waffe, und zwar eine Gaspistole, sowie - im Tenor irrig (vgl EvBl 1976/119) gleichfalls als Waffe bezeichnet - ein Paar Handfesseln bei ... mehr lesen...
Gründe: Der am 14.Juli 1969 geborene beschäftigungslose Arnold Christian Z*** und der gleichfalls beschäftigungslose, am 29.August 1966 geborene Robert S*** wurden des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB verurteilt (1). Z*** wurde überdies des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 StGB (3) sowie der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB (2) und nach § 36 Abs. 1 lit. b WaffenG (4) schuldig erkannt. Nur der Schuldspruch wegen Verbrech... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz H*** - im zweiten Rechtsgang - des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach dem § 204 Abs. 1 StGB, des Vergehens der Unterschlagung nach dem § 134 Abs. 1, erster Fall, StGB und des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach dem § 229 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Die Schuldsprüche bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Z 5 und 5 a des § 281 Abs. 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Gründe: Der am 27.Jänner 1954 geborene Graphiker Winfried E*** wurde des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 3 und 15 StGB schuldig erkannt. Darnach verleitete er in Eisenerz zwischen 16.November 1987 und 15. März 1988 Friedrich S*** unter Vortäuschung seiner Zahlungsfähgkeit und seines Zahlungswillens zur Vermietung eines Zimmers (Schaden 24.000 S) und Gewährung eines Darlehens (Schaden 13.500 S) (1, 2), im November 1987 Andr... mehr lesen...
Norm: StPO §494a Abs5
Rechtssatz: Eine Entscheidung gemäß § 494 a Abs 5 StPO kann nur zugleich mit der endgültigen Erledigung der Straffrage ergehen. Bleibt letztere infolge Aufhebung des Strafausspruchs in Schwebe, so ist auch ein Beschluß nach § 494 a Abs 1 StPO aufzuheben (und eine allenfalls erhobene Beschwerde auf diese Aufhebung zu verweisen). Entscheidungstexte 13 Os 55/89 Entsc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 22.Juli 1948 geborene Franz M*** (1.) des Verbrechens des Beischlafes mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB sowie der Vergehen (2.) der versuchten Blutschande nach §§ 15, 211 Abs 2 StGB und (3.) des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Schildorn (zu 1) Mitte des Jahres 1988 in mindestens drei Angriffen mit der am 15.Feber 1977 geborenen, demnach unmündigen Anita M*** den ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.September 1971 geborene Jugendliche Roland Alexander R*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und 15 StGB (A) sowie der Vergehen der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs. 1 StGB (B), der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB (C) und des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 StGB (D) schuldig erkannt. Als Verbrechen des Diebstahls durch E... mehr lesen...
Norm: StPO §494a Abs1 Z1StPO §494a Abs4StPO §494a Abs5
Rechtssatz: Gibt der OGH einer Beschwerde gegen die Ablehnung eines nachträglichen Strafausspruchs (§ 494 a Abs 1 Z 1 StPO) Folge, so hebt er den gesamten Strafausspruch auf und bemißt - nunmehr unter Einbeziehung des früheren Schuldspruchs - in einem Ausspruch eine neue "Gesamtstrafe". Entscheidungstexte 14 Os 12/89 Entscheidungst... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Helmut F*** und Rene S*** des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 15, 127, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt und zu Freiheitsstrafen verurteilt. Gleichzeitig widerrief das Schöffengericht gemäß dem § 53 Abs 1 StGB die bedingte Nachsicht von zwei mit den Urteilen des Jugendgerichtshofes Wien vom 24.April 1984, AZ 3 a Vr 1/84, bzw. vom 5. August 1986, AZ 3 a Vr 1.943/85, über den Angeklagten F*** verhängten Freihei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde Helmut (im Urteilstenor versehentlich: Adolf) B*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 sowie § 15 StGB schuldig erkannt, weil er in der Nacht zum 29. August 1988 im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit seinem - mittlerweile verstorbenen (S 259) - Bruder Adolf B*** in Hueb einen Einbruchsdiebstahl in das Gasthaus des Johann E*** verübte, bei dem Bargeld und Zigaretten erb... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter D*** des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 2 und Z 3, Abs 2 und Abs 3 letzter Fall StGB schuldig erkannt. Zugleich sah das Erstgericht beschlußmäßig vom Widerruf einer bedingten Strafnachsicht, die dem Genannnten in einem früheren Verfahren gewährt worden war, ab (§ 53 Abs 1 StGB, § 494 a Abs 1 Z 2 StPO). Rechtliche Beurteilung Der auf § 281 Abs 1, Z 4, 5 und 5 a StPO gestützten, ausschließlich ge... mehr lesen...
Gründe: Der am 6.Jänner 1962 geborene Heinrich S*** wurde (im zweiten Rechtsgang) des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127 und 129 Z. 1 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien am 18.November 1986 durch Einschlagen der Glastüre des Supermarkts der Firma Johann B*** Ges.m.b.H. (A & O Supermarkt), um dort einzusteigen, fremde bewegliche Sachen, nämlich Geld und Lebensmittel mit dem Vorsatz wegzunehmen getrachtet, sich durch deren Zueignung u... mehr lesen...
Gründe: Der Wahlverteidiger des Franz S*** hat nach der Verkündung des Urteils sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet sowie Beschwerde gegen den gemäß § 494 a StPO. verkündeten Beschluß erhoben (S. 104). Die Urteilsausfertigung hat der Verteidiger, wie er selbst gegenüber dem Gericht bestätigt hat, am 28.Juni 1988 übernommen (AV. vom 26.Juli 1988, S. 141 a). Die Ausführung der Rechtsmittel wurde erst am 18.Juli 1988 und somit nach dem Ablauf der am 12.Juli 1988 ende... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (hinsichtlich eines weiteren Angeklagten in Rechtskraft erwachsenen) angefochtenen Urteil wurde Hans Jörg W*** des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Der auf § 281 Abs. 1 Z 5 a StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde dieses Angeklagten, mit der er gegen die Nichtannahme einer entsprechenden Tatsachengrundlage für eine von ihm behauptete tiefgreifende Bewu... mehr lesen...
Gründe: Der am 11.Februar 1958 geborene Vertreter Rudolf P*** wurde des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 11.November 1987 in Wien mit Gewalt gegen eine Person, nämlich durch wiederholtes heftiges Anreißen an der Handtasche der Elisabeth L***, wodurch er die Frau mehrere Meter weit mit sich zerrte, der Genannten eine schwarze Damenhandtasche mit Bargeldinhalt mit dem Vorsatz wegzunehmen getrachtet, sich durch die Sachz... mehr lesen...
Gründe: Der am 14.Juni 1949 geborene Hilfsarbeiter Alois K*** ist des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt worden. Darnach hat er am 20.Juli 1987 in Wien den am 26.August 1974 geborenen Nebosja T*** durch masturbatorische Handlungen an ihm und Betastungen am ganzen Körper zur Unzucht mißbraucht. Rechtliche Beurteilung Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte aus § 281 Abs 1 Z. 5 und 11 StPO mit Nichtigkeitsbeschwe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben näher bezeichneten Urteil wurde der 51jährige Koloman P*** des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 10.Februar 1988 in Kemeten Maria P*** durch die gegenüber Peter K*** abgegebene Äußerung, er werde seine Gattin erschießen, die Waffe werde er sich in Wien besorgen und er werde ihr das Haus in die Luft sprengen, falls sie ihn nicht in das eheliche Wohnhaus lasse, sohin durch gefähr... mehr lesen...
Gründe: Ernst M*** wurde des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z. 4 StGB schuldig erkannt, weil er am 14. Oktober 1987 in Salzburg 500 S, eine Damentaschenuhr aus Gold mit Emailarbeit im Wert von etwa 40.000 S und weitere Schmuckstücke und Silbermünzen unbekannten Werts gestohlen hat. Rechtliche Beurteilung Unter dem Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z. 5 a StPO, zum Teil der Sache nach, nämlich argumentativ Z. 5, nennt die Beschwerde... mehr lesen...
Norm: StPO §285iStPO §494a Abs5
Rechtssatz: Nach Zurückweisung der Nichtigkeitsbeschwerde bei der nichtöffentlichen Beratung ist der Gerichtshof zweiter Instanz zur Entscheidung sowohl über die Berufung als auch über die in Beschwerde gegen den in sachlichem Zusammenhang mit dem Strafausspruch stehenden Widerrufsbeschluß zuständig (§ 285 i StPO in Verbindung mit § 494 a Abs 5 StPO). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurden Mathias W*** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB und Johann Walter M*** des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie in Munderfing mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten Anna F*** unrechtmäßig zu bereichern, durch Täuschung über Tatsachen, nämlich die Vorgabe, zahlungsfähige und zahlungswillige Käufer zu sein, darüber hinaus W*** durch di... mehr lesen...