RS OGH 1981/4/9 11Os26/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.04.1981
beobachten
merken

Norm

StPO §313 B

Rechtssatz

Auch eine Zusatzfrage nach dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 42 Abs 1 StGB ist nur zu stellen, wenn eine derartige Entscheidungsmöglichkeit auf Grund der Verfahrensergebnisse richtiger Rechtsauffassung nach in Betracht kommt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0100557

Dokumentnummer

JJR_19810409_OGH0002_0110OS00026_8100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten