Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3StPO §44StPO §57 Abs2 zweiter Satz BStPO §282 BStPO §285a
Rechtssatz: Der Verteidiger kann für seinen Mandanten verbindliche Rechtsmittelerklärungen abgeben und somit auch angemeldete Rechtsmittel zurückziehen. Auch dann, wenn solche Rechtshandlungen gegen den Willen des Angeklagten erfolgen, erzeugen sie prozessuale Wirkungen, es sei denn, dem Gericht wäre schon bei Abgabe der prozessualen Erklärung des Verteidi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichts Innsbruck als Jugendschöffengericht vom 13. September 1978, GZ 23 Vr 1943/77-39, wurde ua Georg B eines Verbrechens und eines Vergehens schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung meldete dieser Angeklagte gegen das Urteil die Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und der Berufung an (S 144 dA). Der Verteidiger des Angeklagten, dem am 8. November 1978 eine Urteilsausfertigung zur Ausführ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 27.Juli 1926 geborene Lagerhausarbeiter und Landwirt Franz A 1) des Vergehens der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 298 Abs. 1 StGB und 2) des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er in Kematen a.d.Krems zu 1) am 5. Februar 1978 den Gendarmeriebeamten Insp. B und Insp. C des Gendarmeriepostenkommandos Kematen a.d.Kr., mithin zur Entgegennahme von Anzeigen zuständige... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z3
Rechtssatz: Keine Verteidigerbestellung gemäß § 41 Abs 3 StPO zur Behebung des Mangels der fehlenden Unterschrift eines Verteidigers. Entscheidungstexte 11 Os 119/78 Entscheidungstext OGH 12.09.1978 11 Os 119/78 Veröff: RZ 1978/133 S 247 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0100203 ... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z1
Rechtssatz: Wirkungslosigkeit des Rechtsmittelsverzichts eines nicht gesetzmäßig (hier unter Verstoß gegen § 41 Abs 3 StPO) bestellten Verteidigers. Entscheidungstexte 11 Os 119/78 Entscheidungstext OGH 12.09.1978 11 Os 119/78 Veröff: RZ 1978/133 S 247 10 Os 92/82 Entscheidungstext OGH 08.03.1983 10 Os... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z3
Rechtssatz: Keine Verteidigerbestellung gemäß § 41 Abs 3 StPO zur Behebung des Mangels der fehlenden Unterschrift eines Verteidigers. Entscheidungstexte 11 Os 119/78 Entscheidungstext OGH 12.09.1978 11 Os 119/78 Veröff: RZ 1978/133 S 247 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0100203 ... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z1
Rechtssatz: Wirkungslosigkeit des Rechtsmittelsverzichts eines nicht gesetzmäßig (hier unter Verstoß gegen § 41 Abs 3 StPO) bestellten Verteidigers. Entscheidungstexte 11 Os 119/78 Entscheidungstext OGH 12.09.1978 11 Os 119/78 Veröff: RZ 1978/133 S 247 10 Os 92/82 Entscheidungstext OGH 08.03.1983 10 Os... mehr lesen...
Norm: StPO §285StPO §285a Z2StPO §344
Rechtssatz: Der bloße Hinweis auf das Beweisverfahren bezeichnet den einen Nichtigkeitsgrund begründenden Umstand nicht ausreichend. Entscheidungstexte 11 Os 138/78 Entscheidungstext OGH 08.09.1978 11 Os 138/78 12 Os 171/82 Entscheidungstext OGH 27.01.1983 12 Os 171/82 Vgl auch; Beisatz... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. der am 7.9.1956 geborene Medizinstudent Michael B des Verbrechens des schweren Raubs nach den §§ 142 Abs 1, 143 1. Fall StGB schuldig erkannt, weil er am 8.6.1974 in Wien in Gesellschaft als Beteiligter (§ 12 StGB) des Christian A, Norbert C und Andreas D dem Matthias E den Mund zuhielt, ihn fesselte, ihn im WC und später in einem Kellerraum des Wohnhauses seiner Eltern einschloß, und dabei dem Dr. Alexander und der So... mehr lesen...
Norm: StPO §285StPO §285a Z2StPO §344
Rechtssatz: Der bloße Hinweis auf das Beweisverfahren bezeichnet den einen Nichtigkeitsgrund begründenden Umstand nicht ausreichend. Entscheidungstexte 11 Os 138/78 Entscheidungstext OGH 08.09.1978 11 Os 138/78 12 Os 171/82 Entscheidungstext OGH 27.01.1983 12 Os 171/82 Vgl auch; Beisatz... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. der am 7.April 1941 geborene beschäftigungslose Hilfsschweißer Franz A des Verbrechens des Diebstahls nach § 127 Abs. 1 und 2 Z. 1, 129 Z. 1 und 2 StGB. schuldig erkannt, weil er am 2. März 1978 in Graz in Gesellschaft der unter einem rechtskräftig abgeurteilten Mitangeklagten Brigitte B als Beteiligter fremde bewegliche Sachen, nämlich Bargeld und Zigaretten im Werte von insgesamt 1.845 S der Maria C durch Einsteigen in das Gasthaus '... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 17.Juni 1939 geborene beschäftigungslose Walter A des Verbrechens des Diebstahls nach den § 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1 und 2 StGB. und des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt. Das Gericht verhängte über ihn hiefür nach dem § 129 StGB. unter Bedachtnahme auf § 28 StGB. eine Freiheitsstrafe in der Dauer von dreieinhalb Jahren und ordnete gemäß dem § 23 StGB. die Unterbringung des A... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. der am 19.2.1960 geborene Hilfsarbeiter Viktor A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Raubes nach den § 142 Abs. 1, 143 und 15 StGB, des Vergehens der versuchten Nötigung nach den § 15, 105 Abs. 1 StGB sowie des Vergehens nach dem § 36 Abs. 1 lit. b WaffenG schuldig erkannt und nach dem ersten Strafsatz des § l43 StGB, unter Anwendung des § 28 StGB, zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. der am 14.Juli 1952 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Maurer Siegfried B des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 2, 130 und 15 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Nach dem ihn treffenden Schuldspruch liegen ihm insgesamt 12 Diebstahlsfakten, begangen in der Zeit vom 28. Apri... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z3
Rechtssatz: Nur das Fehlen einer Verteidigerunterschrift, nicht aber ein anderer Mangel für Nichtigkeitsbeschwerde berechtigt zur Rückstellung zur Verbesserung. Entscheidungstexte 10 Os 73/78 Entscheidungstext OGH 03.05.1978 10 Os 73/78 14 Os 3/92 Entscheidungstext OGH 04.02.1992 14 Os 3/92 ... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z3
Rechtssatz: Nur das Fehlen einer Verteidigerunterschrift, nicht aber ein anderer Mangel für Nichtigkeitsbeschwerde berechtigt zur Rückstellung zur Verbesserung. Entscheidungstexte 10 Os 73/78 Entscheidungstext OGH 03.05.1978 10 Os 73/78 14 Os 3/92 Entscheidungstext OGH 04.02.1992 14 Os 3/92 ... mehr lesen...
Norm: StPO §282 BStPO §285a Z1
Rechtssatz: Die nach außen hin nicht zum Ausdruck kommende Motivation prozessualer Erklärungen (hier: Mißverständnis über richtige Rechtsmittelbelehrung infolge Aufregung) ist für deren Rechtswirksamkeit ohne Belang. Entscheidungstexte 13 Os 25/78 Entscheidungstext OGH 16.02.1978 13 Os 25/78 13 Os 5/80 ... mehr lesen...
Norm: StPO §282 BStPO §285a Z1
Rechtssatz: Die nach außen hin nicht zum Ausdruck kommende Motivation prozessualer Erklärungen (hier: Mißverständnis über richtige Rechtsmittelbelehrung infolge Aufregung) ist für deren Rechtswirksamkeit ohne Belang. Entscheidungstexte 13 Os 25/78 Entscheidungstext OGH 16.02.1978 13 Os 25/78 13 Os 5/80 ... mehr lesen...
Norm: StPO §285aStPO §285d
Rechtssatz: Abweisung einer Beschwerde durch den OGH gegen einen Beschluß, mit dem das Erstgericht eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen ein (zufolge Bestätigung durch den OGH) rechtskräftiges Urteil seinerseits gemäß § 285 a Z 1 StPO zurückgewiesen hat. Entscheidungstexte 12 Os 178/77 Entscheidungstext OGH 01.12.1977 12 Os 178/77 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 Abs2 CIStPO §285a Z1
Rechtssatz: Hat der Angeklagte zunächst nach RMB die NB angemeldet, danach aber nach neuerlich eingehender Rechtsbelehrung und ausdrücklicher Befragung, ob er den Inhalt des Urteils bekämpfen oder eine Herabsetzung der verhängten Freiheitsstrafe erwirken wolle, angegeben "Ich bin zu hoch bestraft worden und möchte eine mildere Strafe, sonst bekämpfe ich das Urteil nicht, da ich schuldig bin", so ist in diese... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 Abs2 CIStPO §285a Z1
Rechtssatz: Hat der Angeklagte zunächst nach RMB die NB angemeldet, danach aber nach neuerlich eingehender Rechtsbelehrung und ausdrücklicher Befragung, ob er den Inhalt des Urteils bekämpfen oder eine Herabsetzung der verhängten Freiheitsstrafe erwirken wolle, angegeben "Ich bin zu hoch bestraft worden und möchte eine mildere Strafe, sonst bekämpfe ich das Urteil nicht, da ich schuldig bin", so ist in diese... mehr lesen...
Norm: StPO §282 BStPO §285a Z1
Rechtssatz: Zulässiges Rechtsmittel nach zunächst erklärtem Verzicht möglich, wenn nicht abzuleiten ist, daß sich der Angeklagte durch seine Verzichtserklärung auch unter eine allenfalls strenge Strafe, die auf Grund nachträglicher Rechtsmittelanmeldung der Staatsanwaltschaft erfolgen könnte, unterwerfen wollte. Entscheidungstexte 13 Os 15/77 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StPO §282 BStPO §285a Z1
Rechtssatz: Zulässiges Rechtsmittel nach zunächst erklärtem Verzicht möglich, wenn nicht abzuleiten ist, daß sich der Angeklagte durch seine Verzichtserklärung auch unter eine allenfalls strenge Strafe, die auf Grund nachträglicher Rechtsmittelanmeldung der Staatsanwaltschaft erfolgen könnte, unterwerfen wollte. Entscheidungstexte 13 Os 15/77 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z1
Rechtssatz: Zurückweisung der Nichtigkeitsbeschwerde, wenn sie vom Angeklagten nicht zu seinen Gunsten ausgeführt wurde. Entscheidungstexte 11 Os 3/77 Entscheidungstext OGH 01.02.1977 11 Os 3/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0100113 Dokumentnummer JJR_19... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z1
Rechtssatz: Zurückweisung der Nichtigkeitsbeschwerde, wenn sie vom Angeklagten nicht zu seinen Gunsten ausgeführt wurde. Entscheidungstexte 11 Os 3/77 Entscheidungstext OGH 01.02.1977 11 Os 3/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0100113 Dokumentnummer JJR_19... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z1StPO §290 Abs1
Rechtssatz: Bei Vorschrift des § 290 Abs 1 StPO wendet sich ausschließlich an das Gericht und räumt den Parteien keinerlei Antragsrecht ein. Entscheidungstexte 9 Os 145/76 Entscheidungstext OGH 18.01.1977 9 Os 145/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0100139 ... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z1StPO §290 Abs1
Rechtssatz: Bei Vorschrift des § 290 Abs 1 StPO wendet sich ausschließlich an das Gericht und räumt den Parteien keinerlei Antragsrecht ein. Entscheidungstexte 9 Os 145/76 Entscheidungstext OGH 18.01.1977 9 Os 145/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0100139 ... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z3
Rechtssatz: Erfolgt die Zurückstellung zur Behebung des Mangels einer Verteidigerunterschrift, steht es dem Verteidiger frei, einen anderen Schriftsatz innerhalb offener Frist - zur Ausführung des ursprünglichen Vorbringens (des Angeklagten) - einzubringen, wenn er den Inhalt des vom Angeklagten verfaßten mit seiner Unterschrift nicht zu decken vermag. Entscheidungstexte 13... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z2
Rechtssatz: Durch die in der Anmeldung des Nichtigkeitsgrund aufgestellte Behauptung des Angeklagten, in I.Instanz im Recht auf Aussprache (Kontaktaufnahme) mit dem Verteidiger beeinträchtigt worden zu sein, wird ein Nichtigkeitsgrund deutlich und bestimmt bezeichnet. Entscheidungstexte 13 Os 128/76 Entscheidungstext OGH 09.09.1976 13 Os 128/76 ... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z3
Rechtssatz: Erfolgt die Zurückstellung zur Behebung des Mangels einer Verteidigerunterschrift, steht es dem Verteidiger frei, einen anderen Schriftsatz innerhalb offener Frist - zur Ausführung des ursprünglichen Vorbringens (des Angeklagten) - einzubringen, wenn er den Inhalt des vom Angeklagten verfaßten mit seiner Unterschrift nicht zu decken vermag. Entscheidungstexte 13... mehr lesen...