Norm
StPO §41 Abs2Rechtssatz
Abweisung eines in einer Beschwerde gegen einen Beschluss eines Oberlandesgerichts als Beschwerdegericht enthaltenen Antrags auf Beigebung eines Verteidigers nach § 41 Abs 2 StPO durch den OGH, weil die Beigebung eines Verteidigers zur Ausführung eines Rechtsmittels voraussetzt, dass ein in der Prozessordnung vorgesehenes Rechtsmittel zur Darstellung gebracht werden soll (in dem Sinne auch 13 Ns 8/88).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0097700Zuletzt aktualisiert am
18.02.2009