Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 3. Juli 1998, GZ 29 Vr 1986/96-653, wurde Gottfried H***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 3. Juli 1998, GZ 29 römisch fünf r 1986/96-653, wurde Gottfried H***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 3,, 148 zweite... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3StPO §41 Abs4StPO §41 Abs7
Rechtssatz: Eine rückwirkende Gewährung von Verfahrenshilfe (§ 41 Abs 2 StPO) nach Beigebung eines Amtsverteidigers gemäß § 41 Abs 3 StPO ist unzulässig. Liegen nämlich die Voraussetzungen des § 41 Abs 2 StPO schon zum Zeitpunkt der Beschlußfassung vor, ist ohnedies von Amts wegen ein (kostenloser) Verfahrenshilfeverteidiger zu bestellen (§ 41 Abs 4 StPO). Wird dennoch ein Amtsverteidig... mehr lesen...
Gründe: Nach rechtskräftigem Abschluß des gegen Mustafa K***** geführten Strafverfahrens beantragte dessen mit Beschluß vom 8.März 1995 gemäß § 41 Abs 2 StPO iVm § 39 Abs 1 Z 1 JGG beigegebener Verteidiger Dr.Johannes S***** die Bestimmung seiner Barauslagen, bestehend aus Fahrtkosten und einer Parkgebühr, mit 635 S zuzüglich 20 % USt im Betrag von 127 S, insgesamt somit 762 S. Das Landesgericht Leoben bestimmte mit zufolge Rechtsmittelverzichts der Parteien rechtskräftigem Bes... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftiger Strafverfügung des Strafbezirksgerichtes Wien vom 28. Februar 1995, GZ 4 U 976/94-5, wurde der Beschuldigte Konrad W***** des Vergehens des Betruges nach § 146 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er "am 22.April 1994 in Wien Mit rechtskräftiger Strafverfügung des Strafbezirksgerichtes Wien vom 28. Februar 1995, GZ 4 U 976/94-5, wurde der Beschuldigte Konrad W***** des Vergehens des Betruges nach Paragraph 146, StGB schuldig... mehr lesen...
Norm: StPO §39 AStPO §41 Abs2StPO §454
Rechtssatz: Das die Belehrung über das Recht, sich eines Verteidigers zu bedienen (§ 39 StPO) und über die Voraussetzungen der Beigebung eines (Verfahrenshilfe-)Verteidigers nach § 41 Abs 2 StPO enthaltende, dem Beschuldigten zugestellte StPO-Formular Lad 7 weist aber darauf hin, daß die Behauptungen über Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse auch sogleich zu bescheinigen sind. ... mehr lesen...
Gründe: Im beim Landesgericht für Strafsachen Wien (ursprünglich zum AZ 12 e E Vr 11468/95) gegen Johanna und Franz M***** wegen § 159 Abs 1 Z 1 und 2 StGB geführten Strafverfahren wurde ein von beiden Beschuldigten noch vor der Hauptverhandlung am 13.Juni 1996 gestellter schriftlicher Antrag auf Bestellung eines Verfahrenshilfeverteidigers (mit Beschluß vom 11.Juni 1996) abgewiesen, weil kein Verteidigerzwang bestehe und der Antrag verspätet sei (GZ 12 e E Vr 9131/96-9). Im be... mehr lesen...
Norm: RAO §34 Abs3StPO §41 Abs2
Rechtssatz: Dem einem Rechtsanwalt gemäß § 34 Abs 3 RAO bestellten mittlerweiligen Stellvertreter kann eine Urteilsausfertigung zur Ausführung der vom mittlerweilig vertretenen Rechtsanwalt noch angemeldeten Rechtsmittel nicht wirksam zugestellt werden, weil die Funktion eines mittlerweiligen Stellvertreters nicht mit dem automatischen Eintritt in die Vollmachtsverhältnisse des Vertretenen verbunden ist. Dies gil... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2
Rechtssatz: Jedenfalls erforderlich ist die Beigebung eines Verteidigers nicht nur in den Fällen der notwendigen Verteidigung (§ 41 Abs 2 Z 1 StPO), sondern - unabhängig von der sachlichen Zuständigkeit, somit auch in jedem Verfahren vor dem Einzelrichter des Gerichtshofes oder des Bezirksgerichtes - unter anderem auch bei schwieriger Sachlage und Rechtslage (Z 2) sowie zur Ausführung eines angemeldeten Rechtsmittels (Z 4) u... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs7
Rechtssatz: Im Gerichtshofverfahren gibt es keine Beschwerde gegen einen Beschluß, womit eine nachträgliche Aberkennung die Voraussetzungen für die Beigabe eines Verteidigers nach § 41 Abs 2 abgewiesen wurde. Das Gericht hat es nicht in der Hand, eine Verfahrenshilfeverteidigung rückwirkend aufzuheben oder in eine Amtsverteidigung umzuwandeln. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §17DSt 1990 §19 Abs3 litdStPO §39 ff AStPO §41 Abs2StPO §281 Abs1 Z1a
Rechtssatz: Verteidiger im engeren Sinn der StPO ist derjenige, der bei einem OLG in die Verteidigerliste eingetragen ist (Lohsing - Serini 4.Auflage, 185), ein Ruhen des Verteidigerrechtes (für die Dauer des zeitweiligen Wegfalls einer Voraussetzung der Bestellung) ist im Gesetz nicht vorgesehen (Lohsing - Serini 4.Auflage, 186). Die Suspendierung eines Rechts... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §271 Abs4
Rechtssatz: Die Beigebung eines Verteidigers nach § 41 Abs 2 StPO entbindet keineswegs von dem in § 271 Abs 4 StPO normierten Kostenerlag. Entscheidungstexte 15 Os 100/92 Entscheidungstext OGH 27.05.1993 15 Os 100/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0097528 ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §452 Z7
Rechtssatz: Keine Beigebung eines Verteidigers für den Beschuldigten nach dem § 41 Abs 2 StPO in bezirksgerichtlichen Strafsachen auf Grund einer Privatklage. Entscheidungstexte 13 Os 132/92 Entscheidungstext OGH 16.12.1992 13 Os 132/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2
Rechtssatz: Abweisung eines in einer Beschwerde gegen einen Beschluss eines Oberlandesgerichts als Beschwerdegericht enthaltenen Antrags auf Beigebung eines Verteidigers nach § 41 Abs 2 StPO durch den OGH, weil die Beigebung eines Verteidigers zur Ausführung eines Rechtsmittels voraussetzt, dass ein in der Prozessordnung vorgesehenes Rechtsmittel zur Darstellung gebracht werden soll (in dem Sinne auch 13 Ns 8/88). ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 6.November 1991, GZ 7 E Vr 2302/91-31, wurde Rudolf P***** der Vergehen der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB und der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach dem § 287 Abs. 1 StGB (§§ 15, 142 Abs. 1 StGB) schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Sogleich nach der Urteilsverkündung meldete der in der Hauptverhandlung nicht d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 23.Jänner 1992 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Müller als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Horak, Dr. Friedrich, Hon.Prof. Dr. Brustbauer und Dr. Rzeszut als weitere Richter in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Westermayer als Schriftführerin in der Strafsache gegen Dr. Erika F***** wegen des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und 2 StGB und einer weiteren strafbar... mehr lesen...
Gründe: In der Strafsache gegen Horst Helmut L*****, AZ 36 Vr 280/88 des Landesgerichtes Innsbruck, wurde dem Angeklagten auf seinen Antrag (S 341/I) mit Beschluß vom 3.März 1988 ein Verteidiger gemäß dem § 41 Abs. 2 StPO beigegeben (ON 22). Als solcher wurde von der zuständigen Rechtsanwaltskammer (zuletzt) Dr. Raimund N***** bestellt (ON 24 iVm ON 22). Nach rechtskräftigem Abschluß des Strafverfahrens beantragte der Verfahrenshelfer die Bestimmung seiner Barauslagen (für Fahrtkost... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §393 Abs2UStG 1972 §4
Rechtssatz: Die vom Bund zu leistende (§ 393 Abs 2 StPO) Vergütung der bestrittenen Barauslagen des gemäß § 41 Abs 2 StPO beigegebenen Verteidigers stellt eine vom umsatzsteuerrechtlichen Entgeltbegriff ausgenommene Leistung dar. Entscheidungstexte 11 Os 123/91 Entscheidungstext OGH 29.10.1991 11 Os 123/91 ... mehr lesen...
Gründe: Der Verurteilte Erwin H***** hatte zugleich mit einer von ihm angestrebten Wiederaufnahme des Verfahrens AZ 16 Vr 444/85 des Landesgerichtes St. Pölten die Beigebung eines Verteidigers nach § 41 Abs. 2 StPO begehrt (S 53/II); dieser Antrag wurde vom Landesgericht St. Pölten am 8.Jänner 1991 abgewiesen (S 89/II). Mit dem Beschluß vom 21.März 1991 wies das Landesgericht St. Pölten den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 353 Z 2 StPO ab (S 95/II). Nach Zustellung... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2
Rechtssatz: Über jeden Antrag auf Beigebung eines Verteidigers (zur Ausführung eines Rechtsmittels) ist unverzüglich zu entscheiden; dies auch dann, wenn ein gleichartiges Ersuchen (anläßlich der Einbringung des sodann bekämpften/ Wiedereinsetzungsantrages/ Antrages) bereits abgewiesen wurde. Vor Entscheidung über den Beigebungsantrag darf über die auszuführenden Rechtsmittel nicht erkannt werden. Entsche... mehr lesen...
Gründe: Walter H***** wurde mit dem Urteil des Kreisgerichtes Steyr als Schöffengericht vom 19.Juni 1991 des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Einbruchsdiebstahls nach den §§ 127, 129 Z 1 und 15 StGB sowie anderer strafbarer Handlungen schuldig erkannt. Nach Urteilsverkündung und Rechtsmittelbelehrung meldete der Angeklagte Nichtigkeitsbeschwerde und "Berufung wegen Schuld und Strafe" an. Nach Zustellung einer Urteilsausfertigung führte der Verteidiger am 15.Juli 1... mehr lesen...
Norm: RAO §45StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3StPO §43aStPO §285a Z2
Rechtssatz: Tritt in der Person des im Rahmen einer Beigebung nach § 41 Abs 2 StPO bestellten Verteidigers nach der Urteilszustellung an ihn gemäß § 45 Abs 4 RAO ein Wechsel ein, dann ist diese Zustellung rechtsunwirksam und die Frist zur Ausführung einer bereits angemeldeten Nichtigkeitsbeschwerde beginnt erst mit dem auf die Zustellung des angefochtenen Urteils an den neu bestellte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Feldkirch vom 7.Mai 1990, GZ 18 E Vr 39/90-21, wurde Hardy Peter K*** des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 2, 84 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Ferner wurde mit einem Beschluß gemäß dem § 494 a StPO die zum AZ 31 BE 52, 53/89 des Landesgerichtes Feldkirch gemäß dem § 46 Abs. 1 StGB nach Verbüßung der Hälfte einer Freiheitsstrafe und einer Ersatzfreiheitss... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs3 litc IV3bStPO §41 Abs2
Rechtssatz: Stellt der mittellose Beschuldigte im Einzelrichterverfahren den Antrag, ihm einen Verteidiger gemäß dem § 41 Abs 2 StPO zur Ausführung der Berufung beizugeben, so liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichtes nur noch die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Beschuldigten, nicht aber die "Erforderlichkeit" der Verteidigung; damit wird auch der Verfassungsbestimmung des Art 6 Abs 3 li... mehr lesen...
Begründung: In dem rechtskräftig abgeschlossenen schöffengerichtlichen Verfahren des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, AZ 6 a Vr 2129/89 war der Angeklagte Ali A*** durch einen gemäß § 41 Abs. 2 StPO beigegebenen Verteidiger vertreten. Nunmehr hat die Generalprokuratur in dieser Strafsache eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes erhoben; der Gerichtstag hierüber wurde für den 20.März 1990 anberaumt. Hievon wurde der in Strafhaft befindliche Verurteilte Ali A*** mi... mehr lesen...
Gründe: Der in der Hauptverhandlung durch einen Amtsverteidiger (§ 41 Abs. 3 StGB) vertretene Angeklagte Klaus O*** meldete nach Urteilsverkündung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an und beantragte zugleich die Beigebung eines Verteidigers nach § 41 Abs. 2 StPO für das gesamte Rechtsmittelverfahren. Mit Beschluß vom 6. Dezember 1989 (ON 43) enthob der Vorsitzende den Amtsverteidiger seiner Funktion und gab dem Angeklagten O*** antragsgemäß einen Verteidiger nach § 41 Abs. 2 StP... mehr lesen...