Norm: StPO §285a Z1
Rechtssatz: In der Erklärung des Angeklagten, die Strafe anzutreten, liegt ein unwiderruflicher Verzicht auf die Nichtigkeitsbeschwerde; damit im Widerspruch stehende Erklärungen des Verteidigers sind ohne Bedeutung. Entscheidungstexte 9 Os 97/64 Entscheidungstext OGH 16.09.1964 9 Os 97/64 Veröff: EvBl 1965/83 S 109 ... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z3
Rechtssatz: Die Verbesserung im Sinne des § 285 a Z 3 StPO kann nach dem Wortlaut dieser Vorschrift nur in der Behebung eines Mangels, der lediglich in dem Fehlen der Unterschrift eines berechtigten Verteidigers bestehen darf, gelegen sein. Entscheidungstexte 10 Os 99/64 Entscheidungstext OGH 11.09.1964 10 Os 99/64 Veröff: EvBl 1965/121 S 162 ... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z3
Rechtssatz: Die Verbesserung im Sinne des § 285 a Z 3 StPO kann nach dem Wortlaut dieser Vorschrift nur in der Behebung eines Mangels, der lediglich in dem Fehlen der Unterschrift eines berechtigten Verteidigers bestehen darf, gelegen sein. Entscheidungstexte 10 Os 99/64 Entscheidungstext OGH 11.09.1964 10 Os 99/64 Veröff: EvBl 1965/121 S 162 ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3StPO §285a Z3
Rechtssatz: Eine einmal in Lauf gesetzte Frist zur Ausführung eines angemeldeten Rechtsmittels wird auch nicht durch Erkrankung oder sonstige Enthebungsgründe des zu ihrer Ausführung bestellten Armenverteidigers unterbrochen. Entscheidungstexte 11 Os 281/62 Entscheidungstext OGH 24.10.1962 11 Os 281/62 ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3StPO §285a Z3
Rechtssatz: Eine einmal in Lauf gesetzte Frist zur Ausführung eines angemeldeten Rechtsmittels wird auch nicht durch Erkrankung oder sonstige Enthebungsgründe des zu ihrer Ausführung bestellten Armenverteidigers unterbrochen. Entscheidungstexte 11 Os 281/62 Entscheidungstext OGH 24.10.1962 11 Os 281/62 ... mehr lesen...
Norm: StPO §280 ffStPO §285aStPO §470StPO §481
Rechtssatz: Auch Beschlüsse - soweit sie nicht bloß prozeßleitender Natur sind - erwachsen stets in formelle Rechtskraft; in einzelnen Fällen werden sie überdies auch materiell rechtskräftig. Entscheidungstexte 12 Os 275/62 Entscheidungstext OGH 17.09.1962 12 Os 275/62 Veröff: EvBl 1963/20 S 21 ... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z1
Rechtssatz: Eine mündlich ausgesprochene Rückziehung eines Rechtsmittels ebenso wie auch ein mündlich ausgesprochener Verzicht werden bereits mit dieser Erklärung wirksam und unwiderruflich. Es kommt nicht darauf an, wann und in welcher Form diese Erklärung aktenkundig gemacht wird. Entscheidungstexte 12 Os 59/62 Entscheidungstext OGH 22.02.1962 12 Os 59/62 ... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z1
Rechtssatz: Eine mündlich ausgesprochene Rückziehung eines Rechtsmittels ebenso wie auch ein mündlich ausgesprochener Verzicht werden bereits mit dieser Erklärung wirksam und unwiderruflich. Es kommt nicht darauf an, wann und in welcher Form diese Erklärung aktenkundig gemacht wird. Entscheidungstexte 12 Os 59/62 Entscheidungstext OGH 22.02.1962 12 Os 59/62 ... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z1
Rechtssatz: Die von einem Angeklagten schriftlich vorgenommene Anmeldung einer Berufung wegen Schuld und Strafe gegen ein Schöffengerichtsurteil ist keine Anmeldung der Nichtigkeitsbeschwerde. Entscheidungstexte 9 Os 11/61 Entscheidungstext OGH 02.02.1961 9 Os 11/61 Veröff: RZ 1961,84 12 Os 4/69 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z1
Rechtssatz: Die von einem Angeklagten schriftlich vorgenommene Anmeldung einer Berufung wegen Schuld und Strafe gegen ein Schöffengerichtsurteil ist keine Anmeldung der Nichtigkeitsbeschwerde. Entscheidungstexte 9 Os 11/61 Entscheidungstext OGH 02.02.1961 9 Os 11/61 Veröff: RZ 1961,84 12 Os 4/69 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z4StPO §281 Z5StPO §285a Z2StPO §285d Abs1 Z1
Rechtssatz: Wird in Ausführung einer angemeldeten Nichtigkeitsbeschwerde unter Anrufung der Z 4 und 5 des § 281 StPO lediglich die Strafzumessung des Erstgerichtes (zB unter Geltendmachung eines vom Erstgericht nicht angenommenen Mitverschuldens dritter Personen) bekämpft, so wird die Nichtigkeitsbeschwerde als nicht ausgeführt (§ 285 d Abs 1 Z 1 in Verbindung mit dem § 285 a Z 2 StP... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z4StPO §281 Z5StPO §285a Z2StPO §285d Abs1 Z1
Rechtssatz: Wird in Ausführung einer angemeldeten Nichtigkeitsbeschwerde unter Anrufung der Z 4 und 5 des § 281 StPO lediglich die Strafzumessung des Erstgerichtes (zB unter Geltendmachung eines vom Erstgericht nicht angenommenen Mitverschuldens dritter Personen) bekämpft, so wird die Nichtigkeitsbeschwerde als nicht ausgeführt (§ 285 d Abs 1 Z 1 in Verbindung mit dem § 285 a Z 2 StP... mehr lesen...
Norm: StPO §285a
Rechtssatz: Die vom Angeklagten dem Vorsitzenden gegenüber abgegebene Erklärung, "gegen das Urteil nichts zu machen und es dabei zu lassen", beinhaltet einen ausdrücklichen Rechtsmittelverzicht. Mag in dieser Erklärung auch das Wort "Verzicht" nicht enthalten sein, so hat der Angeklagte seinen Willen, auf ein Rechtsmittel gegen das Urteil zu verzichten, unmißverständlich und klar zum Ausdruck gebracht. Mit Rücksicht darauf, daß... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z1
Rechtssatz: Rechtsmittel des Angeklagten gelten im Zweifel als rechtzeitig eingebracht. Entscheidungstexte 6 Os 10/58 Entscheidungstext OGH 15.01.1958 6 Os 10/58 Veröff: SSt XXIX/4 9 Os 120/70 Entscheidungstext OGH 24.11.1970 9 Os 120/70 Beisatz: Verfallsbeteiligter. (T1) ... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z1
Rechtssatz: Rechtsmittel des Angeklagten gelten im Zweifel als rechtzeitig eingebracht. Entscheidungstexte 6 Os 10/58 Entscheidungstext OGH 15.01.1958 6 Os 10/58 Veröff: SSt XXIX/4 9 Os 120/70 Entscheidungstext OGH 24.11.1970 9 Os 120/70 Beisatz: Verfallsbeteiligter. (T1) ... mehr lesen...
Norm: StPO §285StPO §285a
Rechtssatz: Die Verweisung auf die in den Nichtigkeitsbeschwerden der Mitangeklagten enthaltene Ausführung der Nichtigkeitsgründe ist (auch wenn Abschriften dieser Beschwerden beigelegt werden) unzulässig. Entscheidungstexte 5 Os 1128/54 Entscheidungstext OGH 22.06.1956 5 Os 1128/54 Veröff: SSt XXVII/38 8 Os 138/59 ... mehr lesen...
Norm: StPO §282 BStPO §285a Z1
Rechtssatz: Ein rechtswirksam abgegebener Rechtsmittelverzicht ist stets unwiderruflich (vgl KH 1295, 2902, SSt VIII/6 ua). Entscheidungstexte 5 Os 1126/54 Entscheidungstext OGH 22.09.1954 5 Os 1126/54 Veröff: EvBl 1955/195 S 319 7 Os 84/59 Entscheidungstext OGH 15.04.1959 7 Os 84/59 ... mehr lesen...
Norm: StPO §282 BStPO §285a Z1
Rechtssatz: Ein rechtswirksam abgegebener Rechtsmittelverzicht ist stets unwiderruflich (vgl KH 1295, 2902, SSt VIII/6 ua). Entscheidungstexte 5 Os 1126/54 Entscheidungstext OGH 22.09.1954 5 Os 1126/54 Veröff: EvBl 1955/195 S 319 7 Os 84/59 Entscheidungstext OGH 15.04.1959 7 Os 84/59 ... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z3
Rechtssatz: Auf eine nach dem Schlußsatz des § 1 Z 3 des Gesetz vom 31.12.1977, RGBl Nr 3 aus 1878 wiedervorgelegte Nichtigkeitsbeschwerde kann nur insoweit Rücksicht genommen werden, als sie das Vorbringen der ursprünglichen Eingabe näher ausführt, das als die Geltendmachung von Nichtigkeitsgründen zu werten ist. Entscheidungstexte 4 Os 55/34 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z3
Rechtssatz: Auf eine nach dem Schlußsatz des § 1 Z 3 des Gesetz vom 31.12.1977, RGBl Nr 3 aus 1878 wiedervorgelegte Nichtigkeitsbeschwerde kann nur insoweit Rücksicht genommen werden, als sie das Vorbringen der ursprünglichen Eingabe näher ausführt, das als die Geltendmachung von Nichtigkeitsgründen zu werten ist. Entscheidungstexte 4 Os 55/34 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z3
Rechtssatz: Die Unterschrift eines richterlichen Beamten, der zum Armenverteidiger bestellt ist, erfüllt die in obiger Gesetzesstelle aufgestellte Forderung der Unterschrift eines berechtigten Verteidigers auf der Nichtigkeitsbeschwerde. Entscheidungstexte Os 759/25 Entscheidungstext OGH 04.01.1926 Os 759/25 Veröff: SSt VI/2 ... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z3
Rechtssatz: Die Unterschrift eines richterlichen Beamten, der zum Armenverteidiger bestellt ist, erfüllt die in obiger Gesetzesstelle aufgestellte Forderung der Unterschrift eines berechtigten Verteidigers auf der Nichtigkeitsbeschwerde. Entscheidungstexte Os 759/25 Entscheidungstext OGH 04.01.1926 Os 759/25 Veröff: SSt VI/2 ... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs3StPO §285aStPO §345 Abs4
Rechtssatz: Rechtsunwirksamkeit der Anmeldung einer Nichtigkeitsbeschwerde vor der Urteilsfällung. Entscheidungstexte 4 Os 482/24 Entscheidungstext OGH 12.12.1924 4 Os 482/24 Veröff: SSt IV/128 13 Os 116/02 Entscheidungstext OGH 29.01.2003 13 Os 116/02 Vgl auch; Beisatz: Ein Vo... mehr lesen...