Norm
StPO §282 BRechtssatz
Die im § 282 Abs 1 StPO angeführten, vom großjährigen Angeklagten verschiedenen Personen sind an dessen Zustimmung zur Einbringung der Nichtigkeitsbeschwerde gebunden. Sie sind daher zur Erhebung dieses Rechtsmittels nicht berechtigt, wenn der Angeklagte selbst auf Rechtsmittel verzichtet hat, da der Angeklagte in diesem Fall die Zustimmung nicht mehr erteilen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0100019Dokumentnummer
JJR_19540217_OGH0002_0050OS00170_5400000_001