Norm
StGB §12 CRechtssatz
Ein Urteil ist nicht deswegen mit einer Nichtigkeit behaftet, weil es statt der bloßen Mitschuld des Angeklagten dessen Mittäterschaft an einer Tat annimmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0090889Dokumentnummer
JJR_19680123_OGH0002_0100OS00148_6700000_001