RS OGH 1990/6/28 11Os65/90, 13Os16/93

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Veröffentlicht am 28.06.1990
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Norm

StEG §2 Abs1 lita
StPO §193 Abs4

Rechtssatz

Die bloße Verletzung des Gebotes der formalen Rechtzeitigkeit durch den über einen Haftverlängerungsantrag beschließenden Gerichtshof zweiter Instanz macht die materiell gerechtfertigte Haft nicht zu einer gesetzwidrigen im Sinn des § 2 Abs 1 lit a StEG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0087704

Dokumentnummer

JJR_19900628_OGH0002_0110OS00065_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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