Norm
StPNov 1877 §1 Z1Rechtssatz
Bei der Entscheidung über tatsächliche Umstände, von denen die Zulässigkeit eines Rechtsmittels abhängt, ist in Zweifel immer von der für den Angeklagten günstigeren Annahme auszugehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0099000Dokumentnummer
JJR_19580428_OGH0002_0090OS00011_5800000_001