Norm
StPO §282 BRechtssatz
Da ein angemeldetes Rechtsmittel vor der Entscheidung hierüber jederzeit zurückgezogen werden kann, ist auch die Rückziehung unter der Bedingung rechtswirksam, daß der Gegner das von ihm angemeldete Rechtsmittel zurückzieht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0100034Dokumentnummer
JJR_19600407_OGH0002_0070OS00101_6000000_001