RS OGH 1987/12/17 12Os133/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.1987
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Norm

FinStrG §22
StPO §175 Abs2 H
StPO §180 Abs3
StPO §180 Abs7
StPO §190
StPO §193 Abs4

Rechtssatz

Soweit die Strafprozeßordnung bei den Haftvoraussetzungen und bei der zulässigen Haftdauer an die Freiheitsstrafdrohung anknüpft, ist ausschließlich das Ausmaß der primär angedrohten Freiheitsstrafen maßgebend; Ersatzfreiheitsstrafen für kumulativ zu verhängende Geldstrafen und Wertersatzstrafen haben dabei außer Betracht zu bleiben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0086120

Dokumentnummer

JJR_19871217_OGH0002_0120OS00133_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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