Norm: StPO §13 Abs3StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3StPO §220
Rechtssatz: Aus § 220 StPO ist zwar abzuleiten, daß vor der Hauptverhandlung - im "Zwischenverfahren" - der Vorsitzende allein zur Entscheidung über einen Antrag auf Verfahrenshilfe (und zur Bestellung eines Verteidigers) zuständig ist, liegt doch der für den Angeklagten maßgebende Unterschied zwischen der Bestellung eines Verteidigers nach § 41 Abs 2 oder Abs 3 StPO nur in der Kostenfrage;... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3
Rechtssatz: Zufolge § 41 Abs 3, vorletzter Halbsatz, wird im Zeitpunkt der Bestellung eines Amtsverteidigers über die Kostenfrage vielfach noch nicht abschließend entschieden werden können (vgl EvBl 1978/143). Entscheidungstexte 13 Os 95/80 Entscheidungstext OGH 10.07.1980 13 Os 95/80 Veröff: SSt 51/37 ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §50
Rechtssatz: Gemäß § 50 StPO gilt für den Verfallsbeteiligten im objektiven Verfallsverfahren der in § 41 Abs 3 für die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht in Ansehung des Angeklagten normierte Verteidigerzwang nicht. Entscheidungstexte 10 Os 93/80 Entscheidungstext OGH 01.07.1980 10 Os 93/80 Veröff: EvBl 1981/68 S 215 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Jugendschöffengericht vom 21. März 1980, Gz. 3 Vr 191/180-10, wurde der Film 'Lesbische Liebesspiele' im selbständigen Verfahren nach § 42 PresseG. (§ 1 Abs. 3 PornG.) für verfallen erklärt. Gyula Janos A, an den die Firma 'Beate B' auf Grund einer von ihm aufgegebenen Bestellung drei (in der Folge vom Zollamt Graz beschlagnahmte) Exemplare dieses Films entgeltlich abgesandt hatte, war zur Hauptve... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2
Rechtssatz: Ohne Antrag keine Verteidigerstellung nach § 41 Abs 2 StPO (so schon 11 Os 195, 196/77 = RZ 1978/49 = EvBl 1978/143). Entscheidungstexte 11 Os 92/80 Entscheidungstext OGH 30.06.1980 11 Os 92/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0097548 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3
Rechtssatz: Die Beigabe eines Verteidigers gilt - sofern das Gericht nicht deren Aufhebung verfügt bzw der Angeklagte einen Wahlverteidiger namhaft macht - für alle Hauptverhandlungen des betreffenden Verfahrens, unabhängig davon, ob nur über die ursprüngliche Anklage verhandelt wird oder die Anklage - infolge Anklageausdehnung oder Einbeziehung eines anderen Verfahrens gegen denselben Angeklagten, in welchem be... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3StPO §285a
Rechtssatz: Rechtsmittelanmeldung und Rechtsmittelausführung durch einen rechtswidrig bestellten Verteidiger sind unwirksam und so zu beurteilen, als wären sie von einer Person ergriffen, die hiezu nicht berechtigt ist. Entscheidungstexte 13 Os 124/79 Entscheidungstext OGH 08.11.1979 13 Os 124/79 Veröff: SSt 50/66 ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §445
Rechtssatz: Im selbständigen Verfallsverfahren ist kein Verteidiger nach § 41 Abs 2 StPO zu bestellen. Entscheidungstexte 13 Os 124/79 Entscheidungstext OGH 08.11.1979 13 Os 124/79 Veröff: SSt 50/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0097476 Dokumentnum... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §285a
Rechtssatz: Keine
Begründung: eines Prozeßrechtsverhältnisses durch eine rechtswidrige (Verteidigerbestellung) Bestellung. Entscheidungstexte 13 Os 124/79 Entscheidungstext OGH 08.11.1979 13 Os 124/79 Veröff: SSt 50/66 10 Os 93/80 Entscheidungstext OGH 01.07.1980 10 Os 93/80 Veröff: E... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Wien stellte beim Landesgericht für Strafsachen Wien als Schöffengericht den Antrag, gemäß § 42 Abs. 1 PresseG. im selbständigen Verfahren auf den Verfall zweier Druckwerke zu erkennen, die am 12.September 1978 von unbekannten Tätern als Flugblätter verteilt wurden, weil darin zu Gewalttaten, sohin zu mit Strafe bedrohten Handlungen aufgefordert werde bzw. solche gutgeheißen werden, was den Tatbestand des Vergehens nach dem § 282 StGB. begründe. Auf An... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Geschwornengerichtes beim Landesgericht für Strafsachen Wien vom 11. August 1978, GZ 20 b Vr 4120/78-37, wurde unter anderem der am 13. Mai 1948 geborene Karlo A des Verbrechens des schweren Raubes nach § 142 Abs. 1, 143 StGB schuldig erkannt und zu 5 1/2 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Urteilsverkündung und Rechtsmittelbelehrung behielt sich A drei Tage Bedenkzeit vor (S. 141 d. A) und meldete sodann am 14. August 1978 - sohin fri... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3StPO §44StPO §57 Abs2 zweiter Satz BStPO §282 BStPO §285a
Rechtssatz: Der Verteidiger kann für seinen Mandanten verbindliche Rechtsmittelerklärungen abgeben und somit auch angemeldete Rechtsmittel zurückziehen. Auch dann, wenn solche Rechtshandlungen gegen den Willen des Angeklagten erfolgen, erzeugen sie prozessuale Wirkungen, es sei denn, dem Gericht wäre schon bei Abgabe der prozessualen Erklärung des Verteidi... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §364
Rechtssatz: Wiedereinsetzungsgrund, wenn zufolge Verteidigerumbestellung durch die Rechtsanwaltskammer gemäß § 45 Abs 1 RAO während der Rechtsmittelfrist zufolge Ortsabwesenheit des Verteidigers diese Maßnahme noch nicht wirksam war. Entscheidungstexte 13 Os 136/78 Entscheidungstext OGH 23.11.1978 13 Os 136/78 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Edmund A des im Herbst 1975 an der am 25.Mai 1963 geborenen Sylvia B und vor dem Mai 1975 an der am 3. Jänner 1962 geborenen Branka C begangenen Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Unzucht mit Unmündigen nach den § 207 Abs. 1 und 15 StGB schuldig erkannt. Der Angeklagte meldete dagegen fristgerecht Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, worauf am 14.Juli 1978 dem ihm gemäß dem § 41 Abs. 2 StPO beigegebenen Verteidiger eine ... mehr lesen...
Gründe: I./ Aus den Akten des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, AZ 1 a Vr 2038/77, ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 3.Februar 1978, GZ 1 a Vr 2038/77-28, wurde die am 7.Jänner 1937 geborene Altwarenhändlerin Josefine A nach durchgeführter Hauptverhandlung (ON 27) - in der die Angeklagte durch Rechtsanwalt Dr. Hermann Gaigg als Wahlverteidiger (ON 25) verteidigt worden war - des Verbrechens der vers... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3StPO §292
Rechtssatz: Im Verfahren über eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes ist dem Angeklagten oder Verurteilten ein Verteidiger weder nach Abs 2 noch nach Abs 3 des § 41 StPO beizugeben. Entscheidungstexte 11 Os 119/78 Entscheidungstext OGH 09.08.1978 11 Os 119/78 Veröff: EvBl 1979/8 S 25 ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3
Rechtssatz: Verteidigerbeigebung nach Abs 2 nur auf Antrag, amtswegiges Vorgehen nur nach Abs 3. Auch der Beschuldigte (Angeklagte), dem ein Verteidiger nach Abs 3 beigegeben wurde, braucht die Verteidigerkosten nicht zu ersetzen, falls die materiellen Voraussetzungen des Abs 2 vorliegen. Entscheidungstexte 11 Os 195/77 Entscheidungstext OGH 14.02.197... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3
Rechtssatz: Muß mangels Antragstellung - trotz Vorliegens der im § 41 Abs 2 StPO genannten Voraussetzungen - eine Verteidigerbeigebung nach Abs 3 des § 41 StPO erfolgen, ist es zweckmäßig (vgl § 46 Abs 1 RAO), in diesem Beschluß (StPO-Form VH 3) auf die mangelnde Kostenersatzpflicht (etwa durch das zusätzliche, in Klammer zu setzende Zitat des § 41 Abs 2 StPO) hinzuweisen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3
Rechtssatz: Die Beigebung mehrerer Verteidiger durch das Gericht (im Gegensatz zum Wahlverteidiger nach § 40 Abs 2 StPO) ist nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 13 Os 183/77 Entscheidungstext OGH 22.12.1977 13 Os 183/77 Veröff: JBl 1978,327 = EvBl 1978/95 S 272 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §292StPO §471 Abs1
Rechtssatz: Aufhebung des Rechtsmittelverfahrens (auf Grund einer Beschwerde nach § 33 StPO) das ohne Beiziehung des ausgewiesenen Verteidigers angeführt wurde. Entscheidungstexte 10 Os 15/77 Entscheidungstext OGH 16.02.1977 10 Os 15/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3StPO §286 Abs4StPO §292
Rechtssatz: Keine Beigebung eines Verteidigers im Verfahren nach § 292 StPO (so schon 9 Os 53/76). Entscheidungstexte 9 Os 96/76 Entscheidungstext OGH 26.07.1976 9 Os 96/76 Veröff: ÖJZ-LSK 1976/319 11 Os 119/78 Entscheidungstext OGH 09.08.1978 11 Os 119/78 ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §292
Rechtssatz: Die Beigebung eines Verteidigers nach § 41 Abs 2 StPO ist im Verfahren auf Grund einer Beschwerde nach § 33 StPO unzulässig. Entscheidungstexte 9 Os 53/76 Entscheidungstext OGH 09.06.1976 9 Os 53/76 Veröff: AnwBl 1977,180 (Hiezu Bertel, die Fürsorgepflicht des Richters AnwBl 1977,158) = ZVR 1977/32 S 16 (Glosse von Liebscher) ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2
Rechtssatz: Ausgenommen im Geschwornengerichtsverfahren oder Schöffengerichtsverfahren kann der Beschuldigte den Antrag auf Beigebung eines Verteidigers nach § 41 Abs 2 StPO jederzeit zurückziehen. Entscheidungstexte 9 Os 53/76 Entscheidungstext OGH 09.06.1976 9 Os 53/76 Veröff: EvBl 1976/290 S 666 = AnwBl 1977,180 (Hiezu Bertel, Die Fürsorgepflicht des Ri... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3
Rechtssatz: Eine Verteidigerbestellung gemäß § 41 Abs 2 StPO kann nicht rückwirkend aufgehoben oder in eine ex offo-Verteidigung umgewandelt werden. Entscheidungstexte 11 Os 29/75 Entscheidungstext OGH 05.06.1975 11 Os 29/75 Veröff: SSt 46/27 = EvBl 1975/305 S 666 = ÖJZ-LSK 1975/136 9 Os 147/81 ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §79 Abs2
Rechtssatz: Die Zustellung eines Urteils zwecks Ausführung eines (angemeldeten) Rechtsmittels zu (eigenen) Handen des Angeklagten, der hiefür bereits die Beistellung eines Armenvertreters beantragt hat, vor Entscheidung über diesen Antrag, von der es jedoch abhängt, ob dem Armenvertreter oder dem Angeklagten zuzustellen ist, läuft nicht nur der Anordnung des § 41 Abs 2 StPO, sondern auch der Regelung des § 79 Ab... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs3 litc IV3bStPO §41 Abs2
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 41 Abs 2 StPO dient dazu, dem auf Verfassungsebene gewährleisteten Recht des Art 6 Abs 3 lit c MRK im Bereiche der innerstaatlichen Rechtsordnung (auf der Stufe einfacher Gesetze) Geltung zu verschaffen und es in Form individuell konkreter Rechtsakte zu vollziehen. Entscheidungstexte 13 Os 49/73 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2
Rechtssatz: Ob ein Beschuldigter zur Tragung der Verteidigungskosten aus eigenem imstande ist, bestimmt sich in erster Linie nach dem Verhältnis der bezüglichen Kosten zu den für ihn kraft seines Einkommens und eines allfälligen Vermögens bei Bedacht auf vorhandene Verbindlichkeiten namentlich aus gesetzlichen Sorgepflichtigen verfügbaren Mitteln. Entscheidungstexte 13 Os ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §79 Abs2StPO idF BGBl I 26/2000 §79 Abs4StPO §284 Abs4 AStPO §294 Abs2
Rechtssatz: Die Urteilsabschrift ist zur Rechtsmittelausführung dem schon für die Hauptverhandlung bestellten Armenvertreter zuzufertigen. - Unter Ergreifung eines Rechtsmittels ist sowohl dessen Anmeldung als auch dessen Ausführung zu verstehen. Entscheidungstexte 9 Os 182/71 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: StPO §3StPO §41 Abs2StPO §284 Abs4StPO §285 Abs1
Rechtssatz: Wenn keine Gewähr besteht, daß der für einen in Haft befindlichen Angeklagten bestellte Armenvertreter vom Umfang des vom Angeklagten selbst vorgenommenen Rechtsmittelanmeldung Kenntnis hatte, ist das Gericht nach dem Sinn des § 3 StPO verpflichtet, die vom Angeklagten selbst vorgenommene Rechtsmittelanmeldung dem Armenvertreter bis zur Zustellung des Urteils bekanntzumachen. ... mehr lesen...