Norm
StPO §281Rechtssatz
Eine an sich berechtigte Nichtigkeitsbeschwerde ist zu verwerfen, wenn bei richtiger Anwendung des Gesetzes auf die Tat ein mindestens gleich strenger Strafsatz anzuwenden wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0099138Dokumentnummer
JJR_19560127_OGH0002_0050OS00989_5500000_001