Gründe: 1. Über Loms M***** wurde im Verfahren AZ 061 Hv 137/06x des Landesgerichts für Strafsachen Wien am 21. Juli 2006 die Untersuchungshaft aus den Haftgründen der Flucht- und Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 1 und 3 lit a und b StPO aF verhängt (ON 45). Er beantragte mit Schriftsatz vom 13. Dezember 2007 (ON 203) seine Enthaftung, die in der für den 4. Jänner 2008 anberaumten Haftverhandlung abgelehnt wurde (ON 206, 209). Der dagegen erhobenen Beschwerde gab das Oberlande... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Oberlandesgericht Graz der Beschwerde des Beschuldigten Christian L***** (ON 53), gegen den beim Landesgericht Leoben die Voruntersuchung wegen der in der Folge bezeichneten Delikte geführt wird, wider die vom Untersuchungsrichter am 27. Juni 2007, GZ 36 Ur 37/07v-51, fortgesetzte Untersuchungshaft nicht Folge und setzte sie aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 3 lit b, lit c StPO fort. Mit dem angefochtenen Bes... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss vom 19. April 2007 verhängte die Untersuchungsrichterin des Landesgerichtes Wiener Neustadt über Elena O***** die Untersuchungshaft aus den Haftgründen des § 180 Abs 2 Z 1 und Z 3 lit b StPO (ON 7). Nach Rechtskraft der Anklage am 1. Juni 2007 (S 3g) beraumte die Vorsitzende des Schöffengerichtes desselben Gerichtshofes am 6. Juni 2007 die Hauptverhandlung für den 12. September 2007 an (S 3h verso). Mit weiterem Beschluss vom 4. Juli 2007 wurde die Fortsetzung... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss setzte das Oberlandesgericht Linz die über Anthony O***** mit Beschluss des Untersuchungsrichters vom 28. September 2005 (ON 48) verhängte Untersuchungshaft aus den Gründen der Flucht- und Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 1 und 3 lit a und lit b StPO fort. Mit dem angefochtenen Beschluss setzte das Oberlandesgericht Linz die über Anthony O***** mit Beschluss des Untersuchungsrichters vom 28. September 2005 (ON 48) verhängte Untersuchungs... mehr lesen...
Gründe: Mit noch nicht rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 22. März 2006, GZ 041 S Hv 29/06t-46, wurde unter anderem der Angeklagte John J***** wegen der Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster Fall SMG schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von zweiundvierzig Monaten verurteilt. Danach hat er gemeinsam mit zwei Mitangeklagten am 20. Jänner 2006 in Wien den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in einer großen M... mehr lesen...
Gründe: Werner (Franz) S***** befindet sich seit 27. April 2000 in Untersuchungshaft. Die mittlerweile rechtskräftige Anklageschrift legt ihm das Verbrechen nach § 28 Abs 2 und 3 erster Fall (siehe dazu RZ 1998/10 = Foregger/Litzka/Matzka, SMG, Erl VIII. 1. zu § 28 sowie insbesondere zuletzt 11 Os 91/00) SMG und das Vergehen nach § 27 Abs 1 SMG zur Last, weil er Werner (Franz) S***** befindet sich seit 27. April 2000 in Untersuchungshaft. Die mittlerweile rechtskräftige Anklage... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 10. September 1982 wurde das gegen den Kläger, zunächst nur wegen fahrlässiger Krida geführte und eingestellte Strafverfahren formlos wieder aufgenommen. Die Voruntersuchung wurde am 12. Juni 1986 eingeleitet; vom 2. Juli 1986 bis 30. Juni 1987 befand sich der Kläger in Untersuchungshaft. Am 14. Juli 1987 wurde die Voruntersuchung - nachdem der Untersuchungsrichter des Landesgerichts für Strafsachen Wien 110 Privatbeteiligte und 180 Zeugen (wie auch die ... mehr lesen...
Gründe: In der gegen ihn wegen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB geführten Voruntersuchung wurde über Heinz P***** am 11.August 1995 aus dem Haftgrund des § 180 Abs 1 und Abs 7 StPO die Untersuchungshaft verhängt. Ihm wird (von der nunmehr rechtswirksamen Anklageschrift - ON 240) vorgeworfen, im bewußt gemeinsamen Zusammenwirken mit Herbert L***** als unmittelbare Täter am 30.Juni 1995 im Gemeindegebiet von Osterwitz, Bezirk Deutschlandsberg, Werner H***** durch Abgabe ... mehr lesen...
Norm: GRBG §5GRBG §7StPO §193 Abs3StPO §193 Abs4
Rechtssatz: Wurden den Gerichten keine die Herstellung eines bestimmten Rechtszustandes betreffenden Aufträge (§ 7 Abs 2 GRBG) erteilt, so blieb die aus der Rechtzeitigkeit der Entscheidung des OLG resultierende rechtliche Konsequenz einer gesetzlichen Zulässigkeit der Fortsetzung der Untersuchungshaft über die Sechsmonatefrist des § 193 Abs 3 StPO hinaus trotz der aus bloß formellen Gründen erfo... mehr lesen...
Norm: GRBG §2 Abs1GRBG §193 Abs2StPO §193 Abs4
Rechtssatz: Der Einwand, die bisherige Dauer der Untersuchungshaft könne im Hinblick darauf, daß die Ermittlungen schon lange vor deren Beginn einsetzten, nicht mehr mit dem besonderen Umfang der Untersuchung gerechtfertigt werden, ist verfehlt, weil es insoweit nur darauf ankommt, ob die Aufrechterhaltung der Haft zum Zwecke der Maßnahme außer Verhältnis steht oder die Haft im Verhältnis zu der zu... mehr lesen...
Norm: StPO §177 Abs1 BStPO §177 Abs3 BStPO §193 Abs1StPO §193 Abs4
Rechtssatz: Dem Beschleunigungsgebot des § 193 Abs 1 StPO zuwiderlaufende Verfahrensverzögerungen können dazu führen, dass einem Haftverlängerungsantrag (§ 193 Abs 4 StPO) - trotz besonderer Schwierigkeit oder besonderen Umfanges der Untersuchung - nicht oder nicht im begehrten Ausmaß stattgegeben werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §193 Abs3StPO §193 Abs4
Rechtssatz: Nach einhelliger oberstgerichtlicher Judikatur gelten die Haftbefristungen nach § 193 Abs 3 und 4 StPO - dem Wortlaut und Sinn des Gesetzes entsprechend - nur für die Untersuchungshaft, sodaß weder Zeiten der Anhaltung in polizeilicher oder gerichtlicher Verwahrungshaft noch eine (im Inland oder Ausland erlittene) Auslieferungshaft, ebensowenig aber eine ausländische "Untersuchungshaft", der mangel... mehr lesen...
Norm: StPO §180 Abs4StPO §193 Abs3StPO §193 Abs4
Rechtssatz: Zeiten der Anhaltung in Strafhaft oder einer Haft anderer Art gemäß § 180 Abs 4 StPO sind in die Haftfristen des § 193 Abs 3 und Abs 4 StPO nicht einzurechnen. Entscheidungstexte 14 Os 95/93 Entscheidungstext OGH 29.06.1993 14 Os 95/93 12 Os 104/93 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: StPO §193 Abs4
Rechtssatz: Ein Anhörungsrecht des Beschuldigten zu einem Antrag gemäß § 193 Abs 4 StPO ist weder in der Strafprozeßordnung vorgesehen, noch läßt sich ein solches aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu den Art 5 und 6 MRK ableiten (vgl ÖJZ 1992,3; insbesondere 9a, 14 MRK; EuGRZ 1988,523 und ÖJZ 1989,8 MRK). Entscheidungstexte 13 Os ... mehr lesen...
Norm: StPO §193 Abs4
Rechtssatz: Gewiß ist die Vorbereitung der Hauptverhandlung durch den Vorsitzenden der "Untersuchung" im Sinne des § 193 Abs 4 StPO zuzuzählen, bei deren besonderer Schwierigkeit oder besonderem Umfang der Gerichtshof zweiter Instanz die Zulässigkeit der Untersuchungshaft über die aktuellen (gesetzlichen oder richterlichen) Haftfristen hinaus anordnen kann. Da jedoch in solchen Fällen die eigentliche (Voruntersuchung) Unter... mehr lesen...
Norm: MRK Art5 Abs3 IV3dMRK Art6 Abs1 II6StPO §193 Abs4StPO §210 Abs1
Rechtssatz: Gemäß dem Art 5 Abs 3 zweiter Satz MRK hat jede in Haft gehaltene Person Anspruch auf Aburteilung innerhalb einer angemessenen Frist. Gemäß dem Art 6 Abs 1 MRK hat jedermann Anspruch darauf, daß seine Sache in billiger Weise öffentlich und innerhalb einer angemessenen Frist vor einem Gericht gehört wird, das über die Stichhaltigkeit der gegen ihn gerichteten straf... mehr lesen...
Norm: GRBG §2 Abs1StPO §193 Abs4
Rechtssatz: § 193 Abs 4 StPO räumt dem Gerichtshof zweiter Instanz die Befugnis ein, innerhalb der dort normierten Grenzen die zulässige Dauer der Untersuchungshaft nach den Erfordernissen des Einzelfalles zunächst kürzer, sodann aber nötigenfalls auch länger zu bestimmen. Durch die weitere Verlängerung erst nach Ablauf der zunächst kürzer bestimmte (richterlichen) Haftfrist allein wird das Grundrecht auf persö... mehr lesen...
Norm: StPO §180 Abs1StPO §193 Abs2StPO §193 Abs4
Rechtssatz: Eine Verletzung des § 180 Abs 1 StPO (Beschuldigter wurde bei seiner ersten Vernehmung zu den Haftgründen nicht befragt) ist unter den Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit der Haftdauer und der Rechtfertigung einer Verlängerung gemäß § 193 Abs 4 StPO zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 13 Os 18/93 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: StPO §193 Abs3StPO §193 Abs4
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat durch die die Vorschrift des § 193 Abs 3 StPO ergänzende Bestimmung des § 193 Abs 4 StPO deutlich zum Ausdruck gebracht, daß er die zeitlichen Haftbeschränkungen (mit Ausnahme der absoluten Fristen des § 193 Abs 4 StPO) nicht als starre, unübersteigbare Grenzen normieren wollte. Entscheidungstexte 13 Os 16/93 Entsche... mehr lesen...
Norm: GRBG §2 Abs1StPO §193 Abs3StPO §193 Abs4
Rechtssatz: Die Entscheidung des Gerichtshofes zweiter Instanz über die Zulässigkeit einer längeren Dauer der Untersuchungshaft ist nicht nach Art einer Fallfrist mit dem Ablauf der jeweils aktuellen zeitlichen Haftbegrenzung terminisiert. Eine Entscheidung ist auch noch nach diesem Zeitpunkt zulässig, doch unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des konkreten Falles zeitlich eng begrenzt (mit aus... mehr lesen...
Norm: StPO §193 Abs4
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 193 Abs 4, letzter Halbsatz, StPO soll lediglich sicherstellen, daß über die (erstmalige) Verlängerung der Untersuchungshaft über ein Jahr hinaus nicht zu früh, sondern "erst" innerhalb der letzten sechs Wochen des ersten Haftjahres entschieden wird. Entscheidungstexte 11 Os 65/90 Entscheidungstext OGH 28.06.1990 11 Os 65/... mehr lesen...
Norm: StEG §2 Abs1 litaStPO §193 Abs4
Rechtssatz: Die bloße Verletzung des Gebotes der formalen Rechtzeitigkeit durch den über einen Haftverlängerungsantrag beschließenden Gerichtshof zweiter Instanz macht die materiell gerechtfertigte Haft nicht zu einer gesetzwidrigen im Sinn des § 2 Abs 1 lit a StEG. Entscheidungstexte 11 Os 65/90 Entscheidungstext OGH 28.06.1990 11 Os 65/... mehr lesen...
Gründe: Franz H*** befindet sich wegen des Verdachtes der Verbrechen des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach den §§ 146, 147 Abs. 3, 148, zweiter Fall, StGB, sowie der Untreue nach dem § 153 Abs. 1 und Abs. 2, zweiter Fall, StGB und des Vergehens nach dem § 114 Abs. 1 ASVG seit dem 5. Jänner 1989 im Verfahren zum AZ 30 Vr 51, 57/89 des Landesgerichtes Innsbruck in Untersuchungshaft. Mit Beschluß vom 5. Juni 1990, AZ 8 Bs 217/90, gab das Oberlandesgericht Innsbruck nach Einspruch ... mehr lesen...
Gründe: Aus den Akten 26 b Vr 8807/86 und 24 c Vr 2632/87 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien ergibt sich folgender Sachverhalt: Beim Landesgericht für Strafsachen Wien sind gegen eine Reihe von Beschuldigten Strafverfahren wegen Verdachtes der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 2 lit a, 38 lit a FinStrG, des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 lit a StGB und der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs. 1, 38 lit a StGB, s... mehr lesen...
Norm: FinStrG §22StPO §175 Abs2 HStPO §180 Abs3StPO §180 Abs7StPO §190StPO §193 Abs4
Rechtssatz: Soweit die Strafprozeßordnung bei den Haftvoraussetzungen und bei der zulässigen Haftdauer an die Freiheitsstrafdrohung anknüpft, ist ausschließlich das Ausmaß der primär angedrohten Freiheitsstrafen maßgebend; Ersatzfreiheitsstrafen für kumulativ zu verhängende Geldstrafen und Wertersatzstrafen haben dabei außer Betracht zu bleiben. ... mehr lesen...
Gründe: In der Strafsache gegen Hermann M*** und andere wegen §§ 142 Abs. 1, 143 erster und zweiter Fall StGB und anderer strafbarer Handlungen, AZ 25 Vr 2861/85 des Landesgerichtes Salzburg, hat das Oberlandesgericht Linz mit Beschluß vom 5. August 1986, AZ 11 Ns 441/86, gemäß § 193 Abs. 4 StPO bestimmt, daß die über Hermann M*** aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs. 1 und 2 Z 3 lit a StPO verhängte Untersuchungshaft bis zu zwölf Monate dauern darf. Diesen Besc... mehr lesen...
Gründe: Der Untersuchungsrichter des Kreisgerichtes Wels verhängte im oben bezeichneten Verfahren mit Beschluß vom 13.Mai 1985, ON 37, über Nikolaus P*** aus den Gründen des § 180 Abs. 1 und Abs. 2 Z 2 sowie Z 3 lit. a bis c StPO die Untersuchungshaft. Deren Fortsetzung stützte die Ratskammer mit ihren Beschlüssen vom 27.August 1985, ON 95, und vom 22.Oktober 1985, ON 138, ungeachtet des mittlerweiligen Ablaufs der in § 193 Abs. 3 StPO normierten zweimonatigen Frist nicht nur auf ... mehr lesen...
Norm: StPO §45 Abs3StPO §45 Abs4StPO §193 Abs3StPO §193 Abs4
Rechtssatz: Der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr ist in keinem Fall länger als bis zu zwei oder nach entsprechender Genehmigung durch den Gerichtshof zweiter Instanz höchstens bis zu drei Monaten wirksam, und zwar selbst dann, wenn weiterhin andere Haftgründe gegeben sind. Entscheidungstexte 10 Os 28/86 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: StPO §193 Abs4StPO §193 Abs5
Rechtssatz: Bei beschlossener Rückleitung lebt die Haftbefristung ausnahmslos wieder auf. Keine Differenzierung nach Umfang der Untersuchungshandlungen und Beeinträchtigung des Anklagevorwurfes. Entscheidungstexte 10 Os 98/85 Entscheidungstext OGH 10.09.1985 10 Os 98/85 Veröff: SSt 56/65 = EvBl 1986/65 S 220 = RZ 1986/8 S 13 ... mehr lesen...
Gründe: In dem beim Landesgericht Salzburg zu 25 Vr 1498/84 (u.a.) gegen Stefan B anhängigen Strafverfahren wegen §§ 146, 147 Abs. 3, 148 und 15 StGB. hat das Oberlandesgericht Linz mit Beschluß vom 19. Juni 1985, 11 Ns 374/85 (= ON. 88 des Vr-Aktes), gemäß § 193 Abs. 4 StPO. ausgesprochen, daß die über den Beschuldigten Stefan B verhängte Untersuchungshaft bis zu acht Monaten dauern darf. Gegen diesen Beschluß richtet sich die vorliegende Beschwerde des genannten Beschuldigten. ... mehr lesen...