Norm
StPO §41 Abs3Rechtssatz
Das Bestehen eines Vertrauensverhältnisses zwischen dem Angeklagten und seinem (von Amts wegen beigegebenen) Verteidiger gehört nicht zu den begrifflichen (oder sonst gesetzlich vorausgesetzten) Erfordernissen einer verfahrensrechtlichen "Vertretung" im Sinn des § 281 Abs 1 Z 1a StPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0098070Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.01.2015