Norm
StPO §285a Z3Rechtssatz
Erfolgt die Zurückstellung zur Behebung des Mangels einer Verteidigerunterschrift, steht es dem Verteidiger frei, einen anderen Schriftsatz innerhalb offener Frist - zur Ausführung des ursprünglichen Vorbringens (des Angeklagten) - einzubringen, wenn er den Inhalt des vom Angeklagten verfaßten mit seiner Unterschrift nicht zu decken vermag.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0100214Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.11.2021