Gründe: Die Staatsanwaltschaft Innsbruck brachte am 5. Mai 2008 gegen Günter V***** wegen des Verdachts, das Verbrechen des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB und eine weitere strafbare Handlung begangen zu haben, die Anklage ein (ON 47). Nach Zustellung der Anklageschrift (ON 58, 59) beantragte der Angeklagte die Bewilligung der Verfahrenshilfe (ON 60), welchem Begehren das Landesgericht Innsbruck am 7. Jänner 2009 nachkam. Der diesbezüg... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 5. November 2008 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Ratz als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher und Dr. Lässig und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger und Mag. Fuchs in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Gebert als Schriftführerin in der Strafsache gegen Rene G*****, AZ 36 Hv 106/07a des Landesgerichts Innsbruck, über die Beschwerde d... mehr lesen...
Gründe: Das Landesgericht Innsbruck widerrief einen René G***** gewährten Strafaufschub am 4. Juli 2008 gemäß § 39 Abs 4 SMG. Der dagegen erhobenen Beschwerde des Verurteilten gab das Oberlandesgericht Innsbruck am 12. August 2008 nicht Folge. Das Landesgericht Innsbruck widerrief einen René G***** gewährten Strafaufschub am 4. Juli 2008 gemäß Paragraph 39, Absatz 4, SMG. Der dagegen erhobenen Beschwerde des Verurteilten gab das Oberlandesgericht Innsbruck am 12. August 2008 nicht ... mehr lesen...
Gründe: Desmon N***** wurde gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er in Wien unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes, der auf einer geistig-seelischen Abartigkeit von höherem Grade beruhte (§ 11 StGB), nämlich einer akuten Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis, Personen gefährlich mit dem Tode bedrohte, um sie in Furcht und Unruhe zu versetzen, und zwar 1) am 27. November 2006 Umi B*****, ... mehr lesen...
Gründe: Gegen Dragan S***** wird zu AZ 29 U 331/05w des Bezirksgerichtes Salzburg ein Strafverfahren wegen des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB geführt. Gegen Dragan S***** wird zu AZ 29 U 331/05w des Bezirksgerichtes Salzburg ein Strafverfahren wegen des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach Paragraph 198, Absatz eins, StGB geführt. In der Hauptverhandlung vom 21. Juni 2006 wurde gemäß § 252 Abs 2 StPO (ua) „der Akt des Bezirksge... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §366JGG §38JGG §39 Abs1 Z2
Rechtssatz: Im bezirksgerichtlichen Verfahren ist in all jenen Fällen, in denen es um die Rechte des Jugendlichen in Zusammenhang mit gegen ihn erhobenen privatrechtlichen Ansprüchen geht und eine Mitwirkung des gesetzlichen Vertreters aus welchen Gründen immer nicht erfolgen kann, die Bestellung eines Verteidigers nach § 41 Abs 2 oder Abs 3 StPO als notwendig anzusehen. Ent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit (in gekürzter Form ausgefertigtem) rechtskräftigem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Salzburg vom 14. Juli 2005, GZ 33 Hv 84/05h-10, wurde der am 19. März 1988 geborene Jugendliche Marcus F***** des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs l, 84 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Unter anderem wurde der Privatbeteiligte Herbert P***** mit seinen Ansprüchen gemäß § 366 Abs 2 StPO auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Auf Grund eines Kostenbes... mehr lesen...
Gründe: Im Strafverfahren gegen Hans Dieter L***** wegen des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB, AZ 27 U 65/06i, führte das Bezirksgericht Salzburg am 8. September 2006 die Hauptverhandlung gemäß § 459 StPO in Abwesenheit des Beschuldigten durch (ON 21), weil dieser trotz eigenhändig zugestellter Ladung (S 89) nicht erschienen war. Dabei verlas die Richterin auch das gerichtliche Protokoll über die Vernehmung der Zeuginnen Erna L***** und Roswitha L***** (S 92). Mit Abw... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs1 Z4StPO §41 Abs2StPO §41 Abs4StPO §285 Abs1
Rechtssatz: Nur wenn der Angeklagte zum Zweck der Beschwerdeausführung die Beistellung eines Verfahrenshilfeverteidigers beantragt, ist diese - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen (§ 41 Abs 2 StPO) - vorzunehmen (§ 41 Abs 1 Z 4 StPO). Hingegen hat eine amtswegige Verteidigerbeigebung zur Ausführung einer (rechtzeitig angemeldeten) Nichtigkeitsbeschwerde nicht zu erfolgen, we... mehr lesen...
Gründe: Aouatif R***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Schöffengericht vom 15. September 2004, GZ 20 Hv 11/04a-17, des von ihr teilweise als Bestimmungstäterin (§ 12 zweiter Fall StGB) begangenen Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 (richtig:) zweiter Fall und 15 StGB schuldig erkannt. Dagegen meldete sie unmittelbar nach der Urteilsverkündung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3StPO §41 Abs7StPO §113 Abs1StPO §220 Abs3
Rechtssatz: Die Kompetenz zur Bestellung eines Verfahrenshilfe- oder Amtsverteidigers obliegt im Vorverfahren dem Untersuchungsrichter. Im Zwischenverfahren (Prozessstadium nach rechtskräftiger Versetzung in den Anklagestand bis zum Beginn der Hauptverhandlung) hat gemäß § 220 Abs 3 StPO der Vorsitzende des Schöffengerichtes für die Bestellung eines Verteidigers (§ 41 ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3
Rechtssatz: Die Bestellung des Amtsverteidigers wird jedoch erst mit Zustellung des Bescheides der Rechtsanwaltskammer über die Verteidigerbestellung an diesen wirksam. Bis dahin ist der Beschuldigte/Angeklagte unvertreten. Entscheidungstexte 15 Os 3/05p Entscheidungstext OGH 17.02.2005 15 Os 3/05p ... mehr lesen...
Gründe: Im Strafverfahren AZ 28 Hv 9/02m (vormals 16 Ur 4/02t) des Landesgerichtes Linz gab der Untersuchungsrichter mit Beschluss vom 8. Jänner 2002 dem wegen des Verdachtes des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs l StGB am selben Tag in Untersuchungshaft genommenen Roland P***** einen Pflichtverteidiger nach § 42 Abs 2 StPO und ? ersichtlich von Amts wegen (§ 41 Abs 4 StPO) ? einen Verfahrenshilfeverteidiger gemäß § 41 Abs l Z 3, Abs 2 StPO bei (S 3). Hierauf b... mehr lesen...
Norm: RAO §45 Abs4StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3StPO §273StPO §274StPO §276StPO §281 Abs1 Z4
Rechtssatz: Mangelndes Vertrauen in den nach § 41 Abs 2 oder 3 StPO bestellten Verteidiger, weil dieser nicht an die Unschuld des Angeklagten glaube, ist kein vom Gericht zu beachtender Unterbrechungs- oder Vertagungsgrund, zumal hierin auch kein (von der Rechtsanwaltskammer wahrzunehmender) Grund zur Enthebung des Verteidigers liegt (vgl § 45 Abs4 RAO), we... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden und auch einen rechtskräftigen Schuldspruch der Beata H***** beinhaltenden Urteil wurde György D***** der Verbrechen des schweren Raubes als Beteiligter nach §§ 12 zweiter Fall, 142 Abs 1, 143 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er in zwei Fällen durch die Aufforderung, zwecks Geldbeschaffung eine Bank zu überfallen, Beata H***** dazu bestimmt, unter Verwendung einer Waffe durch Drohung mit gegenwärti... mehr lesen...
Gründe: In der vom Oberlandesgericht Linz für den 9. Dezember 2002 zum AZ 10 Bs 236/02 angeordneten Berufungsverhandlung (ON 34), zu welcher der Angeklagte Frank S***** nicht erschienen war, wurde die Auflösung des Vollmachtsverhältnisses durch den bisherigen Verteidiger Univ. Doz. Dr. Richard S***** festgestellt und nach Umfrage der Beschluss auf Vertagung der Berufungsverhandlung "zur neuerlichen Ladung des Angeklagten und Beigebung eines Verteidigers gemäß § 41 Abs 3 StPO" gefas... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2 Z4StPO §43a
Rechtssatz: § 41 Abs 2 Z 4 StPO meint jene Rechtsmittel, für die das Gesetz rechtzeitige Anmeldung als Zulässigkeitsvoraussetzung vorsieht (§§ 284 Abs 1, 294 Abs1, 344 zweiter Satz, 427 Abs 3 zweiter Satz, 466 Abs 1, 478 Abs 2 dritter Satz, 489 Abs 1 StPO). Anders als bei der Bekämpfung von Urteilen verlangt das Gesetz für Beschwerden keine Anmeldung, und zwar auch dort nicht, wo es ausnahmsweise mit einer Anmel... mehr lesen...
Gründe: Thomas L***** wurde der Beschluss des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 29. August 2002, GZ 45 BE 201/02y-6, mit welchem die bedingte Entlassung dieses Strafgefangenen aus mehreren Freiheitsstrafen abgelehnt worden war, bekanntgemacht (§ 17 Abs 3 zweiter Satz StVG). Als Datum der Bekanntmachung wurden seitens der Justizanstalt Hirtenberg in widersprüchlicher Weise der 5. und der 6. September 2002 angeführt (AS 29 f). Dem Vordruck des dabei verwendeten Formblattes StPOForm... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2 Z4StPO §43a
Rechtssatz: § 41 Abs 2 Z 4 StPO meint jene Rechtsmittel, für die das Gesetz rechtzeitige Anmeldung als Zulässigkeitsvoraussetzung vorsieht (§§ 284 Abs 1, 294 Abs1, 344 zweiter Satz, 427 Abs 3 zweiter Satz, 466 Abs 1, 478 Abs 2 dritter Satz, 489 Abs 1 StPO). Anders als bei der Bekämpfung von Urteilen verlangt das Gesetz für Beschwerden keine Anmeldung, und zwar auch dort nicht, wo es ausnahmsweise mit einer Anmel... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, nach öffentlicher Verhandlung am 18. Februar 2003 mündlich verkündeten Beschluss erklärte das Oberlandesgericht Wien die vom Ministerium der Justiz der Republik Ungarn begehrte Auslieferung (hier die Weiterlieferung) des (von der Bundesrepublik Deutschland nach Österreich ausgelieferten) kroatischen Staatsangehörigen Ilija I***** zur Strafverfolgung wegen der im Haftbefehl des Komitatgerichtes Somogy vom 28. Juni 1999, Z B.520/1993/3, beschriebenen St... mehr lesen...
Begründung: Nachdem dem Kläger mit Beschluss des Erstgerichtes vom 28. 11. 2001, AZ 9 Nc 7/01y, die Verfahrenshilfe bewilligt worden war, brachte er, vertreten durch die bestellte Verfahrenshelferin Rechtsanwältin Dr. Bettina P*****, am 29. 1. 2002 die Klage auf Feststellung der Unechtheit einer als Vollmacht bezeichneten Urkunde ein. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Dieses Urteil wurde der für den Kläger bestellten Verfahrenshelferin am 23. 4. 2002 zugestellt. Mit am 16.... mehr lesen...
Gründe: Das vom Angeklagten mit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung bekämpfte erstgerichtliche Urteil wurde am 6. Mai 2002 dem gewählten Verteidiger zugestellt, welcher am folgenden Tag die Auflösung des Vollmachtsverhältnisses bekannt gab (ON 45). Daraufhin wurde dem Angeklagten über seinen rechtzeitigen Antrag gemäß § 41 Abs 2 StPO Rechtsanwalt Dr. Thaddäus Kleisinger beigegeben (ON 47), an den am 7. Juni 2002 eine Urteilsausfertigung zugestellt wurde (S 3n des Antrags- und Verfü... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung Die gegen beide Beschlüsse des Oberlandesgerichtes vom Beschuldigten selbst verfassten und direkt beim Obersten Gerichtshof eingebrachten Grundrechtsbeschwerden sind verspätet. Denn der Beschluss des Oberlandesgerichtes vom 13. März 2002 wurde dem (gemäß § 41 Abs 2 StPO dem Beschuldigten am 21. Februar 2002 beigegebenen [ON 62]) Verteidiger Dr. R***** am 21. März 2002 ausgefolgt (S 3 p/I), jener vom 27. März 2002 am ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Roland G***** des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 2 StGB schuldig erkannt, weil er am 28. Juni 2001 in Pretalsattel außer dem Fall des § 201 Abs 1 StGB eine Person mit Gewalt zur Duldung des Beischlafes zu nötigen versuchte, indem er Ina L***** von hinten packte, ihr die Hose und Unterhose herunterriss, sie auf den Beifahrersitz seines Autos zerrte, ihr den Tampon aus der Scheide riss und zwei Finger in diese ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs6StPO §285 Abs1StPO §285d Abs1
Rechtssatz: Da das Gesetz auch bei Zusammenwirken mehrerer Verteidiger (hier: des gewählten Verteidigers), der die Nichtigkeitsbeschwerde ausgeführt hat, und des innerhalb offener Rechtsmittelfrist beantragten und gemäß § 41 Abs 2 StPO bestellten Verteidigers nur eine einzige Rechtsmittelschrift zulässt, war die vom gemäß § 41 Abs 2 StPO bestellten Verteidiger nachträglich übermittel... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §42 Abs2StPO §61 Abs2 BStPO §87 Abs1StPO §113 Abs1
Rechtssatz: Gemäß dem klaren Wortlaut des § 113 Abs 1 erster Satz StPO haben alle, die sich während der Vorerhebungen, der Voruntersuchung oder in dem der Einbringung der Anklageschrift nachfolgenden Verfahren durch eine Verfügung oder Verzögerung des Untersuchungsrichters beschwert erachten, das Recht, darüber, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, eine Entscheidun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günter S***** (zu I. 1. bis 6.) des Verbrechens nach § 28 Abs 2 vierter Fall und Abs 4 Z 3 SMG, teilweise als Beteiligter gemäß § 12 dritter Fall StGB und (zu II.) des Vergehens nach § 27 Abs 1 SMG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günter S***** (zu römisch eins. 1. bis 6.) des Verbrechens nach Paragraph 28, Absatz 2, vierter Fall und Absatz 4, Ziffer 3, SMG, teilweise als Beteiligter gemäß Paragraph 12, dritter Fall... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs3 litc IV3aStPO §41 Abs2StPO §41 Abs3
Rechtssatz: Zwar gewährt Art 6 Abs 3 lit c MRK jedem Angeklagten (ua) das Recht, sich selbst zu verteidigen, wenn er keinen Verteidiger gewählt hat und auch im Interesse der Rechtspflege keinen Verteidiger (Pflichtverteidiger) benötigt. Die Entscheidung darüber ist Aufgabe der nationalen Gerichte, wobei (in Übereinstimmung mit der MRK) davon auszugehen ist, daß insbesondere in Strafverfahr... mehr lesen...
Gründe: Im Rahmen der gegen Friedrich P***** und Liane J***** beim Landesgericht Feldkirch zum AZ 26 Vr 1603/98 wegen des Verbrechens des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB und anderer Delikte anhängigen Voruntersuchung stellte das mutmaßliche Tatopfer Manfred Sch***** am 16. Februar 1999 beim Untersuchungsrichter unter Vorlage des ZP-Form 1 (Vermögensbekenntnis gemäß § 66 ZPO) den Antrag, ihm als Privatbeteiligten Verfahrenshilfe im vollen Umfang zu bewilligen. Der Untersuc... mehr lesen...
Gründe: Nachdem der Oberste Gerichtshof mit dem oben bezeichneten Beschluß eine von Ludwig L***** persönlich verfaßte (am 28. Dezember 1998 überreichte) Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde (ON 204) als unzulässig, jene des ihm beigegebenen Verfahrenshilfeverteidigers (am 29. Dezember 1998 zur Post gegebene, ON 205) jedoch als offenbar unbegründet zurückgewiesen und das gemäß § 285i StPO berufene Oberlandesgericht Linz über die (gleichfalls getrennt ausgeführten) Berufungen en... mehr lesen...