Norm
StPO §282 BRechtssatz
In der Erklärung die Strafe anzunehmen, ist eine Verzichtsleistung auf die Nichtigkeitsbeschwerde gelegen, welche nicht mehr widerrufen werden kann. Einer nachträglichen Erklärung des Verurteilten, eine durch seine Gattin erfolgte Anmeldung der Nichtigkeitsbeschwerde sei nicht gegen seinen Willen, sondern mit seinem Einverständnis erfolgt, kommt keine Bedeutung zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0099987Dokumentnummer
JJR_19510405_OGH0002_0050OS00245_5100000_001